Beschreibung der Beschaffung
Die IT-Abteilung des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ besteht aus wenigen Mitarbeitern, welche primär die bestehenden IT Systeme administrieren und. Die notwendige Menge an IT-Ingenieursleistungen, die erforderlich ist, um die gesetzliche Aufgabe auf hohem fachlichen Niveau zu erfüllen, muss durch zusätzlichen IT-Sachverstand unterstützt werden.
Der RettZV SWS beabsichtigt daher, ein/en externen Berater/externes Beratungsunternehmen (im Folgenden „IT-Fachberater“ genannt) vertraglich, weisungsgebunden zu verpflichten.
Folgende IT-Beratungsleistungen müssen nach Weisung oder gemäß Absprache mit dem Auftraggeber erbracht werden:
1)
a) Umfassende Analyse der wichtigsten vorhandenen „analogen“ Verwaltungsprozesse. Die Verwaltungsprozesse beginnen teilweise bereits am Patienten und enden mit der Abrechnung der Leistung bei den Kostenträgern.
b) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, wie diese Prozesse optimiert werden können – dies unter dem Schwerpunkt der Überführung der „analogen“ Prozesse in „digitale“. Zu den Lösungsvorschlägen gehören auch betriebswirtschaftliche Vergleichsdarstellungen. Bei den Lösungsvorschlägen sind alle beteiligten Stakeholder zu beachten. Des Weiteren sind alle Lösungen unter Beachtung der Informationssicherheit und insbesondere der Vorgaben aus der DS-GVO zu erstellen. Diese Aufgaben sind primär durch einen IT-Fachberater zu erbringen.
2)
a) Sollten die Lösungsvorschläge Investitionen in Hard- und Software erforderlich machen, ist es die Aufgabe des IT-Fachberaters, die notwendigen Leistungsbeschreibungen und IT-Architekturleistungen zu erstellen. Die Leistungsbeschreibungen müssen die Qualität einer europaweiten Ausschreibung besitzen. Der IT-Fachberater muss die Bewertungsmatrix für die Zuschlagserteilung an das wirtschaftlichste Angebot erstellen.
b) Der IT-Fachberater muss die Ausschreibungen fachlich begleiten und bei der Vergabe der Leistungen maßgeblich mitwirken.
3) Überwachung und Einweisung:
Der IT-Fachberater überwacht die Umsetzung der Projekte und erstellt Strategien zur Einweisung der User in die neuen Systemlösungen.
4) Anwendungsentwicklung:
Der IT-Fachberater ist in der Lage, Softwarelösungen, die in der vom RettZV SWS gewünschten Art und Weise am Markt nicht angeboten werden, selbstständig zu entwickeln. Für diese Aufgabe kann er sich eigener Mitarbeiter bedienen.
5) Prozessüberprüfung:
Der IT-Fachberater analysiert Prozesse bei den gemeindeübergreifenden Alarmierungs- und Nachrichtenübermittlungssystemen, insbesondere unter Beachtung des bidirektionalen Datenaustausches mit dem Einsatzleitsystem der Integrierten Regionalleitstelle Zwickau.
6) Erstellung von Leistungsbeschreibungen und IT-Architekturleistungen für notwendige Ersatzbeschaffungen:
Die Leistungsbeschreibungen müssen die Qualität einer europaweiten Ausschreibung besitzen und der IT-Fachberater muss die Bewertungsmatrix für die Zuschlagserteilung an das wirtschaftlichste Angebot erstellen.
7) Lösungsfindung:
Der IT-Fachberater erarbeitet Lösungen, wie der bodengebundene Rettungsdienst und die IRLS Zwickau als Teile der kritischen Infrastruktur in Krisensituationen, insbesondere bei einem großflächigen und langanhaltenden Stromausfall, nahezu uneingeschränkt leistungsfähig bleiben.
Die Leistungen des IT-Fachberaters sind zum großen Teil in der Geschäftsstelle Plauen des RettZV SWS zu erbringen. Dort wird ihm ein geeigneter IT-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
Der IT-Fachberater muss jährlich mindestens 400 Arbeitsstunden (ggf. auch projektbezogen) für den Auftraggeber erbringen. Es kann notwendig sein, dass der IT-Fachberater bis zu 2 Tage/Woche (einzeln oder gegebenenfalls auch am Stück) in der Geschäftsstelle oder im Auftrag des RettZV SWS auf Dienstreise tätig sein muss. Je nach Anzahl und Umfang von Projekten, können sich die jährlichen Arbeitsstunden auf bis zu 800 Stunden erhöhen.