Vergabe von funktionalen Generalplanungsleistungen (Objektplanung, TGA-Planung, Tragswerksplanung etc.) für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke im Gewerbegebiet Stahlwerk Becker, Willich
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Former weg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung. Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Former weg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Former weg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brauereistraße 7
Postleitzahl: 47877
Postort: Willich
Kontakt
Internetadresse: http://www.kapellmann.de🌏
E-Mail: gpvergabestahlwerkbecker@kapellmann.de📧
Telefon: +49 2161811607📞
Fax: +49 2161811777 📠
URL der Dokumente: https://www.kapellmann.de/de/vergabemanagement/🌏
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen weitere detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach möglicherweise auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden. Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.)
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen weitere detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach möglicherweise auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden. Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Former weg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Former weg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Komplette Generalplanungsleistungen zum Verwaltungsneubau Stahlwerk Becker in Willich. Vorgesehen ist ein Generalplanervertrag mit Stufenbeauftragung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 47877 Willich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderungen (K.O. Kriterium):
— Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister/Architekten-/Ingenieurkammer,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Nachweis über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen),
— Angaben zu Auftragsteilen in einer etwaigen Bietergemeinschaft,
— Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen (K.O. Kriterium):
— Generalplanung: Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Generalplanung, dh mindestens Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung, in den letzten 3 Geschäfts- Jahren (je Jahr; 2015, 2016, 2017). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1,2 Mio EUR (netto) erreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Generalplanung: Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Generalplanung, dh mindestens Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung, in den letzten 3 Geschäfts- Jahren (je Jahr; 2015, 2016, 2017). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1,2 Mio EUR (netto) erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindstanforderungen (K.O. Kriterium):
— mindestens 10 Mitarbeiter mit universitärem Hochschulabschluss,
— die Mitglieder des zu benennenden Projektteams haben einen Hochschulabschluss in Architektur/Ingenieurwesen,
— 3 Referenzen des/der Unternehmen (Objektplaner/TGA-Planer/Tragwerksplaner).
Nachweis der erbrachten Leistungen für 3 Projekte für den Leistungsbereich Generalplanung in Form von mindestens Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Siehe Ziffer II 2.9 (Vergleichbare Bauaufgabe, Leistungsbild, Größe, angestrebte Qualität).
Nachweis der erbrachten Leistungen für 3 Projekte für den Leistungsbereich Generalplanung in Form von mindestens Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Siehe Ziffer II 2.9 (Vergleichbare Bauaufgabe, Leistungsbild, Größe, angestrebte Qualität).
— 3 Referenzen des zu benennenden Projektleiters:
Nachweis der erbrachten leistungen für 3 Projekte für den Leistungsbereich Generalplanung in Form von mindestens Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Siehe Ziffer II 2.9 (Vergleichbare Bauaufgabe, Leistungsbild, Größe, angestrebte Qualität) Näheres siehe Unterlage Teilnahmeantrag.
Nachweis der erbrachten leistungen für 3 Projekte für den Leistungsbereich Generalplanung in Form von mindestens Objektplanung, TGA-Planung und Tragwerksplanung. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Siehe Ziffer II 2.9 (Vergleichbare Bauaufgabe, Leistungsbild, Größe, angestrebte Qualität) Näheres siehe Unterlage Teilnahmeantrag.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in bzw. Ingenieur/in für die Leistungen gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, siehe Ziffer III.1.1 bis 1.3, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen,diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, siehe Ziffer III.1.1 bis 1.3, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen,diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Generalplanung eingereichten 3 Referenzprojekte, einerseits bezogen auf das/die Unternehmen, und andererseits bezogen auf den zu benennenden Projektleiter,
— jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-10 Punkte),
— vergleichbare Bauaufgabe (0-30 Punkte),
— vergleichbares Leistungsbild (0-10 Punkte),
— vergleichbare angestrebte Qualität (0-15 Punkte) und
— jeweils die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Auftraggeber, welche/s nach dem Abschluss der LPH 8 ausgestellt wurde (0-15 Punkte).
Insgesamt können mit den 2 Mal 3 Referenzen zusammen maximal 480 Punkte erreicht werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen weitere detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach möglicherweise auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen weitere detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach möglicherweise auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden. Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.)
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden. Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 063-146754 (2019-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Formerweg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Formerweg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt mit der Gebäudefront gem. Bebauungsplan an der Gießerallee. Es sollen Büro und Nutzflächen für ca. 115 Mitarbeiter entwickelt werden. Auf den zu errichtenden Geschossebenen sind die Büroräume für eine optimale und funktionale Flächenausnutzung anzuordnen.
Gesamtwert des Auftrags: 1589967.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen weitere detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach möglicherweise auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden. Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.)
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden Ihnen weitere detaillierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden dann Angebote abgegeben und danach möglicherweise auch Verhandlungen geführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, das vorbeschriebene Verhandlungsverfahrensprozedere nach Bedarf wie folgt abzuändern:
Sollten die endgültigen Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden. Die bisherigen endgültigen Angebote werden dann zu Folgeangeboten. Nach der weiteren Verhandlung erfolgt dann oben genanntes Prozedere (endgültiges Angebot auf Basis der mitgeteilten Ergebnisse der Verhandlungsrunde etc.)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Formerweg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Auf dem Grundstück 12 des ehemaligen Stahlwerks Becker zwischen Walzwerkstraße im Westen, Formerweg im Süden sowie Gießerallee im Osten, soll ein Verwaltungsgebäude mit funktionalen Büroflächen der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG errichtet werden. Der Neubau könnte z. B. in ein- bis dreigeschossiger, allerdings stets nicht unterkellerter Bauweise errichtet werden. Im Bereich der angrenzenden Flächen sind PKW Stellplätze geplant. Das Grundstück liegt zurzeit brach. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Generalplanung, d. h. die Objektplanung, TGA- und Tragwerksplanung (durch Fachplaner) sowie jede weitere, erforderliche Planung.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 Prozent
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konkretes Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 Prozent
Preis (Gewichtung): 25 Prozent
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-22 📅
Name: Dr. Schrammen Architekten BDA GmbH & Co. KG
Postanschrift: Karmannsstraße 57
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland 🇩🇪 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1589967.45 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als drei Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch darauf, dass das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt wird. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert werden. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und die Vorabinformation nach § 134 GWB im Hinblick auf die Absicht der Vergabestelle, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll und welcher Bieter aus welchen Gründen für den Zuschlag nicht in Betracht kommt. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum schriftlichen Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: