Verwertung, ggf. Transport, von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfallen, für eine Dauer von 5 Wochen. Die Ausschreibung erfolgt in 8 Mengenlosen mit je 2 Transportvarianten.
Die Vergabe der Verwertungsleistung erfolgt je Mengenlos entweder ohne die Transportleistung zur Verwertungsanlage (Alternative a, nachfolgend als Lose 1a bis 8a bezeichnet) oder mit Transportleistung ab der MBA Deiderode (Alternative b, nachfolgend als Lose 1b bis 8b bezeichnet). Von den 16 Einzellosen werden maximal 8 Losangebote nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bezuschlagt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe der Verwertung von brennbaren Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen
AS 06-2019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung, ggf. Transport, von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfallen, für eine Dauer von 5 Wochen....”
Kurze Beschreibung
Verwertung, ggf. Transport, von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfallen, für eine Dauer von 5 Wochen. Die Ausschreibung erfolgt in 8 Mengenlosen mit je 2 Transportvarianten.
Die Vergabe der Verwertungsleistung erfolgt je Mengenlos entweder ohne die Transportleistung zur Verwertungsanlage (Alternative a, nachfolgend als Lose 1a bis 8a bezeichnet) oder mit Transportleistung ab der MBA Deiderode (Alternative b, nachfolgend als Lose 1b bis 8b bezeichnet). Von den 16 Einzellosen werden maximal 8 Losangebote nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bezuschlagt.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1a
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 110 bis 130 Mg/Woche.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-14 📅
Datum des Endes: 2020-06-18 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1b
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode, die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.”
Beschreibung der Beschaffung: Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 110 bis 130 Mg/Woche.
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2a
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2b
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3a
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3b
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4a
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4b
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5a
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5b
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6a
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6b
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7a
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7b
1️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8a
1️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8b
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist),
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), Brennstoffen aus Abfällen (AVV 19 12 10/ 19 12 12) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-22
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-22
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
—— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten,
—— bei Angeboten für Transportvariante a (Lose 1a bis 8a): Kennzeichnung des Übernahmeortes für die Abfälle des AG durch Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) bzw. Entsorgungsanlage mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
—— bei Angeboten für Transportvariante a (Lose 1a bis 8a): Anlagenkennblatt zur ggf. zusätzlich vorgesehenen Anlage zur Übernahme und ggf. Lagerung der Abfälle (Umladestation) unter Benennung folgender
Aspekte: Betreiber der Anlage, Standort und Adresse, Beschreibung der zur Verfügung stehenden Wägetechnik, Genehmigungsdatum, sofern einschlägig: genehmigte Lagermenge.
Auf Verlangen vorzulegen:
Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der in den Formblätter C-3-A und C-3-B der Vergabeunterlagen benannten Anlagen zur Übernahme und Entsorgung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNYU93.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 243-597574 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Verwertung, ggf. Transport, von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfallen, für eine Dauer von 5 Wochen....”
Kurze Beschreibung
Verwertung, ggf. Transport, von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Deiderode anfallen, für eine Dauer von 5 Wochen. Die Ausschreibung erfolgt in 8 Mengenlosen mit je zwei Transportvarianten.
Die Vergabe der Verwertungsleistung erfolgt je Mengenlos entweder ohne die Transportleistung zur Verwertungsanlage (Alternative a, nachfolgend als Lose 1a bis 8a bezeichnet) oder mit Transportleistung ab der MBA Deiderode (Alternative b, nachfolgend als Lose 1b bis 8b bezeichnet). Von den 16 Einzellosen werden maximal 8 Losangebote nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bezuschlagt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): spezifischen prognostizierten Bruttogesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 243-597574
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: Lose 1b bis 6b
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, Heizwert 9-12 MJ/kg, jeweils 110-130 Mg/Woche”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haldenslebener Recycling- und Umweltdienst GmbH
Postanschrift: Oesterbornbreite 6
Postort: Erxleben
Postleitzahl: 39343
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Börde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: Los 7a bis 8a
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Brennbaren Abfällen, Heizwert 9-12 MJ/kg, jeweils 110-130 Mg/Woche” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Recyclinghof Farsleben GmbH
Postanschrift: Schienenweg 1
Postort: Farsleben
Postleitzahl: 39326
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: Lose 1a bis 6a
Titel:
“Übernahme und Verwertung von brennbaren Abfällen, Heizwert 9-12 MJ/kg, jeweils 110-130 Mg/Woche” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: Los 7b bis 8b
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwer-tung von brennbaren Abfällen, Heiz-wert 9-12 MJ/kg, jeweils 110-130 Mg/Woche”
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR bzw. 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNY7HD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
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Quelle: OJS 2020/S 051-121528 (2020-03-10)