Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen:
— Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Fachkunde sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage G (Preisblätter) zwingend benannten Anlage zur Verwertung von Grünabfall gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und der voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid) (Eignungskriterium: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Fachkunde sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grünabfall) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Beschreibung des technischen und organisatorischen Verfahrensablaufes der Verwertung in der Verwertungsanlage des Auftraggebers, unter Angabe des geplanten Personaleinsatzes und ggf. geplanter zusätzlich einzusetzender technischer Ausrüstung (z. B. Radlader, sonstige mobile Geräte etc.) (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Beschreibung des technischen und organisatorischen Ablaufes der Vermarktung bzw. Abfuhr des Kompostes unter Angabe des geplanten Personaleinsatzes und geplanter einzusetzender technischer Ausrüstung (z. B. Art und Anzahl der Transportfahrzeuge). (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).