Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020 mit einem jährlichen Volumen von insgesamt (über alle 3 Lose) mindestens ca. 450 000 Fahrplankilometer/maximal ca. 1 840 000 Fahrplankilometer (Mindestfahrplankilometer + max. Bedarfsfahrplankilometer).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020 mit...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020 mit einem jährlichen Volumen von insgesamt (über alle 3 Lose) mindestens ca. 450 000 Fahrplankilometer/maximal ca. 1 840 000 Fahrplankilometer (Mindestfahrplankilometer + max. Bedarfsfahrplankilometer).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Linienbündel Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Cloppenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Cloppenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020.
Das Linienbündel Nord hat einen jährlichen Umfang von mindestens 130 000 und maximal 520 000 Fahrplankilometern. Umfasst sind die Einzellinien
Ruf-Clp 1 Sedelsberg – Ramsloh – Westrhauderfehn
Ruf-Clp 2 Elisabethfehn – Barßel – Harkebrügge
Ruf-Clp 3 Kampe – Altenoythe – Friesoythe – Gehlenberg
Und Ruf-Clp 4 Petersdorf – Bösel – Friesoythe.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat die Option den öffentlichen Dienstleistungsauftrag um weitere 2 Jahre zu verlängern. Im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat die Option den öffentlichen Dienstleistungsauftrag um weitere 2 Jahre zu verlängern. Im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption endet die Laufzeit zum 31.3.2024. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 7 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem VU zu erklären.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Linienbündel West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020.
Das Linienbündel West hat einen jährlichen Umfang von mindestens 140 000 und maximal 570 000 Fahrplankilometern. Umfasst sind die Einzellinien
Ruf-Clp 5 Peheim – Molbergen – Cloppenburg,
Ruf-Clp 6 Grossenging – Lindern – Liener – Löningen,
Ruf-Clp 7 Lewinghausen – Löningen – Schelmkappe,
Und Ruf-Clp 8 Addrup – Hülsenmoor – Essen – Sandloh.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3: Linienbündel Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020.
Das Linienbündel Ost hat einen jährlichen Umfang von mindestens 180 000 und maximal von 750 000 Fahrplankilometern. Umfasst sind die Einzellinien
Ruf-Clp 9 Nikolausdorf – Garrel – Varrelbusch – Cloppenburg
Ruf-Clp 10 Stadtgebiet Cloppenburg,
Ruf-Clp 11 Langförden – Bühren – Emstek – Höltinghausen – Cloppenburg
Ruf-Clp 12 Bakum – Schwichteler – Cappeln – Elsten – Sevelten – Cloppenburg
Und Ruf-Clp 13 Hammel – Lastrup – Hemmelte - Warnstedt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 6.12.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 6.12.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
B) Ergänzung zu III.2.2):
Der Bieter hat sich gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das hierfür in Niedersachsen in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Dieses gilt auch beim Einsatz von Subunternehmern. Für den öffentlichen Personenverkehr auf der Straße sind der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) vom 14.9.2001 i. d. F. des 5. Änderungstarifvertrages vom 26.6.2014 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle und der Manteltarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 8.11.2016 i. d. F. des 1. Änderungstarifvertrages vom 24.4.2018 in Verbindung mit dem Entgelttarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 24.4.2018 als repräsentative Tarifverträge vorgegeben. Das in diesen Tarifverträgen vorgesehene Entgelt ist auch dann unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, wenn vor der Betriebsaufnahme oder während der Vertragslaufzeit ein oder mehrere andere Tarifverträge in Niedersachsen für repräsentativ erklärt werden sollten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) (Buchstabe B) dieser Bekanntmachung benannt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 001-000855
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-06
12:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
“Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar;...”
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die in dem mit dem Link bezeichneten Vergabeportal einzugebende Vergabenummer lautet K-CLP-40-2019-0001. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 011-021711 (2019-01-14)
Ergänzende Angaben (2019-03-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 011-021711
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.6
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu den Losen
Alter Wert
Text:
“Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1” Neuer Wert
Text:
“Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Im Hinblick...”
Text
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Im Hinblick auf die voranstehend benannte Zuschlagslimitierung gilt Folgendes: Einem Bieter kann der Zuschlag grundsätzlich auf maximal eines der von ihm angebotenen Lose erteilt werden (Zuschlagslimitierung); dies gilt indes nicht in den Fällen, in denen bei einer Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose trotz Vorliegens eines ansonsten wertbaren Angebots nicht bezuschlagt werden könnten und somit „offen“ blieben (Beispiele: für zwei oder 3 Lose liegt nur von einem Bieter ein (wertbares) Angebot vor oder es liegen für alle 3 Lose (wertbare) Angebote nur von 2 Bietern vor).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-03-06 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-03-06 📅
Zeit: 12:05
Neuer Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zeit: 12:05
Quelle: OJS 2019/S 046-106265 (2019-03-01)
Ergänzende Angaben (2019-03-07)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-13 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zeit: 12:05
Neuer Wert
Datum: 2019-03-13 📅
Zeit: 12:05
Quelle: OJS 2019/S 050-115902 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020.
Das Linienbündel Nord hat einen jährlichen Umfang von mindestens 130 000 und maximal 520 000 Fahrplankilometern. Umfasst sind die Einzellinien
— Ruf-Clp 1 Sedelsberg – Ramsloh – Westrhauderfehn,
— Ruf-Clp 2 Elisabethfehn – Barßel – Harkebrügge,
— Ruf-Clp 3 Kampe – Altenoythe – Friesoythe – Gehlenberg,
— und Ruf-Clp 4 Petersdorf – Bösel – Friesoythe.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020.
Das Linienbündel West hat einen jährlichen Umfang von mindestens 140 000 und maximal 570 000 Fahrplankilometern. Umfasst sind die Einzellinien
— Ruf-Clp 5 Peheim – Molbergen – Cloppenburg,
— Ruf-Clp 6 Grossenging – Lindern – Liener – Löningen,
— Ruf-Clp 7 Lewinghausen – Löningen – Schelmkappe,
— und Ruf-Clp 8 Addrup – Hülsenmoor – Essen – Sandloh.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Rufbus-Verkehrsleistungen) im Landkreis Cloppenburg ab dem 1.4.2020.
Das Linienbündel Ost hat einen jährlichen Umfang von mindestens 180 000 und maximal von 750 000 Fahrplankilometern. Umfasst sind die Einzellinien:
— Ruf-Clp 9 Nikolausdorf – Garrel – Varrelbusch - Cloppenburg,
— Ruf-Clp 10 Stadtgebiet Cloppenburg,
— Ruf-Clp 11 Langförden – Bühren – Emstek – Höltinghausen – Cloppenburg,
— Ruf-Clp 12 Bakum – Schwichteler – Cappeln – Elsten – Sevelten – Cloppenburg,
— und Ruf-Clp 13 Hammel – Lastrup – Hemmelte - Warnstedt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 011-021711
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Linienbündel Nord
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omnibusbetrieb Nienaber
Postanschrift: Koloniestr. 1
Postort: Sedelberg/Saterland
Postleitzahl: 26683
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cloppenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Linienbündel West
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clemens Kohorst GmbH
Postanschrift: Holthausstr. 10
Postort: Dinklage
Postleitzahl: 49413
Region: Vechta🏙️
Name: Gerhard Wilmering GmbH & Co KG
Postanschrift: Marschstr. 45
Postort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3: Linienbündel Ost
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Firma Schomaker Reisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Krimpenforter Berg 12
Postort: Lohne
Postleitzahl: 49393
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7)) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 239-587363 (2019-12-09)