Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße, sowie der Rhein-Neckar-Kreis, handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistungen werden im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe des Linienbündels Odenwald-Süd
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis...”
Kurze Beschreibung
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße, sowie der Rhein-Neckar-Kreis, handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistungen werden im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 dar.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Bergstraße🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Bergstrasse und Rhein-Neckar-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Hessen ist die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 und Aufgabenträger des ÖPNV für die zu erbringenden Verkehrsleistungen sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Baden-Württemberg ist der Rhein-Neckar-Kreis des Linienbündels Odenwald Süd. Konzessionsgeber für die zu vergebene Verkehrsleistung ist damit der VRN, sowie der Rhein-Neckar-Kreis.
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Konzessionsgebers.Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A1 beinhaltet die Linien:
Linie 680 Weinheim – Birkenau – Wald-Michelbach
Linie 681 Weinheim – Gorxheimertal – Wald-Michelbach – Grasellenbach
Linie 682 Weinheim – Gorxheimertal – Oberflockenbach – Weinheim
Linie 683 Wald-Michelbach – Weiher – Mörlenbach – Juhöhe – Heppenheim
Linie 685 Wald-Michelbach – Heddesbach – Langenthal – Hirschhorn
Linie 688 Birkenau – Nieder-Liebersbach
Linie 690 Wald-Michelbach – Gadern/Hartenrod – Zotzenbach – Rimbach – Fürth
Linie 692 Birkenau/Mörlenbach – Reisen – Hornbach – Geisenbach
Linie 694 Rimbach – Mörlenbach - Bonsweiher
Die im Rahmen des Konzessionsvertrages neben dem aktuellen Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Rhein-Neckar-Kreises sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN).
Es gilt auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen, insbesondere der RMV/VRN-Übergangstarif.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: B1 - Baustelle Oberflockenbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A),
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt;
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV);
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV);
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV);
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV);
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist;
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat;
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß der Angebotsbedigungen für die Vergabe des Linienbündel Odenwald-Süd Ziffer 13” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß der Angebtsbedigungen für die Vergabe des Liniebündel Zweibrücken Ziffer 12” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 190-390051
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe
“Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich mit Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des...”
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich mit Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in den Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren:
Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitsnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 7.4.2017 (M-TV)
Entgelttarifvertrag Nr. 16 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 7.4.2017 (E-TV)
Dabei sind die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV anzuwenden.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des Konzessionsvertrages dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen beider Tarifverträge in der Zukunft.
Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren.
Weitere Informationen zu den o. g. Tarifverträgen finden Sie unter:
https://www.had.de/pdf/tarifvertraege/Lfd._Nr._01_Tischvorlage_Stand__01.02.2017_MTV_LHO_ver.di.pdf https://www.had.de/pdf/tarifvertraege/Lfd._Nr._02_Tischvorlage_Stand_07.04.2017_ETV_Nr.17_LHO_ver.di.pdf
Detailiierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstrasse 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151 / 12-0📞
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151/12-6347 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstrasse 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151 / 12-0📞
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151/12-6347 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 059-136725 (2019-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Hessen ist die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 und Aufgabenträger des ÖPNV für die zu erbringenden Verkehrsleistungen sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Baden-Württemberg ist der Rhein-Neckar-Kreis des Linienbündels Odenwald Süd. Konzessionsgeber für die zu vergebene Verkehrsleistung ist damit der VRN, sowie der Rhein-Neckar-Kreis.
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Konzessionsgebers. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A1 beinhaltet die Linien:
— Linie 680 Weinheim – Birkenau – Wald-Michelbach,
— Linie 681 Weinheim – Gorxheimertal – Wald-Michelbach – Grasellenbach,
— Linie 682 Weinheim – Gorxheimertal – Oberflockenbach – Weinheim,
— Linie 683 Wald-Michelbach – Weiher – Mörlenbach – Juhöhe – Heppenheim,
— Linie 685 Wald-Michelbach – Heddesbach – Langenthal – Hirschhorn,
— Linie 688 Birkenau – Nieder-Liebersbach,
— Linie 690 Wald-Michelbach – Gadern/Hartenrod – Zotzenbach – Rimbach – Fürth,
— Linie 692 Birkenau/Mörlenbach – Reisen – Hornbach – Geisenbach,
— Linie 694 Rimbach – Mörlenbach – Bonsweiher.
Die im Rahmen des Konzessionsvertrages neben dem aktuellen Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Rhein-Neckar-Kreises sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN).
Es gilt auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen, insbesondere der RMV/VRN-Übergangstarif.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Mehrqualität Fahrplanoptimierung bei Nebenangeboten, Fahrzeuge, Vertrieb, Marketingkonzept, Fahrzeugreserve, Personalreserve”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 75 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: B1 – Baustelle Oberflockenbach
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 059-136725
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe des Linienbündels Odenwald-Süd
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH
Postanschrift: Am Pfeifferssteg 4
Postort: Reichelsheim
Postleitzahl: 64385
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Odenwaldkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich mit Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des...”
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich mit Angebotsabgabe, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in den Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren:
Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitsnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 7.4.2017 (M-TV)
Entgelttarifvertrag Nr.16 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 7.4.2017 (E-TV)
Dabei sind die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV anzuwenden.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des Konzessionsvertrages dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen beider Tarifverträge in der Zukunft.
Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren.
Weitere Informationen zu den o. g. Tarifverträgen finden Sie unter:
https://www.had.de/pdf/tarifvertraege/Lfd._Nr._01_Tischvorlage_Stand__01.02.2017_MTV_LHO_ver.di.pdf https://www.had.de/pdf/tarifvertraege/Lfd._Nr._02_Tischvorlage_Stand_07.04.2017_ETV_Nr.17_LHO_ver.di.pdf
Detailiierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 136-335692 (2019-07-15)