Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des Binnenhafens das Grundstück B13 ab dem 1.1.2023 zur Verfügung. Das Grundstück B13 umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8 533 m und befindet sich unmittelbar angrenzend an die Kaianlage des Binnenhafens.
Auf dieser Fläche kann und soll eine hafenaffine Ansiedlung realisiert werden. Es soll ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B13 soll Umschlag über die Kaikante generiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2019-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 60-19
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesermarsch🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
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Quelle: OJS 2019/S 095-230831 (2019-05-14)