Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist. Sendungsmengen ca. gesamt p.a. — 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g), — 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g), — 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g), — 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 30-10-139-EU
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p.a.
— 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g),
— 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g),
— 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g),
— 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p.a.
— 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g),
— 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g),
— 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g),
— 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-08 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 069-162612
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgenden Angaben durch den Bewerber zu tätigen:
— Darstellung des Unternehmens (Bewerber/Bieter):
— Name der Gesellschaft,
— Rechtsform,
— Gesellschafter,
— Vertretungsberechtigte Personen,
— Geschäftsfelder,
— Stammkapital (soweit vorhanden).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY299B5
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgenden Angaben durch den Bewerber zu tätigen:
— Darstellung des Unternehmens (Bewerber/Bieter):
— Name der Gesellschaft,
— Rechtsform,
— Gesellschafter,
— Vertretungsberechtigte Personen,
— Geschäftsfelder,
— Stammkapital (soweit vorhanden).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY299B5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p.a.
— 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g),
— 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g),
— 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g),
— 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Beschreibung der Verlängerungen: Max. zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis max. 30.09.2023
Beschreibung der Optionen:
In Ergänzung der Bewerbungsbedingungen gilt, dass Nebenangebote nur in Kombination mit einem Hauptangebot zugelassen sind und die nachstehend bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Als Mindestanforderungen für Nebenangebote gilt, dass die in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebenen Maximallaufzeiten einzuhalten sind sowie die Abweichungen von den IT-Vorgaben vergleichbar sein müssen.
In Ergänzung der Bewerbungsbedingungen gilt, dass Nebenangebote nur in Kombination mit einem Hauptangebot zugelassen sind und die nachstehend bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Als Mindestanforderungen für Nebenangebote gilt, dass die in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebenen Maximallaufzeiten einzuhalten sind sowie die Abweichungen von den IT-Vorgaben vergleichbar sein müssen.
Möglichkeit der Verlängerungsoption siehe unter "Beschreibung der Verlängerungen"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden Eigenerklärungen als ausreichend angesehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber/Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber/Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe),
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Es zählt der Nettoumsatz.
Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten drei Geschäftsjahre (2016-2018) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2015-2017 bewertet werden und anzugeben sind.
Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. den, in den Mindestanforderungen genannter Spezifikationen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung Umsatz
Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mindestens 180 000 EUR erzielt worden sein.
— 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und/ oder Sachschäden je Schadenereignis,
— 100 000 EUR für Tätigkeitsschäden an fremden Sachen je Schadenereignis im Rahmen Deckungssumme für Sachschäden,
— 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadenereignis,
— 1 Mio. EUR für Umwelthaftpflicht-Schäden (UHV-Basisdeckung und WHG-Restrisiko für privatrechtliche Inanspruchnahme) je Schadenereignis.
Die Gesamtleistung des Versicherers je Versicherungsjahr ist mindestens auf das Doppelte der jeweiligen obigen Deckungssummen maximiert (Mindestanforderung).
Der Bewerber hat zu erklären, dass der vollständige Versicherungsschein (Police) einschl. der kompletten
Versicherungsbedingungen des Versicherers und der Nachweis der fristgerechten Zahlung des Versicherungsbeitrages der Auftraggeberin in jedem Fall unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung, in Form von Kopien oder Duplikaten unaufgefordert vorgelegt wird.
Versicherungsbedingungen des Versicherers und der Nachweis der fristgerechten Zahlung des Versicherungsbeitrages der Auftraggeberin in jedem Fall unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung, in Form von Kopien oder Duplikaten unaufgefordert vorgelegt wird.
Der Bewerber/Auftragnehmer hat während der gesamten Laufzeit der zu erbringenden Postdienstleistung den geforderten Versicherungsschutz nahtlos aufrechtzuerhalten.
Über etwaige Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Versicherungsschutzes (z.B. infolge Kündigung des Versicherers, Zahlungsverzug, Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhungen, drohende oder eingetretene Ausschöpfung der Deckungssummen o.ä.) hat der Bewerber/Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Über etwaige Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Versicherungsschutzes (z.B. infolge Kündigung des Versicherers, Zahlungsverzug, Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhungen, drohende oder eingetretene Ausschöpfung der Deckungssummen o.ä.) hat der Bewerber/Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Soweit die Beeinträchtigung oder Gefährdung des Versicherungsschutzes in der Sphäre des Bewerbers/
Auftragnehmers liegt, hat dieser mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die Ursache der Beeinträchtigung oder Gefährdung des Versicherungsschutzes behoben wird, um eine nahtlose Fortsetzung des Versicherungsschutzes sicherzustellen.
Auftragnehmers liegt, hat dieser mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die Ursache der Beeinträchtigung oder Gefährdung des Versicherungsschutzes behoben wird, um eine nahtlose Fortsetzung des Versicherungsschutzes sicherzustellen.
Sämtliche einzureichende Bestätigungen nach dem Zuschlag sind ausschließlich von Versicherungsunternehmen abzugeben, die über eine entsprechende Zulassung als Versicherer nach § 8 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder dem Äquivalent aus einem Mitgliedsland der EU verfügen. Bestätigungen von Versicherungsvermittlern (z.B. Versicherungsmaklern/Versicherungsagenten) sind nicht
Sämtliche einzureichende Bestätigungen nach dem Zuschlag sind ausschließlich von Versicherungsunternehmen abzugeben, die über eine entsprechende Zulassung als Versicherer nach § 8 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder dem Äquivalent aus einem Mitgliedsland der EU verfügen. Bestätigungen von Versicherungsvermittlern (z.B. Versicherungsmaklern/Versicherungsagenten) sind nicht
Zugelassen, es sei denn, eine Vollmacht hierzu wird nachgewiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber/Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
Ein Bewerber/Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe),
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche)
Ggf. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Ggf. Verpflichtungserklärung bei Subunternehmereinsatz (auf ges. Aufforderung)
Wesentliche Referenzen
Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Erforderliche Angaben:
Projekt, Projektzeit, Bezeichnung des Projektes, Projektlaufzeit, Name des Referenzgebers, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, Erläuterungen zum Projekt/Anlagen zum Projekt
— Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber)
— Drucken, Kuvertieren und Frankieren
— Physische Zustellung
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Referenzen:
Ein Bewerber muss mind. eine Referenz über den Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber) vorlegen, die einen Leistungszeitraum von mind. 12 Monate innerhalb der letzten 36 Monate aufweisen kann. Laufende, d.h. noch nicht abgeschlossene Referenzen reichen aus, soweit diese ebenfalls eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen können.
Ein Bewerber muss mind. eine Referenz über den Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber) vorlegen, die einen Leistungszeitraum von mind. 12 Monate innerhalb der letzten 36 Monate aufweisen kann. Laufende, d.h. noch nicht abgeschlossene Referenzen reichen aus, soweit diese ebenfalls eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen können.
Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche folgende Aspekte umfassen:
— Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten,
— Kontext der Organisation,
— Führung,
— Planung,
— Unterstützung,
— Betrieb,
— Bewertung der Leistung (Überwachung; interne Audits; Managementbewertung),
— Verbesserung.
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Umsätze der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder werden addiert): Gewichtungsfaktor: 27 %
Es zählt der Nettoumsatz.
Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten drei Geschäftsjahre (2016-2018) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2015-2017 bewertet werden und anzugeben sind.
Nachweis: Eigenerklärung
Dies ist nicht als Mindestanforderung an eine ausgeübte, dreijährige Geschäftsausübung zu verstehen.
Wesentliche Referenzen
Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Erforderliche Angaben:
Projekt, Projektzeit, Bezeichnung des Projektes, Projektlaufzeit, Name des Referenzgebers, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, Erläuterungen zum Projekt/Anlagen zum Projekt
— Hybridteil (elektronischer Empfang beim Auftraggeber) - GF: 22 %
— Drucken, Kuvertieren und Frankieren - GF: 22 %
— Physische Zustellung - GF: 22 %
Hinsichtlich des Mindestkriteriums an Referenzen siehe unter III.1.3
Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar GF: 7 %
Vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche folgende Aspekte umfassen:
— Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten,
— Kontext der Organisation,
— Führung,
— Planung,
— Unterstützung,
— Betrieb,
— Bewertung der Leistung (Überwachung; interne Audits; Managementbewertung),
— Verbesserung.
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2019/S 069-162612 (2019-04-03)
Ergänzende Angaben (2019-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p.a.
125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g)
5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g)
1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g)
500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g)
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p.a.
125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g)
5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g)
1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g)
500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g)
5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g)
1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g)
500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g)
Quelle: OJS 2019/S 086-207677 (2019-04-30)
Ergänzende Angaben (2019-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p.a.
— 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g),
— 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g),
— 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g),
— 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p. a.
— 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g),
— 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g),
— 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g),
— 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter „Hybridpost“ wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden.
Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert, ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
Sendungsmengen ca. gesamt p. a.
— 125 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 20 g),
— 5 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 50 g),
— 1 000 Briefsendungen (Höchstgewicht 500 g),
— 500 Briefsendungen (Höchstgewicht 1 000 g).
Gesamtwert des Auftrags: 398349.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Sendungsmengen ca. gesamt p. a.
Beschreibung der Optionen:
In Ergänzung der Bewerbungsbedingungen gilt, dass Nebenangebote auch ohne Kombination mit einem Hauptangebot zugelassen sind und die nachstehend bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Als Mindestanforderungen für Nebenangebote gilt, dass die in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebenen Maximallaufzeiten einzuhalten sind sowie die Abweichungen von den Vergabeunterlagen vergleichbar sein müssen. Zur Konkretisierung:
In Ergänzung der Bewerbungsbedingungen gilt, dass Nebenangebote auch ohne Kombination mit einem Hauptangebot zugelassen sind und die nachstehend bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Als Mindestanforderungen für Nebenangebote gilt, dass die in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebenen Maximallaufzeiten einzuhalten sind sowie die Abweichungen von den Vergabeunterlagen vergleichbar sein müssen. Zur Konkretisierung:
Die Vorhaltung eines „geschlossenen Systems“ ist nicht weiter zwingend, jedoch muss der Bieter in dem Fall, dass er mit dem Nebenangebot kein geschlossenes System vorhält, anbieten, dass ein höheres bzw. angepasstes Niveau an technische und organisatorischen Maßnahmen vorgehalten wird und diese ebenso im finalen Angebot erläutert sind.
Die Vorhaltung eines „geschlossenen Systems“ ist nicht weiter zwingend, jedoch muss der Bieter in dem Fall, dass er mit dem Nebenangebot kein geschlossenes System vorhält, anbieten, dass ein höheres bzw. angepasstes Niveau an technische und organisatorischen Maßnahmen vorgehalten wird und diese ebenso im finalen Angebot erläutert sind.
Möglichkeit der Verlängerungsoption siehe unter „Beschreibung der Verlängerungen.“
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: