Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungen für den Brandschutz Leistungsphasen 2 bis 4 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4,
— Leistungsphasen 5 und 8 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG,
— zusätzliche Leistung: Übernehmen und Fortführen des Interimsbrandschutzes des alten Rathauses ab 2022 (genaue Definition erfolgt mit dem Vertragsentwurf).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe der Planungsleistungen für den Brandschutz für die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses in Siegburg
ZVF57/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungen für den Brandschutz Leistungsphasen 2 bis 4 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4,
— Leistungsphasen 5 und 8...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungen für den Brandschutz Leistungsphasen 2 bis 4 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4,
— Leistungsphasen 5 und 8 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG,
— zusätzliche Leistung: Übernehmen und Fortführen des Interimsbrandschutzes des alten Rathauses ab 2022 (genaue Definition erfolgt mit dem Vertragsentwurf).
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rathaus der Stadt Siegburg
53721 Siegburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektbeschreibung:
Das Rathaus der Kreisstadt Siegburg am Nogenter Platz 10 soll eine umfassende Generalinstandsetzung mit Erweiterung erhalten. Bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektbeschreibung:
Das Rathaus der Kreisstadt Siegburg am Nogenter Platz 10 soll eine umfassende Generalinstandsetzung mit Erweiterung erhalten. Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Bestandsbau aus den 1960er Jahren mit 2 bis 5 Geschossen im Stadtzentrum der Stadt Siegburg.
Der Gebäudekomplex besteht aus 3 Bauteilen: BT I der Hochbautrakt, BT II der Saaltrakt und BT III der Verbindungstrakt. Der 5 geschossige BT I soll kernsaniert und um eine weitere Etage aufgestockt werden. Der 2 geschossige BT II soll kernsaniert und zusätzlich im Untergeschoss erweitert werden. Der 4 geschossige BT III bildet die bauliche Verbindung zur Nachbarbebauung und soll ebenfalls kernsaniert werden. Im Zuge der Sanierung soll die Liegenschaft jeweils abschnittsweise freigezogen werden. Die Maßnahmen sind so zu planen und umzusetzen, dass der Betrieb der übrigen Liegenschaft möglichst störungsfrei aufrechterhalten werden kann.
Im Rahmen des planerischen Gesamtkonzepts sollen bestimmte Bereiche wie z.B. Empfangsbereiche, Besprechungsräume, Teeküchen und Aufenthaltsbereiche neu strukturiert werden. Darüber hinaus soll die bestehende Grundrissstruktur für die Nutzung eines modernen Verwaltungs- und Bürogebäudes funktional aufgearbeitet und neu konzipiert werden. Hierbei ist die Einbeziehung des Urhebers zu beachten.
Die Nutzfläche BT I-III beträgt 6.000 m2, Bruttogrundfläche BT I-III ca. 9 750 m. Die Kosten für KG 300 + 400 liegen geschätzt bei ca. 15 500 000,00 EUR brutto, entspricht ca. 13 025 000 EUR netto. Die Baukosten der Gesamtmaßnahme betragen voraussichtlich ca. 20,3 Mio. brutto, entspricht ca. 17,06 Mio. EUR netto (KGR 200-700).
Es soll vom Auftraggeber im Vorfeld eine eingehende Untersuchung möglicher schadstoffbelasteter Bereiche erfolgen. Ein Schadstoffkataster wird durch einen Gutachter erstellt. Die Schadstoffsanierung muss innerhalb der baulichen Umsetzung berücksichtigt werden.
Es wird vom Auftraggeber ein Change Manager für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Mitarbeitern des Rathauses während der Bauzeit beauftragt.
Deutlich geringere Betriebskosten sowie Nachhaltigkeit sind für den Auftraggeber wichtige Aspekte der Sanierung. Optional soll bei der Projektsteuerung eine Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt werden.
Das Rathaus Siegburg wird derzeit mit Blick auf die anstehende Großsanierung in einem brandschutztechnischen Interimszustand betrieben, dessen Inhalte konzeptionell abgestimmt sind und einen Zeitraum bis Ende 2021 abdecken. Im Rahmen der zu erbringenden Leistungen des Brandschutzingenieurs bei der Rathaussanierung sind einerseits die bislang
Ergriffenen Interimsbrandschutzmaßnahmen zu überprüfen, um ggf. eigene Feststellungen und Schutzmaßnahmen zu erweitern und eine ab 2022 bis zur Fertigstellung der (abschnittsweisen) Sanierung fortgeschriebene Interimsbrandschutzkonzeption zu erarbeiten.
Hierbei muss die Sicherheit der Bediensteten des Rathauses in jeder Phase des Interimsbrandschutz- und Sanierungszeitraumes gewährleistet sein. Im Rahmen der Interimsbrandschutzkonzeption sind ferner die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen von Kontrollen zu begleiten und deren Umsetzung sowie evtl. in Anspruch genommene Erleichterungen und Abweichungen von Interimslösungen gegenüber einem optimalen Sollzustand zu dokumentieren. Hiermit soll eine durchgehende Konzeption und Dokumentation vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen (Überleitung der bestehenden Situation in das neue Brandschutzkonzept) sichergestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kreisstadt Siegburg wird die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Wertung unterziehen. Dies erfolgt dabei anhand der folgenden Eignungskriterien und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kreisstadt Siegburg wird die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Wertung unterziehen. Dies erfolgt dabei anhand der folgenden Eignungskriterien und Wertungsmethoden.
Die Teilnahmeanträge werden auf der Grundlage der folgenden Eignungskriterien geprüft und bewertet:
Die Höchstpunktzahl von insgesamt 400 Punkten für die 2 Referenzen (200 Punkte je Referenz) ist erreichbar durch die Erfüllung folgender Kriterien bei beiden Referenzen:
— Sanierung im laufenden Betrieb,
— Büro- und Verwaltungsgebäude,
— über 8 000 m BGF (tatsächlich beplante Fläche),
— Baukosten nach DIN 276 (KGR 300 + 400 in Euro netto) über 10 Mio. EUR,
— Leistungen für den Brandschutz in den Leistungsphasen 2 bis 4 und 8,
— öffentlicher Auftraggeber oder sonstiger öffentl. Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Besondere Leistungen gem. AHO Nr. 17 Abs 1.4 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
— besondere Leistungen innerhalb der LPH 1:...”
Beschreibung der Optionen
Besondere Leistungen gem. AHO Nr. 17 Abs 1.4 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
— besondere Leistungen innerhalb der LPH 1: Bestandserfassung vor Ort,
— besondere Leistungen innerhalb der LPH 4: Überprüfen von Bauvorlagen; Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes,
— besondere Leistungen innerhalb der LPH 5: Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes,
— besondere Leistungen innerhalb der LPH 8: Fachbauleitung Brandschutz,
— besondere Leistungen innerhalb der LPH 9: Erstellen von Feuerwehrplänen; Erstellen von Flucht- und Rettungswegpläne; Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung,
— ggf. weitere besondere Leistungen innerhalb der LPH 6 und 7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung/Nachweis als Fachplaner/in oder Sachverständige/r für den vorbeugenden Brandschutz oder gleichwertig)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend benannten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
— aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Bankerklärung:
Bescheinigung der Hausbank mit Hinweisen über die Geschäftsbeziehung und Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage (nicht älter als 6 Monate).
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich in Entsprechung der Leistungen für den Brandschutz nach AHO Nr. 17 Abs. 1.4 in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2016, 2017; 2018). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 30 000 EUR netto erreichen.
Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der vergangenen 3 Jahre),
— der für diesen Auftrag vorgesehene Projektleiter (Fachplaner/in oder Sachverständige/r für den vorbeugenden Brandschutz oder gleichwertig) muss mindestens 10 Jahre Berufserfahrung aufweisen,
— 2 Referenzen für realisierte Projekte im Bereich Brandschutz. Einzureichen sind dem hier zu vergebenden Auftrag nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen mit Angaben zu Baumaßnahme, Gebäudetyp, Projektgröße BGF in m2 (tatsächlich beplante Fläche), Baukosten nach DIN 276 (KGR 300+400 in EUR netto), erbrachte Leistung, Auftraggeber Mindestanforderungen pro Referenz:
— Sanierungsprojekt,
— Vergleichbares Gebäude (kein Wohngebäude),
— mind. 3 500 m BGF beplante Fläche,
— Baukosten nach DIN 276 (KGR 300 + 400 in Euro netto) mind. 6 Mio. EUR,
— Vollständig bearbeitete Leistungsphasen 2-4 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4,
— Projektbeginn muss innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 1.1.2009) erfolgt sein.
Die Kreisstadt Siegburg behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragafall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreueu.
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragafall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreueu.
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-10
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Bewerber müssen eine Eigenerklärung...”
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Wertung der Angebote:
I) Präsentation des Angebots (85 %):
1) Fachliche Wert: 10 Punkte, Gewichtung 3,0-fach;
2) Qualität: 10 Punkte, Gewichtung: 3,5-fach;
3) Kommunikation und Verfügbarkeit: 10 Punkte, Gewichtung 1,0-fach;
4) Ausführungszeitraum: 10 Punkte, Gewichtung: 1,0-fach.
II) Angebotspreis: (15 %):
Für das günstigste Angebot werden 10 Punkte vergeben. Bei allen weiteren Angeboten erfolgt im Verhältnis zum Mehrpreis ein entsprechender Punkteabzug.
Die detaillierte Wertung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt („Auswahlbogen“).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYM1
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 218-535171 (2019-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Siegburg, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2241102492📞
E-Mail: vergabe@siegburg.de📧
Fax: +49 2241102284 📠
URL: www.Siegburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe der Planungsleistungen für den Brandschutz für die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses in Siegburg”
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungen für den Brandschutz Leistungsphasen 2 bis 4 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4;
— Leistungsphasen 5 und 8...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungen für den Brandschutz Leistungsphasen 2 bis 4 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4;
— Leistungsphasen 5 und 8 gem. AHO Nr. 17 Abs. 1.4, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
— Zusätzliche Leistung: Übernehmen und Fortführen des Interimsbrandschutzes des alten Rathauses ab 2022.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 74801.02
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 105910.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektbeschreibung
Das Rathaus der Kreisstadt Siegburg am Nogenter Platz 10 soll eine umfassende Generalinstandsetzung mit Erweiterung erhalten. Bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektbeschreibung
Das Rathaus der Kreisstadt Siegburg am Nogenter Platz 10 soll eine umfassende Generalinstandsetzung mit Erweiterung erhalten. Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Bestandsbau aus den 1960er Jahren mit 2 bis 5 Geschossen im Stadtzentrum der Stadt Siegburg. Der Gebäudekomplex besteht aus 3 Bauteilen: BT I der Hochbautrakt, BT II der Saaltrakt und BT III der Verbindungstrakt. Der 5 geschossige BT I soll kernsaniert und um eine weitere Etage aufgestockt werden. Der 2 geschossige BT II soll kernsaniert und zusätzlich im Untergeschoss erweitert werden. Der 4 geschossige BT III bildet die bauliche Verbindung zur Nachbarbebauung und soll ebenfalls kernsaniert werden. Im Zuge der Sanierung soll die Liegenschaft jeweils abschnittsweise freigezogen werden. Die Maßnahmen sind so zu planen und umzusetzen, dass der Betrieb der übrigen Liegenschaft möglichst störungsfrei aufrechterhalten werden kann.
Im Rahmen des planerischen Gesamtkonzepts sollen bestimmte Bereiche wie z. B. Empfangsbereiche, Besprechungsräume, Teeküchen und Aufenthaltsbereiche neu strukturiert werden. Darüber hinaus soll die bestehende Grundrissstruktur für die Nutzung eines modernen Verwaltungs- und Bürogebäudes funktional aufgearbeitet und neu konzipiert werden. Hierbei ist die Einbeziehung des Urhebers zu beachten.
Die Nutzfläche BT I-III beträgt 6 000 m, Bruttogrundfläche BT I-III ca. 9 750 m. Die Kosten für KG 300 + 400 liegen geschätzt bei ca. 15 500 000,00 EUR brutto, entspricht ca. 13 025 000 EUR netto. Die Baukosten der Gesamtmaßnahme betragen voraussichtlich ca. 20,3 Mio. brutto, entspricht ca. 17,06 Mio. EUR netto (KGR 200-700).
Es soll vom Auftraggeber im Vorfeld eine eingehende Untersuchung möglicher schadstoffbelasteter Bereiche erfolgen. Ein Schadstoffkataster wird durch einen Gutachter erstellt. Die Schadstoffsanierung muss innerhalb der baulichen Umsetzung berücksichtigt werden.
Es wird vom Auftraggeber ein Change Manager für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Mitarbeitern des Rathauses während der Bauzeit beauftragt. Deutlich geringere Betriebskosten sowie Nachhaltigkeit sind für den Auftraggeber wichtige Aspekte der Sanierung. Optional soll bei der Projektsteuerung eine Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt werden. Das Rathaus Siegburg wird derzeit mit Blick auf die anstehende Großsanierung in einem brandschutztechnischen Interimszustand betrieben, dessen Inhalte konzeptionell abgestimmt sind und einen Zeitraum bis Ende 2021 abdecken. Im
Rahmen der zu erbringenden Leistungen des Brandschutzingenieurs bei der Rathaussanierung sind einerseits die bislang ergriffenen Interimsbrandschutzmaßnahmen zu überprüfen, um ggf. eigene Feststellungen und Schutzmaßnahmen zu erweitern und eine ab 2022 bis zur Fertigstellung der (abschnittsweisen) Sanierung fortgeschriebene Interimsbrandschutzkonzeption zu erarbeiten.
Hierbei muss die Sicherheit der Bediensteten des Rathauses in jeder Phase des Interimsbrandschutz- und Sanierungszeitraumes gewährleistet sein. Im Rahmen der Interimsbrandschutzkonzeption sind ferner die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen von Kontrollen zu begleiten und deren Umsetzung sowie evtl. in Anspruch genommene Erleichterungen und Abweichungen von Interimslösungen gegenüber einem optimalen Sollzustand zu dokumentieren. Hiermit soll eine durchgehende Konzeption und Dokumentation vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen (Überleitung der bestehenden Situation in das neue Brandschutzkonzept) sichergestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Besondere Leistungen gem. AHO Nr. 17 Abs 1.4 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
— Besondere Leistungen innerhalb der LPH 1:...”
Beschreibung der Optionen
Besondere Leistungen gem. AHO Nr. 17 Abs 1.4 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
— Besondere Leistungen innerhalb der LPH 1: Bestandserfassung vor Ort;
— Besondere Leistungen innerhalb der LPH 4: Überprüfen von Bauvorlagen; Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes;
— Besondere Leistungen innerhalb der LPH 5: Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes;
— Besondere Leistungen innerhalb der LPH 8: Fachbauleitung Brandschutz;
— Besondere Leistungen innerhalb der LPH 9: Erstellen von Feuerwehrplänen; Erstellen von Flucht- und Rettungswegpläne; Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzonung;
— Ggf. weitere besondere Leistungen innerhalb der LPH 6 und 7.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 218-535171
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Vergabe der Planungsleistungen für den Brandschutz für die Kernsanierung und Erweiterung des Rathauses in Siegburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gruner GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 102 072 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50606
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland -Spruchkörper Köln
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 062-148632 (2020-03-23)