Kriterien, Gewichtungen, Wertungsmatrix, Punktesystem
Die Wertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien ggf. Unterkriterien:
Maßgebende Kriterien zur Ermittlung des Bieters, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nach § 127 GWB in Verbindung mit § 58 VgV erwarten lässt (Zuschlagskriterien):
– Preis (Gesamthonorar für alle Leistungen) = 60 %,
– Referenzliste vergleichbarer Leisten in den letzten 3 Jahren (2016-2018) = 20 %,
– berufliche Befähigung/Qualifikation der Personen, die die Planungs- leistungen auch tatsächlich erbringen = 20 %.
Die Entscheidung über die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Angebotsbestandteile. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben, welche mit dem Prozentsatz der Gewichtung multipliziert werden. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als derjenige Bieter, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nach § 127 GWB in Verbindung mit § 58 VgV erwarten lässt.
Die Angebotsinhalte zu den o. g. Kriterien werden wie folgt bewertet:
–4 Punkte = optimal,
–3,5 Punkte = nahezu optimal,
–3 Punkte = durchweg überzeugend,
–2,5 Punkte = den durchschnittlichen Erwartungen an einen qualifizierten.
Bieter voll entsprechend
– 2 Punkte = den durchschnittlichen Erwartungen an einen qualifizierten Bieter noch entsprechend,
– 1 Punkt = erheblich lückenhaft,
– 0 Punkte = im Ganzen unzureichend.
Angebote, die in Bezug auf die Angaben zur Umsetzung wider Erwarten nur mit 0 Punkten oder mit lediglich 1 Punkt bewertet werden können, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Das Honorarangebot (Preisblätter) wird wie folgt bewertet:
Das preisgünstigste Honorarangebot (niedrigste Summe aller abgefragten Leistungsinhalte) erhält 4 Punkte. Honorarangebote, die um 150 % oder mehr über dem niedrigsten Honorarangebot liegen, erhalten 0 Punkte. Honorarangebote, die innerhalb der vorgenannten Spanne von 150 % liegen, werden gemäß folgender Formel bewertet:
Punktzahl = 4* (2,5*niedrigster Preis – angebotener Preis)/(1,5 *niedrigster Preis)
1) Unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Wichtiger Hinweis:
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestellung (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen/Bieterfragen;
2) Dem Angebot sind die zur Beurteilung der Eignung unter Ziffer III. geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben beizufügen. Für die Eigenerklärung und für die Referenzangaben sind zwingend die zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Es wird darum gebeten, das Angebot entsprechend der Ziffern III. zu gliedern;
3) Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 15.1.2020 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden bis zum 20.1.2020 ebenfalls über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYC0T
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSY7V3