Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software-Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft Azure) und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe über die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement)
BA 2019-108”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software-Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software-Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft Azure) und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software-Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software-Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft Azure) und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung. Zu den Beratungsleistungen des Auftragnehmers gehören u. a.:
— Beratung bezüglich der rechtskonformen und wirtschaftlichen Nutzung der zu beschaffenden Lizenzen,
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Nutzung von sämtlichen Portalen der Firma Microsoft (u. a. Office 365 Admin Center, VLSC etc.),
— Dokumentation der erworbenen Lizenzen,
— Information des Auftraggebers über vertragsrelevante Änderungen, insbesondere über BMI-Vertragsänderungen, Änderungen von Lizenzbestimmungen etc.,
— Unterstützung bei der Verwaltung und auftretenden Problemen im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber genutzten Aktivierungsschlüsseln,
— Dokumentation und Planung des Einsatzes von Zusatzleistungen (z. B. Planning Services und Trainings-Voucher).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag hat Rahmencharakter. Der Auftraggeber geht vom Status Quo des Lizenzbestandes aus (siehe...”
Beschreibung der Optionen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag hat Rahmencharakter. Der Auftraggeber geht vom Status Quo des Lizenzbestandes aus (siehe Leistungsbeschreibung). Mindest- oder Höchstabnahmemengen bestehen nicht. Der Auftraggeber plant ggf. die Beschaffung von Cloud-Produkten. Zudem bei Bedarf Beschaffung neuer Software-Produkte. Näheres ergibt sich aus dem Vertrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal 3 Monate alt sein darf.
Oder
— (Ausschließlich für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal 3 Monate alt sein darf.
Oder
— (Ausschließlich für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht) Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen,
— Kopie des Nachweises, dass der Bieter aktuell von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland autorisiert ist. Der Nachweis darf maximal 3 Monate alt sein.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss durch Vorlage folgender Eigenerklärungen belegt werden:
(a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123,124 GWB)"),
(b) Eigenerklärung, dass der Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegt (Formblatt „Eigenerklärung zur Tariftreue und zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG").
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz für die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre und den spezifischen Gesamtjahresumsatz mit der Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) für die letzten 3 Geschäftsjahre nach (Formblatt „Eigenerklärung Umsätze").
Zudem ist mit dem Angebot ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 3 000 000 für Personenschäden und Sachschäden sowie EUR 1 500 000 für Vermögensschäden (Kopie genügt) oder eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
“Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 5 000 000 betragen.
Der spezifische Umsatz mit der...”
Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 5 000 000 betragen.
Der spezifische Umsatz mit der Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) ohne Ust. des Bieters muss in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 1 500 000 betragen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Die jeweiligen Referenzen sind „vergleichbar", wenn sie die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) betreffen.
Für die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung Referenzen" auszufüllen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber) falls erforderlich – Auskünfte einholen darf.
Zudem weist der Bieter nach, über mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter mit gültiger Zertifizierung (ab 2018) zum Vertriebs- und Lizenzspezialisten nach 70-705 (Design und Bereitstellung von Microsoft-Lizenzlösungen für große Unternehmen) oder 70-713 (Software Asset Management (SAM) – Kern)" zu verfügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-26
12:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJDYKM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software- Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software- Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft Azure) und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 166-406705
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BA 2019-108
Titel:
“Vergabe über die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex AG
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01
Höchstes Angebot: 0.01
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJD56C
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 216-530881 (2019-11-06)