Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, die für die Schulen in ihrer Trägerschaft erforderlichen Schülerbeförderungsleistungen, die nicht als Linienverkehrsleistungen erbracht werden und die somit gemäß der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) erfolgen, beginnend mit dem Schuljahr 2019/20 auszuschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen zur Schülerbeförderung in Lohmar
ZVL02/2019
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, die für die Schulen in ihrer Trägerschaft erforderlichen Schülerbeförderungsleistungen, die nicht als...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, die für die Schulen in ihrer Trägerschaft erforderlichen Schülerbeförderungsleistungen, die nicht als Linienverkehrsleistungen erbracht werden und die somit gemäß der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) erfolgen, beginnend mit dem Schuljahr 2019/20 auszuschreiben.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stellung von 7 Bussen an Schultagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53797 Lohmar
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungsumfang umfasst die Stellung von sieben Bussen an Schultagen mit wochentäglich wechselnden Verfügungszeiten:
a) zur Durchführung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungsumfang umfasst die Stellung von sieben Bussen an Schultagen mit wochentäglich wechselnden Verfügungszeiten:
a) zur Durchführung von regelmäßigen Fahrten zwischen den Schulstandorten sowie zu außerschulischen Einrichtungen (Sportstätten, Kirchen usw.);
b) als sog. „Standbusse" an festen Schulstandorten zur Durchführung von zusätzlichen Fahrten zu anderen Schulstandorten oder außerschulischen Einrichtungen in der Stadt Lohmar und den angrenzenden Kommunen;
c) die Durchführung von regelmäßigen Fahrten an Schultagen außerhalb der Verfügungszeiten zwischen Lohmar Jabachhalle und St. Augustin zur Bedienung der Gutenbergschule.
Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer muss allen nationalen und europäischen Normen entsprechen, soweit diese vorhanden und anwendbar sind. Ergänzend müssen geltende Regeln für die Personenbeförderung in Deutschland beachtet werden. Die gilt insbesondere für die Bestimmungen des:
— PBefG,
— der PBZugV,
— der BOKraft.
Sowie aller sonstigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-28 📅
Datum des Endes: 2022-06-24 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stellung von einem Bus als „Standbus" für einzelne Fahrten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stellung von einem Bus montags – freitags als „Standbus" am Standort Lohmar Jabachhalle, zur Durchführung von einzelnen Fahrten.” Dauer
Datum des Endes: 2020-06-26 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Los 2 wird optional vergeben.
Die Option kommt abhängig von dem bezuschlagten Angebotspreis zu Los 1 zur Ausführung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
– Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Dazustellen sind insbesondere der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke,
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im Linien- und Gelegenheitsverkehr, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist das Formular (Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden,
– Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und, dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Für die Eigenerklärung ist Formular(Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
– Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2015,2015, 2017) erbrachten Busverkehrsleistung.
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1) Name und Adresse des Auftraggebers;
2) jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern mit der Referenzleistung;
3) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden;
Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1) Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen (Standardlinienbussen) in der Spitzenlast;
2) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 2 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist);
3) Für die Darstellung der Referenzen ist (Darstellung von Referenzverkehren) zu verwenden;
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung zudem:
1) durch Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmer gemäß Art. 21 VO EG 1071/2009 in Verbindung mit Anhang III zur VO EG 1071/2009 (in nicht beglaubigter Kopie); oder
2) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder für den Gelegenheitsverkehr bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der VO EG 1073/2009 (in nicht beglaubigter Kopie).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreueund Vergabegesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreueund Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-21
10:00 📅
“Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil der...”
Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YY5W
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.