Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Je Los: Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Behälterbeschaffung) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Je Los: Angaben zur Lieferzeit der Behälter (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Bitte beachten Sie, die maximale Lieferzeit beträgt 8 Wochen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Auf Anforderung sind Baumuster der Behälter vom Bieter an folgende Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband Herr Holger Riesner Teltowkehre 20 14974 Ludwigsfelde Die Behältermuster umfassen für Los 1 einen Behälter mit 1.100 l Fassungsvermögen und für Los 2 je einen Behälter mit 80 l, 120 l und 240 l Fassungsvermögen.
Die Behältermuster müssen lediglich die technischen Anforderungen aus Ziffer 6.3.5 bzw. Ziffer 6.3.6 der Vergabeunterlagen mit Ausnahme der Kennzeichnung (Ziffer 6.3.7) und der Farbe erfüllen.
Die Muster sind eindeutig als zum Angebot gehörend zu kennzeichnen.
Die Muster sind vom Bieter innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten, angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist, zu liefern. Hierauf haben sich die Bieter bereits mit Abgabe ihres Angebots einzustellen, so dass sie in der Lage sind, die entsprechenden Muster kurzfristig einzureichen.
Sofern dem Auftraggeber die geforderten Muster nicht bis zum Ablauf der genannten Frist vorliegen, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fehlende Muster werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderten technischen Anforderungen aufweisen (s. o.). Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Behältermuster so wie gefordert geliefert werden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet die Behälter unverzüglich nach Lieferung auf Vollständigkeit sowie auf Übereinstimmung mit den geforderten Anforderungen zu überprüfen.