Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/ Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus. Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren. Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPSgestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1]. Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2] Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/ oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/ oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss. Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/ Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPSgestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/ oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/ oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/ Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPSgestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/ oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/ oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kelheim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/ Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/ Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPSgestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPSgestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/ oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/ oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/ oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/ oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demandVerkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
— 1. Option: Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
— 2. Option: Ein zusätzliches Fahrzeug (abzurufen innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kelheim (Stadt Kelheim, Kelheimwinzer, Saal a. D. Donau)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Kelheim
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad Lastenheft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 75 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@eg-ob.bayern.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Miximilianstraße 39
Quelle: OJS 2019/S 249-618580 (2019-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demand-Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u. a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demand-Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Kelheim und im nahen Umkreis Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u. a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Gesamtwert des Auftrags: 1 155 137 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demand-Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 1.3.2020 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal/Donau im nahen Umkreis als sog. „on-demand-Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u. a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u. a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 1.3.2020 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 130 Tsd. km pro Jahr betragen.
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen…
… und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
… und/ oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Beschreibung der Optionen:
1. Option: Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option: Ein zusätzliches Fahrzeug (abzurufen innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kelheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-22 📅
Name: RBO Regionalbus Ostbayern GmbH
Postanschrift: Von-Donle-Straße 7, 93055 Regensburg
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9416000120📞
E-Mail: philipp.pitsch@deutschebahn.com📧
Land: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.rbo.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 155 137 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stefan Grüttner
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 8921762411 📠
Quelle: OJS 2020/S 091-217595 (2020-05-07)