Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/ Anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende bzw. nicht ausreichend ausgefüllte Unterlagen nachzufordern. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Teilnehmeranzahl zu erhöhen.
Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren absagt, behält sich die Auftraggeber vor, Nachrücker zu benennen.
— Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz (EUR Brutto) der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (max. 2 Pkt.)
—— weniger 450 000 = 0 Punkte,
—— 450 000 - 799 999 = 1 Punkt,
—— mehr als 800 000 = 2 Punkte,
— Technische Leistungsfähigkeit:
— Anzahl Beschäftigte im Mittel der letzten 3 abgeschossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 8) (max. 2 Pkt.):
—— Anzahl Beschäftigte weniger als 5 = 0 Punkt,
—— Anzahl Beschäftigte 5 -10 = 1 Punkt,
—— Anzahl Beschäftigte mehr als 10 = 2 Punkt,
— Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation des Projektleiters § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle (max 2 Pkt.):
—— 0 bis 5 Jahre = 0 Punkt,
—— 5 bis 10 Jahre = 1 Punkt,
—— mehr als 10 Jahre = 2 Punkte,
— Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Dabei sind maximal 3 Referenzen mit dem Schwerpunkt Strategieentwicklung und maximal 3 Referenzen zur Markenentwicklung einzureichen.
— Anzahl der eingereichten vergleichbaren Projekte Strategieentwicklung:
—— Keine Angaben / unzureichende Übereinstimmung = 0 Punkte,
—— 0 oder 1 Projekt = 0 Punkt,
—— 2 Projekte = 2 Punkte,
—— 3 Projekte = 4 Punkte,
— Anzahl der eingereichten vergleichbaren Projekte Markenentwicklung:
—— Keine Angaben/ unzureichende Übereinstimmung = 0 Punkte,
—— 0 oder 1 Projekt = 0 Punkt,
—— 2 Projekte = 2 Punkte,
—— 3 Projekte = 4 Punkte.