Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter bzw. Architekten / Ingenieure
(Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der vergangenen 3 Jahre)
Mindestanforderungen:
— 10 Festangestellte, davon
— 6 als Architekten, Ingenieure und/oder Absolventen der Fachrichtungen ohne Kammerzugehörigkeit
— der für diesen Auftrag vorgesehene Projektleiter muss mindestens 10 Jahre Berufserfahrung aufweisen, sein Stellvertreter
Mindestens 3 Jahre
— 2 Referenzen für den Bereich Objektplanung, davon muss eine Referenz zwingend realisiert worden sein. Einzureichen sind
Dem hier zu vergebenden Auftrag nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen mit Angaben zu Baumaßnahme,
Gebäudetyp, Projektgröße BGF in m (tatsächlich beplante Fläche), Baukosten nach DIN 276 (KGR 300+400 in EUR netto),
Erbrachte Leistung, Auftraggeber
Mindestanforderungen pro Referenz:
— Sanierungsprojekt
— Vergleichbares Gebäude (kein Wohngebäude)
— über 3 500 m BGF (tatsächlich beplante Fläche)
— Baukosten nach DIN 276 (KGR 300+400 in EUR netto) mind. 4 Mio. EUR
— vollständig bearbeitete Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI §34
— mindestens privatwirtschaftender Auftraggeber
Die Kreisstadt Siegburg behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen. Die vorstehenden Erklärungen zur Eignung sind zwingend durch Verwendung der beigefügten Formblätter anzugeben (siehe Anlage "Bewerbungsbogen").
Das bzw. die Referenzprojekte sind im Teilnahmeantrag in den dafür erstellten Vordrucken vorzustellen.
Die vorstehenden Erklärungen sind zwingend durch Verwendung der beigefügten Formblätter abzugeben (siehe "Bewerbungsbogen" und der dazugehörige "Auswahlbogen").
Zu den Einzelheiten der geforderten Angaben wird auf diese Formblätter sowie die nachfolgenden Erläuterungen unter Ziffer III des Verfahrensleitfadens verwiesen.
Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen von diesem
Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.