Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochterunternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Auftraggeber ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Die Vielzahl der Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der neuen Technologien in den Anlagen und Netzen sowie weiteren zu erwartende Entwicklungen haben aus Sicht der beiden Gesellschaften gravierenden Einfluss auf die Entwicklung der Netzführung. Auf der Basis einer Konzeptstudie wurde im Jahr 2016 entschieden, langfristig einen gemeinsamen Leitstellenstandort für alle Medien an einem neuen Standort aufzubauen, die sog. Verbundleitstelle. Für die neue Verbundleitstelle soll nun ein Telekommunikationssystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Kurze Beschreibung:
“Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochterunternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO...”
Kurze Beschreibung
Die DREWAG NETZ GmbH und die ENSO NETZ GmbH sind als Netzgesellschaften jeweils Tochterunternehmen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH bzw. der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Auftraggeber ist die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH. Die Netzführung und die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt aktuell in mehreren Leitstellen an unterschiedlichen Standorten. Die Vielzahl der Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der neuen Technologien in den Anlagen und Netzen sowie weiteren zu erwartende Entwicklungen haben aus Sicht der beiden Gesellschaften gravierenden Einfluss auf die Entwicklung der Netzführung. Auf der Basis einer Konzeptstudie wurde im Jahr 2016 entschieden, langfristig einen gemeinsamen Leitstellenstandort für alle Medien an einem neuen Standort aufzubauen, die sog. Verbundleitstelle. Für die neue Verbundleitstelle soll nun ein Telekommunikationssystem beschafft werden, das die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten abdeckt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.drewag.de🌏
E-Mail: hendrik.roscher@enso.de📧
Telefon: +49 3514685387📞
Fax: +49 351468785387 📠
URL der Dokumente: http://www.drewag.de/ava🌏
URL der Teilnahme: http://www.drewag.de/ava🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-16 📅
Datum des Beginns: 2020-03-04 📅
Datum des Endes: 2020-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 135-333887
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
“Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche...”
Zusätzliche Informationen
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (12.8.2019, 23.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Kompletter Ersatz der in Betrieb befindlichen Telekommunikations-Leitstellensysteme durch ein neues, einheitliches und weitestgehend standardisiertes...”
Kurze Beschreibung
Kompletter Ersatz der in Betrieb befindlichen Telekommunikations-Leitstellensysteme durch ein neues, einheitliches und weitestgehend standardisiertes Leitstellen-Telefonie-System mit entsprechenden Hard- und Softwarekomponenten.
“Das neue Leitstellen-Telefonie-System soll die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie...”
Kurze Beschreibung
Das neue Leitstellen-Telefonie-System soll die zukünftigen Anforderungen an die Netzführung in allen Sparten (Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie Fernwärme) abdecken.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (33) “Die Integration des Systems erfolgt in mit dem Auftraggeber abgestimmten Phasen (Meilensteine) Dazu gehören Detailspezifikation (Pflichtenhefterstellung),...”
Kurze Beschreibung
Die Integration des Systems erfolgt in mit dem Auftraggeber abgestimmten Phasen (Meilensteine) Dazu gehören Detailspezifikation (Pflichtenhefterstellung), Lieferung, Inbetriebnahme, Inbetriebnahme-Prüfung (Teil-Abnahme), Probebetrieb Gesamtsystem, Einweisung / Schulung, Gesamt-Abnahme und Dokumentation.
“Der Lieferumfang besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:”
“a) zentrale redundante Hardware am Haupt- und Ersatzstandort”
“b) zentrale redundante Hardware für ein Testsystem am Haupt- und Ersatzstandort”
“c) Telefonie-Arbeitsplätze in der Verbundleitstelle sowie in der Ersatzleitstelle und Test-Arbeitsplätze”
“d) Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Kommunikations- bzw. Vermittlungs-Systemen und Leitstellensystemen sowie zu anderen Übertragungsnetzbetreibern”
“e) redundante Prozessankopplung”
“f) Anwender- und Systemsoftware”
“g) Dateneingabesystem zur Datenadministration”
“h) Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit”
“i) alle zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendigen Dienstleistungen:”
“— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme,”
“— Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- sowie Testbetrieb und Inbetriebnahme Prüfungen),”
“— Schulung für Betriebspersonal sowie Daten- und Systemadministration,”
“— Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung während der Verjährungszeit der Mängelansprüche,”
“— optionaler Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung nach Ablauf der Verjährungszeit der Mängelansprüche,”
“— vollständige Dokumentation.”
“Die wichtigsten Funktionen des Verbundleitstellen-Telefonie-Systems sind:”
“1) Georedundante, fehlertolerante Systembereitstellung zur Gewährleistung höchster Verfügbarkeit (99,999 %)”
“2) Integration eines intelligenten und hochintegrierten Call-Routing-Prozesses zur Einbindung des im Lastenheft detailliert beschriebenen Prozesses für das...”
Kurze Beschreibung
2) Integration eines intelligenten und hochintegrierten Call-Routing-Prozesses zur Einbindung des im Lastenheft detailliert beschriebenen Prozesses für das Zentrale Störungsmanagement
“3) Integration von IVR-, (rechtssicherem) Voice-Recording- und Alarmierungs-Prozessen”
“4) Funktionen für Training und Schulung”
“5) Werkzeuge zur Anwenderprogrammierung”
“6) Mandantenfähigkeit des Systems”
“7) weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit auf der Basis geltender Normen wie das BDEW Whitepaper, TLSTK II, das BSI...”
Kurze Beschreibung
7) weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit auf der Basis geltender Normen wie das BDEW Whitepaper, TLSTK II, das BSI Grundschutzhandbuch sowie der IT-Sicherheitskatalog und Richtlinien ISO/IEC 27001, 27002 und 27019
“Die Beauftragung mit weiteren Abschnitte/Stufen steht dem Auftraggeber frei. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe...”
Kurze Beschreibung
Die Beauftragung mit weiteren Abschnitte/Stufen steht dem Auftraggeber frei. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB;”
“b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB;” Mehr anzeigen (2) “c) Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Bekanntmachung);”
“d) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Bekanntmachung).”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“a) Angabe von Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;”
“b) Nachweis der Haftpflichtversicherung;” Mehr anzeigen (2) “c) Nachweis der IT-Haftpflichtversicherung;”
“d) Eigenerklärung zur finanziellen Situation.”
Mindeststandards:
“— Haftpflichtversicherung mind. 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, zweifach jahresmaximiert,”
“— IT-Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckungssumme 5,0 Mio. EUR für IT-Vermögensschäden, zweifach jahresmaximiert” Mehr anzeigen (1) “Werden die geforderten Deckungssummen oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die...”
Mindeststandards
Werden die geforderten Deckungssummen oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“a) Referenzen zu mindestens 3 realisierten vergleichbaren Projekten jeweils in den Bereichen VoIP-basiertes Leitstellensystem und Applikationen Interactive...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
a) Referenzen zu mindestens 3 realisierten vergleichbaren Projekten jeweils in den Bereichen VoIP-basiertes Leitstellensystem und Applikationen Interactive Voice Response, Intelligentes Call-Routing, Voice Recording und Alarmierung für Energieversorgungsunternehmen in den letzten 5 Jahren, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Dies können idealerweise 3 gemeinsame (mit gemeinsamen Themenfeldern VoIP-basierten Leitstellen-Kommunikations-Systeme und Softwareapplikationen Interactive Voice Response, Intelligentes Call-Routing, Voice Recording und Alarmierung) oder themenspezifisch getrennte Projekte sein. Dazu sind die beigefügten Formblätter ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
“b) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte” Mehr anzeigen (8) “c) Angabe des Projektleiters inkl. des Nachweises zur fachlichen Eignung sowie mindestens 3 realisierten vergleichbaren Projekten jeweils in den Bereichen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
c) Angabe des Projektleiters inkl. des Nachweises zur fachlichen Eignung sowie mindestens 3 realisierten vergleichbaren Projekten jeweils in den Bereichen VoIP-basiertes Leitstellensystem und Applikationen Interactive Voice Response, Intelligentes Call-Routing, Voice Recording und Alarmierung für Energieversorgungsunternehmen in den letzten 5 Jahren, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Dies können idealerweise 3 gemeinsame (mit gemeinsamen Themenfeldern VoIP-basierten Leitstellen-Kommunikations-Systeme und Softwareapplikationen Interactive Voice Response, Intelligentes Call-Routing, Voice Recording und Alarmierung) oder themenspezifisch getrennte Projekte sein. Dazu sind die beigefügten Formblätter ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
“j) Servicekonzept, Darstellung wie im Rahmen des Qualitätsmanagements das vorgegebene Service Level Agreement abgesichert wird.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3.), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die Vorlage der bestätigten Geheimhaltungsvereinbarung sowie der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, welche mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Die Geheimhaltungsvereinbarung ist ausschließlich zu bestätigen. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung bzw. dessen Anlagen sind durch den Bewerber entsprechend vollständig auszufüllen und zu bestätigen. Die bestätigte Geheimhaltungsvereinbarung und Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sind dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE)...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Bewerbungsbogen zu erbringen. Nur mit...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Bewerbungsbogen zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Bewerbungsbogen nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Dresden ist während der Realisierungszeit in engen Intervallen gemäß Lastenheft sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Alle wesentlichen Projektsitzungen sind in den Örtlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:”
“1. Formale Prüfung:- Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Pkt. lll.1 der Auftragsbekanntmachung” Mehr anzeigen (6) “2. Eignungsprüfung:- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Pkt. lll.1.1 und lll.1.2 der Auftragsbekanntmachung”
“3. Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß lll.1.3 der Auftragsbekanntmachung”
“Gewertet werden nur die in den entsprechend dafür vorgesehenen Formblätter eingetragenen Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß III.1.3 erfüllen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gewertet werden nur die in den entsprechend dafür vorgesehenen Formblätter eingetragenen Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß III.1.3 erfüllen und in den letzten 5 Jahren realisiert worden, bei denen der Referenzgeber die jeweilige Referenz bewertet und mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Leistungserbringung bestätigt hat.
“Ebenfalls ist mit der Bewerbung eine Beschreibung des im Unternehmen bestehenden Servicekonzeptes vorzulegen.”
“Bewertung:”
“Wurden die Mindestanforderungen erfüllt, werden die jeweiligen Angaben in die Bewertungsmatrix eingetragen. Die Bewertungsmatrix ist ebenfalls unter dem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wurden die Mindestanforderungen erfüllt, werden die jeweiligen Angaben in die Bewertungsmatrix eingetragen. Die Bewertungsmatrix ist ebenfalls unter dem angegebenen Link (siehe Link unter I.3.) einsehbar. Für die grundsätzliche Eignung müssen min. 700 Punkte erreicht werden. Diejenigen 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-03 📅
“Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.”
“Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG...”
Zusätzliche Informationen
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt....”
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (12.8.2019, 23.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
“2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.”
“3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur...”
Zusätzliche Informationen
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
“4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros....”
Zusätzliche Informationen
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
“5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am...”
Zusätzliche Informationen
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
“6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder...”
Zusätzliche Informationen
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
“7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind...”
Zusätzliche Informationen
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
“8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:”
“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Quelle: OJS 2019/S 135-333887 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Kommunikationsgeräten
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Kommunikationsgeräten📦
“Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche...”
Zusätzliche Informationen
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (12.8.2019, 23.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“a) zentrale redundante Hardware am Haupt- und Ersatzstandort,”
“b) zentrale redundante Hardware für ein Testsystem am Haupt- und Ersatzstandort,” Mehr anzeigen (24) “c) Telefonie-Arbeitsplätze in der Verbundleitstelle sowie in der Ersatzleitstelle und Test-Arbeitsplätze,”
“d) Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Kommunikations- bzw. Vermittlungs-Systemen und Leitstellensystemen sowie zu anderen Übertragungsnetzbetreibern,”
Kurze Beschreibung
d) Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Kommunikations- bzw. Vermittlungs-Systemen und Leitstellensystemen sowie zu anderen Übertragungsnetzbetreibern,
“— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme;”
“— Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- sowie Testbetrieb und Inbetriebnahme Prüfungen);”
“— Schulung für Betriebspersonal sowie Daten- und Systemadministration;”
“— Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung während der Verjährungszeit der Mängelansprüche;”
“— optionaler Servicevertrag über die Instandhaltung und Wartung nach Ablauf der Verjährungszeit der Mängelansprüche;”
“1. Georedundante, fehlertolerante Systembereitstellung zur Gewährleistung höchster Verfügbarkeit (99,999 %),”
“2. Integration eines intelligenten und hochintegrierten Call-Routing-Prozesses zur Einbindung des im Lastenheft detailliert beschriebenen Prozesses für das...”
Kurze Beschreibung
2. Integration eines intelligenten und hochintegrierten Call-Routing-Prozesses zur Einbindung des im Lastenheft detailliert beschriebenen Prozesses für das Zentrale Störungsmanagement,
“3. Integration von IVR-, (rechtssicherem) Voice-Recording- und Alarmierungs-Prozessen,”
“4. Funktionen für Training und Schulung,”
“5. Werkzeuge zur Anwenderprogrammierung,”
“6. Mandantenfähigkeit des Systems,”
“7. weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit auf der Basis geltender Normen wie das BDEW Whitepaper, TLSTK II, das BSI...”
Kurze Beschreibung
7. weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit auf der Basis geltender Normen wie das BDEW Whitepaper, TLSTK II, das BSI Grundschutzhandbuch sowie der IT-Sicherheitskatalog und Richtlinien ISO/IEC 27001, 27002 und 27019.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-24 📅
Name: Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Str. 6
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
“1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO...”
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (12.8.2019, 23.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
“2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.” Mehr anzeigen (6) “3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur...”
Zusätzliche Informationen
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
“4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros....”
Zusätzliche Informationen
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
“5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am...”
Zusätzliche Informationen
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
“6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder...”
Zusätzliche Informationen
6. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
“7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind...”
Zusätzliche Informationen
7. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
“8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.”
Quelle: OJS 2020/S 129-317769 (2020-07-03)