Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie,
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Neuweiler in Weil im Schönbuch
2019/2835”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie,
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung für den Bereich Ortsdurchfahrt Neuweiler einschließlich der Hennersdorfer Straße im Ortsteil Neuweiler aus dem Jahr...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung für den Bereich Ortsdurchfahrt Neuweiler einschließlich der Hennersdorfer Straße im Ortsteil Neuweiler aus dem Jahr 2018 beabsichtigt die Gemeinde Weil im Schönbuch, die Ortsdurchfahrt zu sanieren. Insbesondere der Zustand der Straßen legt der Gemeinde ein dringliches Handlungserfordernis nahe, weshalb die Sanierungsmaßnahme bereits im Jahr 2020 begonnen werden soll.
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen demnach:
— Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung),
— Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) sowie,
— Verkehrsanlagen (Straßen, Gehwege einschließlich Bordsteine).
Die Besonderheiten der anstehenden Sanierungsmaßnahme sind dabei:
— die Sicherstellung der Fortschreibung der Datengrundlagen (Straßenzustandsbericht, Kanaldatenbank, Kanalisationsplan, Wasserleitungsdatenbank) der Gemeinde Weil im Schönbuch bzw. des Landkreises Böblingen bzw. der NetzeBW,
— die Entwicklung eines sinnvollen Konzepts zur zeitlichen bzw. phasenweisen Realisierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich eines entsprechenden Konzepts zur Verkehrsführung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange,
— die Sicherstellung einer „richtigen“ Kostenzuordnung sowohl der Planungs- als auch der Baukosten, da anteilig die Gemeinde Weil im Schönbuch (Hauptkanal, Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung sowie anteilig Einmündungen Straßenbau und anteilig Gehwege) als auch anteilig der Landkreis Böblingen als Straßenbaulastträger (Straßensanierung K 1048 bis zur jeweiligen Straßeneinmündung sowie anteilig Gehwege) die Kosten entsprechend ihrer Zuständigkeit zu tragen haben. Auftraggeber für die Planungs- und die späteren Bauleistungen ist die Gemeinde Weil im Schönbuch, die den auf den Landkreis Böblingen entfallenden Kostenanteil im Innenverhältnis mit diesem abrechnen wird.
Eine weitere Schnittstelle mit externem Abstimmungsbedarf betrifft die entlang der zu sanierenden Straße befindlichen Bushaltestellen im Hinblick auf die Frage nach baulichen Veränderungen sowie einer etwaigen baulichen Veränderung der Buswendeplatte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Referenzen werden hierbei insbesondere im Hinblick auf die verfahrenstechnische Konzeption der Referenzanlage, den Leistungsumfang sowie die Aktualität betrachtet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind;
(2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Planungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen „Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2“ sowie „Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)“) im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.7.2014).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Herstellkosten der Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 in EUR brutto,
— Darstellung des Leistungsumfangs (Planungsdisziplinen),
— Darstellung, ob die Kosten der Maßnahme auf unterschiedliche Träger zuzuordnen waren,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Vorlage von jeweils mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu (2) Nachweis von vergleichbaren Leistungen:
— Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu (2) Nachweis von vergleichbaren Leistungen:
— Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin „Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2“ im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens 1,00 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 1.7.2014),
— Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin „Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)“ im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens 2,00 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 2 nicht vor dem 1.7.2014).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD53P
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 224-549617 (2019-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Neuweiler in Weil im Schönbuch — Bekanntmachung über Auftragsvergabe
2019/2835”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung für den Bereich Ortsdurchfahrt Neuweiler einschließlich der Hennersdorfer Straße im Ortsteil Neuweiler aus dem Jahr...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung für den Bereich Ortsdurchfahrt Neuweiler einschließlich der Hennersdorfer Straße im Ortsteil Neuweiler aus dem Jahr 2018 beabsichtigt die Gemeinde Weil im Schönbuch, die Ortsdurchfahrt zu sanieren. Insbesondere der Zustand der Straßen legt der Gemeinde ein dringliches Handlungserfordernis nahe, weshalb die Sanierungsmaßnahme bereits im Jahr 2020 begonnen werden soll.
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen demnach
— Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung);
— Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) sowie
— Verkehrsanlagen (Straßen, Gehwege einschließlich Bordsteine).
Die Besonderheiten der anstehenden Sanierungsmaßnahme sind dabei
— die Sicherstellung der Fortschreibung der Datengrundlagen (Straßenzustandsbericht, Kanaldatenbank, Kanalisationsplan, Wasserleitungsdatenbank) der Gemeinde Weil im Schönbuch bzw. des Landkreises Böblingen bzw. der NetzeBW;
— die Entwicklung eines sinnvollen Konzepts zur zeitlichen bzw. phasenweisen Realisierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich eines entsprechenden Konzepts zur Verkehrsführung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange;
— die Sicherstellung einer „richtigen“ Kostenzuordnung sowohl der Planungs- als auch der Baukosten, da anteilig die Gemeinde Weil im Schönbuch (Hauptkanal, Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung sowie anteilig Einmündungen Straßenbau und anteilig Gehwege) als auch anteilig der Landkreis Böblingen als Straßenbaulastträger (Straßensanierung K 1048 bis zur jeweiligen Straßeneinmündung sowie anteilig Gehwege) die Kosten entsprechend ihrer Zuständigkeit zu tragen haben. Auftraggeber für die Planungs- und die späteren Bauleistungen ist die Gemeinde Weil im Schönbuch, die den auf den Landkreis Böblingen entfallenden Kostenanteil im Innenverhältnis mit diesem abrechnen wird.
Eine weitere Schnittstelle mit externem Abstimmungsbedarf betrifft die entlang der zu sanierenden Straße befindlichen Bushaltestellen im Hinblick auf die Frage nach baulichen Veränderungen sowie einer etwaigen baulichen Veränderung der Buswendeplatte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz des vorgesehenen Projektteams inkl. Qualifikation und Erfahrung
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 224-549617
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG
Postort: Münsingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Reutlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD0K3
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 055-130796 (2020-03-13)