Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen:
— Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die Leistung, die Gegenstand des jeweiligen Loses ist/bezogen auf die gegenständliche Leistung. Falls der notwendige Umfang des Zertifikats zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage F benannte/n Anlage/n zur Verwertung von Sperrmüll, Folien, Flachglas und Styropor gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist für die voraussichtliche Auftragsdauer (z. B. Genehmigungsbescheide) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Nachweis über die Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die in Anlage F benannte/n Anlage/n zur Verwertung von Sperrmüll, Folien, Flachglas und Styropor, der den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem das Unternehmen ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Geeignete Referenzliste der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl und Typ sind hierbei anzugeben. Wie viele Fahrzeuge sind für den Auftrag bereits vorhanden oder müssen neu angeschafft werden? (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
— Benennung und Beschreibung des Betriebsstandorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden sollen (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Verbindliche Angabe der vorgesehenen Vermarktungs-, Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für Sperrmüll während der Revision, Schrott, Papier (Kartonagen), Folien, Flachglas und Styropor (Eignungskriterium: technische und berufliche Leistungsfähigkeit).