Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) (2) der Bekanntmachung (Mindestreferenz und max. 2 weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei werden je Bewerber lediglich die 3 durch den Bewerber als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenz und max. 2 weitere Referenzen) im Bereich von Abwasserbehandlungsanlagen herangezogen. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Inbetriebnahme und Abnahme muss auch bei den max. 2 weiteren Referenzen in den letzten 10 Jahren (frühestens 1.7.2009) erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen (Mindestreferenz und max. 2 weitere Referenzen) wie folgt bewertet:
a) Kriterium „Referenzen im Bereich von Abwasserbehandlungsanlagen“:
— Herstellkosten (KG 200-700) 35 Mio. EUR brutto und mehr: 100 Punkte,
— Herstellkosten (KG 200-700) 30 Mio. EUR brutto bis 35 Mio. EUR brutto: 75 Punkte,
— Herstellkosten (KG 200-700) 25 Mio. EUR brutto bis 30 Mio. EUR brutto: 50 Punkte,
— Herstellkosten (KG 200-700) 20 Mio. EUR brutto bis 25 Mio. EUR brutto: 25 Punkte,
— Herstellkosten (KG 200-700) weniger als 20 Mio. EUR: 0 Punkte.
b) Kriterium „Anzahl der Projektstufen“
— Erbringung von 5 Projektstufen nach AHO: 100 Punkte,
— Erbringung von 4 Projektstufen nach AHO: 80 Punkte,
— Erbringung von 3 Projektstufen nach AHO: 60 Punkte,
— Erbringung von 2 Projektstufen nach AHO: 40 Punkte,
— Erbringung von 1 Projektstufe nach AHO: 20 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.