Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Städte Frankenthal, Worms und Ludwigshafen, sowie der Rhein-Pfalz-Kreis handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV). Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 67063
Region: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️ Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: www.vrn.de/vergabe-frankenthal🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Postanschrift: B1, 3-5
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62110770-0📞
E-Mail: vergabestelle@vrn.de📧
Fax: +49 62110770-170 📠
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
URL: www.vrn.de/vergabestelle🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe des Linienbündels Frankenthal
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Städte Frankenthal, Worms und Ludwigshafen, sowie der Rhein-Pfalz-Kreis handelnd...”
Kurze Beschreibung
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Städte Frankenthal, Worms und Ludwigshafen, sowie der Rhein-Pfalz-Kreis handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV). Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 dar.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Rheinland-Pfalz sind die Städte Frankenthal, Worms, Ludwigshafen sowie der Rhein-Pfalz-Kreis zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 und Aufgabenträger des ÖPNV für die zu erbringenden Verkehrsleistungen des Linienbündels Frankenthal.
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A beinhaltet die Linien:
— Linie 462 Frankenthal Hbf. – Beindersheim – Bobenheim
— Linie 463 Bobenheim – Roxheim – Frankenthal Hbf,
— Linie 464 Frankenthal Hbf. – Mörsch
— Linie 465 Frankenthal Hbf. – Ludwigshafen, Ruchheim
— Linie 466 Studernheim – Frankenthal Hbf,
— Linie 467 Frankenthal Hbf. – Ludwigshafen, Oggersheim
— Linie 468 Stadtklinik – Frankenthal, Haltepunkt Süd
— Linie 469 Stadtklinik – Frankenthal, Konrad-Adenauer-Platz
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-14 📅
Datum des Endes: 2030-06-08 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe,
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß der Angebotsbedigungen für die Vergabe des Linienbündel Frankenthal Ziffer 14” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß der Angebtsbedigungen für die Vergabe des Liniebündel Frankenthal Ziffer 13” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 027-059769
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-30
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Vergabestelle und die beteilgten Aufgabenträger dieser Vergabe
“Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des...”
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 101-244744
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Alter Wert
Text:
“Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30.702019
Ortszeit: 13.00
Ort: Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Angaben über befugte Personen und das...”
Text
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30.702019
Ortszeit: 13.00
Ort: Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: die Vergabestelle und die beteilgten Aufgabenträger dieser Vergabe
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15.8.2019
Ortszeit: 13.00
Ort: Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Angaben über befugte Personen und das...”
Text
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15.8.2019
Ortszeit: 13.00
Ort: Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: die Vergabestelle und die beteilgten Aufgabenträger dieser Vergabe
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 135-333577 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Rheinland-Pfalz sind die Städte Frankenthal, Worms, Ludwigshafen sowie der Rhein-Pfalz-Kreis zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 und Aufgabenträger des ÖPNV für die zu erbringenden Verkehrsleistungen des Linienbündels Frankenthal.
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A beinhaltet die Linien:
— Linie 462 Frankenthal Hbf. – Beindersheim – Bobenheim,
— Linie 463 Bobenheim – Roxheim – Frankenthal Hbf,
— Linie 464 Frankenthal Hbf. – Mörsch,
— Linie 465 Frankenthal Hbf. – Ludwigshafen, Ruchheim,
— Linie 466 Studernheim – Frankenthal Hbf,
— Linie 467 Frankenthal Hbf. – Ludwigshafen, Oggersheim,
— Linie 468 Stadtklinik – Frankenthal, Haltepunkt Süd,
— Linie 469 Stadtklinik – Frankenthal, Konrad-Adenauer-Platz.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 101-244744
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe des Linienbündels Frankenthal
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dürk-Reisen
Postanschrift: Am Lausböhl 6
Postort: Frankenthal
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des...”
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 066-157677 (2020-03-31)
Ergänzende Angaben (2020-03-31) Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 14/06/2020
Ende: 08/06/2030
Neuer Wert
Text: Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2030
Quelle: OJS 2020/S 067-160030 (2020-03-31)