Abschluss einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen i. S. d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen.
Züge auf dem Abschnitt Rostock – Stralsund, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Aufgabenträger beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, sollen für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV...”
Name
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf dem Abschnitt zwischen Rostock – Stralsund”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen i. S. d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen.
Züge auf dem...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen i. S. d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen.
Züge auf dem Abschnitt Rostock – Stralsund, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Aufgabenträger beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, sollen für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.4).
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: — auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007 (nachstehend VO 1370 genannt).
Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 geplant.
Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife:
— Nahverkehrstarife der Produktklasse C der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BB DB),
— Mecklenburg-Vorpommern-Ticket (vom 15.12.2019-11.12.2021).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich über den Fahrplanwechsel im Dezember 2025 hinaus jeweils um ein Fahrplanjahr, wenn diese nicht bis 6 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich über den Fahrplanwechsel im Dezember 2025 hinaus jeweils um ein Fahrplanjahr, wenn diese nicht bis 6 Monate vor Ablauf der Vereinbarung durch einen der Partner gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
“Es wird vorab ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der die Eignung überprüft. Nach dem Teilnahmewettbewerb ist kein nachträglicher Einstieg in das...”
Zusätzliche Informationen
Es wird vorab ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der die Eignung überprüft. Nach dem Teilnahmewettbewerb ist kein nachträglicher Einstieg in das Vergabeverfahren von weiteren Bewerbern möglich. Die Vergabestelle verweist bezüglich der Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb auf den
Bereich „Teilnahmebedingungen" unter Ziffer III.1.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass eine solche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass eine solche Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder eine Unternehmensgenehmigung im Sinne des § 6f Abs. 1 AEG sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ihren Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres anzugeben. Die Angabe kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen sowie über die erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen sowie über die erforderlichen technischen Mittel verfügt, die zur Durchführung des abzuschließenden Auftrags erforderlich sind.
Des Weiteren hat er entsprechend ein Betriebskonzept vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, inwiefern sie über Erfahrungen mit der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, inwiefern sie über Erfahrungen mit der Erbringung von überregionalen Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen (bei der Mehrzahl der Beförderungsfälle übersteigt die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit 1 Stunde oder einen Umfang von min. 100 000 km) verfügen. Hierzu sind Referenzen über die Erbringung solcher Verkehrsleistungen in den Jahren 2016, 2017 oder 2018 vorzulegen. Dazu sind für jede Referenz der jährliche Umfang der erbrachten Leistungen anzugeben. Ferner ist anzugeben, inwieweit diese Leistungen mit fernverkehrstypischer Fahrzeugausstattung (insbesondere Klimatisierung der Fahrgasträume, Fahrgasttoiletten, elektronische Fahrgastinformation, Mindestanzahl an Sitzplätzen von 250, 1. Klasse-Bereich, großzügiger Sitzteiler) erbracht worden sind. Die Referenzen können im Wege einer Eigenerklärung benannt werden.
Außerdem haben die Bewerber darzulegen, dass sie in ausreichendem Maße über geeignetes Rollmaterial zur Erbringung von überregionalen Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen, die auch im Abschnitt Rostock – Stralsund verkehren werden, verfügen. Dieses Rollmaterial muss über eine fernverkehrstypische Fahrzeugausstattung (insbesondere Klimatisierung der Fahrgasträume, Fahrgasttoiletten, elektronische Fahrgastinformation, Mindestanzahl an Sitzplätzen von 250, 1. Klasse-Bereich, großzügiger Sitzteiler) verfügen. Auch diese Darlegung kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-26
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
“1) Die Vergabeunterlagen werden auf dem Vergabeportal Daisikomm freigeschaltet und sind unentgeltlich abrufbar. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die...”
1) Die Vergabeunterlagen werden auf dem Vergabeportal Daisikomm freigeschaltet und sind unentgeltlich abrufbar. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3 VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw. zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und Anmeldung im Vergabeportal erforderlich;
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— § 123 GWB: Auszug aus einem einschlägigen Register oder Eigenerklärung nach Formblatt,
— §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung nach Formblatt oder Bescheinigung einer zuständigen Behörde nach Maßgabe von § 48 Abs. 4 und 5 VgV
§ 48 Abs. 6 VgV zu einer nachrangigen Versicherung an Eides statt bzw. förmlichen Erklärung findet Anwendung.
Ein Formblatt, das der Eigenerklärung zugrunde gelegt werden kann, ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV);
4) Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird den Bewerbern mitgeteilt, dass die Eignungsprüfung zu einem positiven Ergebnis geführt hat und die Möglichkeit der Angebotsabgabe besteht. Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten;
6) Eine Angabe unter Abschnitt II.2.9) erfolgt nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist;
7) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist diese Erklärung auch bezogen auf den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizufügen;
8) Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern enthält eine Verpflichtung zur Tariftreue sowie eine Verpflichtung zur Bezahlung eines Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38561738110📞
E-Mail: abst@abst-mv.de📧
Fax: +49 38561738120 📠
URL: http://www.abst-mv.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 120-294069 (2019-06-20)
Ergänzende Angaben (2019-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 120-294069
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“… 5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten;...” Neuer Wert
Text: … 5) freibleibend (Dieser Unterpunkt wird ersatzlos gestrichen.); …
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-26 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2019/S 142-350417 (2019-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf dem Abschnitt zwischen Rostock - Stralsund”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: — auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Hierfür soll der Betreiber einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 320 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 geplant.
Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife:
— Einzelfahrkarten zum Flexpreis und Zeitkarten (gemäß Zeitkarten-Bedingungen der DB AG) für Züge der Produktklasse C.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Es wird vorab ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der die Eignung überprüft. Nach dem Teilnahmewettbewerb ist kein nachträglicher Einstieg in das...”
Zusätzliche Informationen
Es wird vorab ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der die Eignung überprüft. Nach dem Teilnahmewettbewerb ist kein nachträglicher Einstieg in das Vergabeverfahren von weiteren Bewerbern möglich. Die Vergabestelle verweist bezüglich der Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb auf den Bereich „Teilnahmebedingungen" unter Ziffer III.1.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 120-294069
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf dem Abschnitt zwischen Rostock – Stralsund”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Fernverkehr AG
Postanschrift: Stephensonstraße 01
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen...”
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Quelle: OJS 2019/S 236-579707 (2019-12-04)