Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
Für die Eignung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflicht 17 / 19,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer,
— zur Insolvenz und Liquidation,
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahresdurchschnittlich beschäftigtenArbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen,
— dass keine schwerwiegenden Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkassen und sonstige Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern.
Mit den Angeboten sind die Erklärungen:
— über Zahlung von Mindestlohn gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (GVBl. für Berlin, aktuelleFassung),
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (GVBl, inaktueller Fassung),
— die Erklärung gem. Frauenförderverordnung (FFV) gem. § 1 Abs. 2 FFV abzugeben.
Die entsprechenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen…