Vergabe des Linienbündels Zweibrücken

Stadtverwaltung Zweibrücken

Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt die Stadt Zweibrücken handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV). Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 dar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-01 Auftragsbekanntmachung
2019-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt die Stadt Zweibrücken handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV). Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 dar.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zweibrücken, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Zweibrücken
Postanschrift: Herzogstraße 1
Postleitzahl: 66482
Postort: Zweibrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle 🌏
E-Mail: vergabestelle@vrn.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vrn.de/vergabe-zweibruecken 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-06 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 026-057969
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 128-292892
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle und die beteilgten Aufgabenträger dieser Vergabe

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Rheinland-Pfalz ist die Stadt Zweibrücken zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 und Aufgabenträger des ÖPNV für die in Zweibrücken zu erbringenden Verkehrsleistungen des Linienbündels Zweibrücken. Die Durchführung von Wett-bewerbsverfahren wurde dem ZRN durch eine Vereinbarung mit der Stadt Zweibrücken, übertragen. Diese bedient sich gem. der Verbandssatzung und der Vereinbarung mit den Aufgabenträgern in der operativen Durchführung der übertragenen Aufgaben der VRN GmbH.
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(1) Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Konzessionsgebers.
(2) Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Leistungsbaustein A1 beinhaltet die Linien:
— Linie 221 Rimschweiler – Ixheim – Stadtmitte – Hbf – Gleiwitzstraße,
— Linie 222 Hengstbach – Mittelbach – Ixheim – Stadtmitte – Globus – Europaring,
— Linie 223 Wattweiler – Beckerswäldchen – Stadtmitte – Kaiserstraße – Buben-hausen,
— Linie 224 Pasteurstraße (Fasanerieberg) – Stadtmitte – Otterstein (Niederauer-bach),
— Linie 225 J.-F.-Kennedy-Straße (Niederauerbach) – Stadtmitte – Pasteurstraße (Fasanerieberg) – (Flughafen/The Style Outlets),
— Linie 226 Kreuzberg (Fachhochschule) – Hbf – Stadtmitte – Flughafen/The Style Outlets,
— Linie 228 Stadtmitte(ZOB)-Terex-Europaring-Fuchslöcher-,
— Linie 229 Gleiwitzstraße (Langental) – Ixheim – Stadtmitte – Europaring (Ernst-weiler) – Wolfsloch (Bubenhausen).
Leistungsbaustein A2 beinhaltet die Linien:
— Linie 221KB Rimschweiler – Ixheim – Stadtmitte – Hbf – Gleiwitzstraße,
— Linie 222KB Hengstbach – Mittelbach – Ixheim – Stadtmitte – Globus – Europaring,
— Linie 223KB Wattweiler – Beckerswäldchen – Stadtmitte – Kaiserstraße – Buben-hausen,
— Linie 224KB Pasteurstraße (Fasanerieberg) – Stadtmitte – Otterstein (Niederauer-bach),
— Linie 226KB Kreuzberg (Fachhochschule) – Hbf – Stadtmitte – Flughafen/The Style Outlets.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Zweibrücken

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
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Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
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Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A),
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
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e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
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g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5.4.1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
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h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß der Angebotsbedigungen für die Vergabe des Linienbündel Zweibrücken Ziffer 14
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß der Angebtsbedigungen für die Vergabe des Liniebündel Zweibrücken Ziffer 13

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle und die beteilgten Aufgabenträger dieser Vergabe

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: www.vrn.de/vergabe-zweibruecken 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Postanschrift: B1, 3-5
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Telefon: +49 62110770-0 📞
Fax: +49 62110770-170 📠
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.vrn.de/vergabestelle 🌏
URL der Dokumente: www.vrn.de/vergabe-zweibruecken 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/.
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Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165223 📞
E-Mail: hendrik.beiersdorf@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 026-057969 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-285231
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 026-057969
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Tariftreue: Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Regionalisierungsgesetz), sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) des Landes Rheinland-Pfalz ist die Stadt Zweibrücken zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 und Aufgabenträger des ÖPNV für die in Zweibrücken zu erbringenden Verkehrsleistungen des Linienbündels Zweibrücken. Die Durchführung von Wettbewerbsverfahren wurde dem ZRN durch eine Vereinbarung mit der Stadt Zweibrücken, übertragen. Diese bedient sich gem. der Verbandssatzung und der Vereinbarung mit den Aufgabenträgern in der operativen Durchführung der übertragenen Aufgaben der VRN GmbH.
Mehr anzeigen
— Linie 223 Wattweiler – Beckerswäldchen – Stadtmitte – Kaiserstraße – Bubenhausen,
— Linie 224 Pasteurstraße (Fasanerieberg) – Stadtmitte – Otterstein (Niederauerbach),
— Linie 229 Gleiwitzstraße (Langental) – Ixheim – Stadtmitte – Europaring (Ernstweiler) – Wolfsloch (Bubenhausen).
— Linie 223KB Wattweiler – Beckerswäldchen – Stadtmitte – Kaiserstraße – Bubenhausen,
— Linie 224KB Pasteurstraße (Fasanerieberg) – Stadtmitte – Otterstein (Niederauerbach),

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mehrqualität Fahrplanoptimierung bei Nebenangeboten, Fahrzeuge, Vertrieb, Marketingkonzept, Fahrzeugreserve, Personalreserve
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 75 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-18 📅
Name: Stadtbus Zweibrücken GmbH
Postanschrift: Schlachthofstraße 12-14
Postort: Zweibrücken
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland 🇩🇪
Zweibrücken, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Quelle: OJS 2019/S 116-285231 (2019-06-17)
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