Vergabe Grundstück Wardweide

DeltaPort GmbH & Co. KG

DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den trimodalen Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands.
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung. Dieses wurde durch DeltaPort zur zukünftigen Nutzung aufgeteilt in den Teilbereich A (ca. 1,75 ha) und den Teilbereich B (ca. 4,8 ha). DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (optional inkl. des ca. 0,4 ha großen Grundstücks C) und B (optional inkl. des ca. 0,66 ha großen Grundstücks D) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) zur Verfügung. Es werden insoweit 2 Lose gebildet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 189-18
Kurze Beschreibung:
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den trimodalen Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands. DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung. Dieses wurde durch DeltaPort zur zukünftigen Nutzung aufgeteilt in den Teilbereich A (ca. 1,75 ha) und den Teilbereich B (ca. 4,8 ha). DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (optional inkl. des ca. 0,4 ha großen Grundstücks C) und B (optional inkl. des ca. 0,66 ha großen Grundstücks D) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) zur Verfügung. Es werden insoweit 2 Lose gebildet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DeltaPort GmbH & Co. KG
Postanschrift: Moltkestr. 8
Postleitzahl: 46483
Postort: Wesel
Kontakt
Internetadresse: http://www.deltaport.de 🌏
E-Mail: vergabe@deltaport.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-020186
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen Diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich In Textform darauf hinzuweisen. 2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort Zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten. 3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung Gestellt. 4) DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach Eingang der Teilnahmeanträge wird DeltaPort jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters und des beabsichtigten Projektes entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien vornehmen. 5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt. 6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den jeweiligen Erbbaurechtsvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben. Der Abschluss des jeweiligen Erbbaurechtsvertrages steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden. DeltaPort wird dem jeweiligen Bestbieter die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des notariellen Angebots mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls unaufgefordert mitteilen, dass im Rahmen dieses Verfahrens kein Erbbaurechtsvertrag für den betreffenden Teilbereich vergeben wurde. 7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. 8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen Im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss An dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind. 9) Die zu vergebenden Erbbaurechtsverträge sind als Konzessionen i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYG8S
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den trimodalen Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands.
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DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung. Dieses wurde durch DeltaPort zur zukünftigen Nutzung aufgeteilt in den Teilbereich A (ca. 1,75 ha) und den Teilbereich B (ca. 4,8 ha). DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (optional inkl. des ca. 0,4 ha großen Grundstücks C) und B (optional inkl. des ca. 0,66 ha großen Grundstücks D) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) zur Verfügung. Es werden insoweit 2 Lose gebildet.
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Bezeichnung des Loses: Teilbereich A
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung. Das Grundstück Wardweide liegt in zweiter Reihe zum östlichen Uferstreifen des Hafen Emmelsum und wird an der nord-östlichen Seite von dem Wesel-Datteln-Kanal begrenzt. DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (ca. 1,75 ha) und B (ca. 4,8 ha) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb im Rahmen des hafenaffinen Nutzungszwecks) zur Verfügung. Die exakten Grenzverläufe der Grundstücke sind noch nicht festgelegt. Der Zuschnitt kann sich daher noch im Verlaufe der Verhandlungen verändern. Gegenstand dieses Loses 1 ist der Teilbereich A.
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Das Gesamtgrundstück Wardweide ist über die Schleusenstraße für den Straßenverkehr erschlossen. Im Rahmen der Festlegung der exakten Grenzverläufe wird (ggf. über entsprechende Wegerechte) sichergestellt werden, dass beide Teilbereiche (A und B) weiterhin über diese Straße für den Straßenverkehr erschlossen bleiben.
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Die Herstellung eines eigenen Anschlusses an die Hafenbahn ist für beide zu vergebenden Erbbaurechtsverträge bei Abschluss eines Infrastrukturanschlussvertrages auf Kosten des jeweiligen Ansiedlers möglich, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
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DeltaPort steht neben dem Gesamtgrundstück „Wardweide“ ein ca. 0,4 ha großes Grundstück mit der Möglichkeit des unmittelbaren Wasserzugangs (Grundstück C) zur Verfügung. Dieses kann, soweit gewünscht, in den Erbbaurechtsvertrag für den Teilbereich A einbezogen werden (entweder unmittelbar oder im Rahmen einer Option). DeltaPort erwägt, vor dem Grundstück C im wasserseitigen Bereich einen Dalbenliegeplatz zu errichten. Soweit das Grundstück C in den Erbbaurechtsvertrag für den Teilbereich A (unmittelbar oder im Rahmen einer Option) einbezogen werden soll, kann über eine entsprechende Verpflichtung DeltaPorts sowie über eine exklusive Nutzung oder Mitnutzung des zu errichtenden Dalbenliegeplatzes durch den (dann) Erbbaurechtsnehmer verhandelt werden. Hierfür wären die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen und die Finanzierung müsste gesichert sein. Voraussetzung für die Errichtung des Dalbenliegenplatzes ist daher, dass durch das entsprechende Nutzungskonzept des Ansiedlers die (Teil-) Amortisation der von DeltaPort hierfür vorgenommenen Investitionen innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewährleistet wird.
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Zwischen dem Gesamtgrundstück „Wardweide“ (Teilbereiche A und B) und dem Grundstück C befinden sich die Erschließungsstraße (Schleusenstraße), eine Hafenbahntrasse sowie die Betriebsgelände von 2 bereits angesiedelten Unternehmen. Voraussetzung für eine gemeinsame Nutzung des Teilbereichs A und des Grundstücks C ist daher die Gewährung einer Zuwegung vor allem über die vorgenannten Betriebsgelände, die der zukünftige Ansiedler des Teilbereichs A/Grundstücks C eigenverantwortlich zu verhandeln hat. Es wird klargestellt, dass DeltaPort hierbei unterstützend mitwirken wird, die Möglichkeit einer Zuwegung und damit die Einbeziehung des Grundstück C in den Erbbaurechtsvertrag für Grundstück A jedoch nicht garantieren kann.
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Dauer: 360 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
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Bezeichnung des Loses: Teilbereich B
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang („Wardweide“) zur Verfügung. Das Grundstück Wardweide liegt in zweiter Reihe zum östlichen Uferstreifen des Hafen Emmelsum und wird an der nord-östlichen Seite von dem Wesel-Datteln-Kanal begrenzt.
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DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (ca. 1,75 ha) und B (ca. 4,8 ha) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb im Rahmen des hafenaffinen Nutzungszwecks) zur Verfügung. Die exakten Grenzverläufe der Grundstücke sind noch nicht festgelegt. Der Zuschnitt kann sich daher noch im Verlaufe der Verhandlungen verändern. Gegenstand des hier gegenständlichen Loses 2 ist der Teilbereich B.
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DeltaPort steht darüber hinaus das östlich an den Teilbereich B angrenzende Grundstück D zur Verfügung. Dieses ca. 0,66 ha große Grundstück kann, soweit gewünscht, in den Erbbaurechtsvertrag für den Teilbereich B einbezogen werden (entweder unmittelbar oder im Rahmen einer Option).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hafen Emmelsum 46562 Voerde, Emmelsum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
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Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.
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(2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
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(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
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Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2017.
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Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
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(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
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(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
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DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
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Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit/Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer, z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Spätestens mit Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung der Erfahrung mit vergleichbaren hafenaffinen Projekten. Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens für eine Laufzeit von 2 Jahren betrieben worden sein. Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten Umschläge darzulegen.
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Mindeststandards:
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit/Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer, z.B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Spätestens mit Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bieter-gemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
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c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Als geeignet gilt ein Ansiedlungsprojekt, wenn ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt werden soll („hafenaffine Ansiedlung“), welcher Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger Hafenbahn generiert.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerung und/oder der Umschlag von staubenden Gütern, Kohle, Schrott und offene Abfälle nicht zugelassen ist. Nicht hafenaffine Ansiedlungsprojekte sind nicht geeignet. Dies gilt insbes. für Betriebe des Einzelhandels, Einkaufszentren, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, hafenfremde Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene Verwaltungen sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke. Zum Nachweis der Eignung sind die in den Vergabeunterlagen abgefragten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der je Los zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter je Los innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
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Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden)
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume),
— Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept
— Aussagekraft und
— Nachvollziehbarkeit der im Betriebskonzept gemachten Angaben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.deltaport.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Postort: Worpswede
Postleitzahl: 27726
Kontaktperson: Frau Rechtsanwältin Friederike Berg-Packhäuser
E-Mail: vergabe@bergrecht.net 📧
Land: Osterholz 🏙️
Internetadresse: www.bergrecht.net 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen
Diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich
In Textform darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort
Zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
Gestellt.
4) DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach Eingang der Teilnahmeanträge wird DeltaPort jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters und des beabsichtigten Projektes entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien vornehmen.
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5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der
Verhandlungen über den jeweiligen Erbbaurechtsvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben. Der Abschluss des jeweiligen Erbbaurechtsvertrages steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden. DeltaPort wird dem jeweiligen Bestbieter die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des notariellen Angebots mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls unaufgefordert mitteilen, dass im Rahmen dieses Verfahrens kein Erbbaurechtsvertrag für den betreffenden Teilbereich vergeben wurde.
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7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
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8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen
Im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss
An dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der DeltaPort obliegenden
Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
9) Die zu vergebenden Erbbaurechtsverträge sind als Konzessionen i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYG8S

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2111472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 010-020186 (2019-01-11)