Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 4 sowie auf der Linie 1244 im Landkreis Lichtenfels ab dem 1.9.2020 mit einem Volumen von derzeit insgesamt rund ca. 0,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr im Linienverkehr und max. (bei Abruf aller Fahrten) ca. 0,25 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr im Rufbus-Verkehr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 18-08
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 4 sowie auf der Linie 1244 im Landkreis Lichtenfels ab dem...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 4 sowie auf der Linie 1244 im Landkreis Lichtenfels ab dem 1.9.2020 mit einem Volumen von derzeit insgesamt rund ca. 0,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr im Linienverkehr und max. (bei Abruf aller Fahrten) ca. 0,25 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr im Rufbus-Verkehr.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lichtenfels🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
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Quelle: OJS 2020/S 030-070506 (2020-02-11)