Planungsleistungen Oberschulcampus mit 3-Feld-Sporthalle Altlandsberg: Die Stadt Altlandsberg plant die Erweiterung der Oberschule zentral an einem neuen Standort. Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg. Die Flächengröße für das Baugebiet beträgt 75 621 m. Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2019-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 2019EU066
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Oberschulcampus mit 3-Feld-Sporthalle Altlandsberg:
Die Stadt Altlandsberg plant die Erweiterung der Oberschule zentral an einem neuen Standort.
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Die Flächengröße für das Baugebiet beträgt 75 621 m
Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Planungsleistungen Oberschulcampus mit 3-Feld-Sporthalle Altlandsberg:
Die Stadt Altlandsberg plant die Erweiterung der Oberschule zentral an einem neuen Standort.
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Die Flächengröße für das Baugebiet beträgt 75 621 m
Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-18 đź“…
Einreichungsfrist: 2019-12-19 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-20 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 đź“…
Datum des Endes: 2028-10-30 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 224-549713
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Es gilt das BbgVergG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Oberschulcampus mit 3-Feld-Sporthalle Altlandsberg:
Die Stadt Altlandsberg plant die Erweiterung der Oberschule zentral an einem neuen Standort.
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Die Flächengröße für das Baugebiet beträgt 75 621 m
Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 6
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33ff. HOAI 2013) Oberschulcampus und 3-Feld-Sporthalle
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Planung der Schulgebäude inkl. Innenräume sowie der 3-Feld-Sporthalle
Los 1:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2013/Anlage 10.1. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Vorläufige anrechenbare Kosten - Gebäude und Innenräume:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2013/Anlage 10.1. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Vorläufige anrechenbare Kosten - Gebäude und Innenräume:
KG 300-400 sowie 600 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit WarmhaltekĂĽche:
— KG 300: 8 655 462,18 EUR,
— KG 400: 2 720 588,24 EUR,
— KG 600: 1 100 000,00 EUR.
Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne:
— KG 300: 2 100 840,34 EUR,
— KG 400: 682 773,11 EUR,
— KG 600:450 000,00 EUR
Zusätzliche Informationen: Es gilt das BbgVergG.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2013) Oberschulcampus
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 (nur für das Gebäude "Oberschulcampus). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: KG 500 (ohne Planungsänderung/Planungserweiterung). Oberschule: 2.605.042,02 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen
Leistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 (nur für das Gebäude "Oberschulcampus). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: KG 500 (ohne Planungsänderung/Planungserweiterung). Oberschule: 2.605.042,02 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional
Werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder
Einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht
Kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 41 ff. HOAI 2013) Verlegung eines Grabens
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Leistungen der Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI 2013/Anlage 12.1. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) (Baukonstruktion): 125.000,00 EUR (netto).
Los 3: Leistungen der Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI 2013/Anlage 12.1. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) (Baukonstruktion): 125.000,00 EUR (netto).
Bei diesem Los findet keine Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV statt. Es gelten lediglich die mitgeteilten Mindestanforderungen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen: Einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2013) Oberschulcampus und 3-Feld-Sporthalle
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2013). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Im Rahmen der Tragwerksplanung werden die Lph 1-4 fest beauftragt. Lediglich optional werden die Lph 5-6 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung, bzw. nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018): KG 300-400 (netto). Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300 4.760.504,20 EUR, KG 400: 327.731,09 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2013). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Im Rahmen der Tragwerksplanung werden die Lph 1-4 fest beauftragt. Lediglich optional werden die Lph 5-6 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung, bzw. nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018): KG 300-400 (netto). Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300 4.760.504,20 EUR, KG 400: 327.731,09 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Im Rahmen der Tragwerksplanung werden die Lph 1-4
Fest beauftragt. Lediglich optional werden die Lph 5-6 beauftragt.
Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n)
Beschränkt oder als Gesamtleistung, bzw. nicht abgerufen werden.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2013) Oberschulcampus und 3-Feld-Sporthalle
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden bei Anlagengruppe 1 die Lph 5-9 werden optional beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung oder nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Wärmeversorgungslösung, Energieversorgung via Photovoltaik sowie ein Lüftungskonzept ist ebenso Bestandteil des TGA-Loses und soll umfänglich durch den TGA Planer erbracht werden. (Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude "Oberschulcampus": Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche (Unter den dargestellten Kosten sind diejenigen zu verstehen, welche geschätzt wurden, sofern keine Planungserweiterung erfolgt): KG 410: 478.487,39 EUR, KG 420: 662.016,81 EUR, KG 430: 367.058,82 EUR, KG 440: 1.074.957,98 EUR, KG 450: 196.638,66 EUR, KG 460: 104.873,95 EUR, KG 470:219.579,83 EUR, KG 480: 114.705,88 EUR und KG 490: 58.991,60 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden bei Anlagengruppe 1 die Lph 5-9 werden optional beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung oder nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Wärmeversorgungslösung, Energieversorgung via Photovoltaik sowie ein Lüftungskonzept ist ebenso Bestandteil des TGA-Loses und soll umfänglich durch den TGA Planer erbracht werden. (Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude "Oberschulcampus": Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche (Unter den dargestellten Kosten sind diejenigen zu verstehen, welche geschätzt wurden, sofern keine Planungserweiterung erfolgt): KG 410: 478.487,39 EUR, KG 420: 662.016,81 EUR, KG 430: 367.058,82 EUR, KG 440: 1.074.957,98 EUR, KG 450: 196.638,66 EUR, KG 460: 104.873,95 EUR, KG 470:219.579,83 EUR, KG 480: 114.705,88 EUR und KG 490: 58.991,60 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude "3-Feld-Sporthalle": 3.Feld-Halle: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden. KG 410 208.403,36 EUR, KG 420: 243.697,48 EUR, KG 430: 148.739,50 EUR, KG 440:176.470,59 EUR KG 450: 31.092,44 EUR, KG 460: 15.126,05 EUR, KG 470 3.361,34 EUR, KG 480:9.243,70 EUR
Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude "3-Feld-Sporthalle": 3.Feld-Halle: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden. KG 410 208.403,36 EUR, KG 420: 243.697,48 EUR, KG 430: 148.739,50 EUR, KG 440:176.470,59 EUR KG 450: 31.092,44 EUR, KG 460: 15.126,05 EUR, KG 470 3.361,34 EUR, KG 480:9.243,70 EUR
KG 490: 4.201,68 EUR Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2013)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6: Leistungen der Beratungsleistung Bauphysik (§§ 3 HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 3 HOAI 2013/Anlage 1 (1.2.2.) Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten:
Los 6: Leistungen der Beratungsleistung Bauphysik (§§ 3 HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 3 HOAI 2013/Anlage 1 (1.2.2.) Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) (netto)
1. Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik jeweils: KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300 8.655.462,18 EUR, KG 400: 2.720.588,24 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden: KG 300 2.100.840,34 EUR und KG 400: 682.773,11 EUR.
1. Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik jeweils: KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300 8.655.462,18 EUR, KG 400: 2.720.588,24 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden: KG 300 2.100.840,34 EUR und KG 400: 682.773,11 EUR.
2. Raumakustik: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche: Bei nachfolgenden Werte jeweils noch Abzug von 50 % anzubringen: KG 300 8.655.462,18 EUR, KG 400: 2.720.588,24 EUR, KG 600: 1.100.000,00 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: KG 300: 2.100.840,34 EUR, KG 400: 682.773,11 EUR, KG 600: 450.000,00 EUR
2. Raumakustik: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche: Bei nachfolgenden Werte jeweils noch Abzug von 50 % anzubringen: KG 300 8.655.462,18 EUR, KG 400: 2.720.588,24 EUR, KG 600: 1.100.000,00 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: KG 300: 2.100.840,34 EUR, KG 400: 682.773,11 EUR, KG 600: 450.000,00 EUR
3. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen:
Werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden Es besteht
Kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile.
Es gilt das BbgVergG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Stadt Altlandsberg
Berliner Allee 6
15345 Altlandsberg
Stadt Altlandsberg Berliner Allee 6 15345 Altlandsberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsleiheerklärung abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag neben der Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§123ff GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eignungsleiheerklärung abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag neben der Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§123ff GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig und auf gesonderte Anforderung)
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Anforderung einzureichen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Anforderung einzureichen.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrĂĽcklich hingewiesen.
Die vorstehenden AusfĂĽhrungen gelten auch fĂĽr die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelleerfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag losübergreifend abzugeben:
— Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV. Ein entsprechender Nachweis der beruflichen Befähigung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (z.B. Kopie der Zulassungsurkunde)
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die allgemeinen AusfĂĽhrungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind losĂĽbergreifend beizubringen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), wobei sofern ein Sublimit besteht, dieses mindestens 100 000 EUR bzgl. Tätigkeitsschäden an fremden Sachen betragen muss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), wobei sofern ein Sublimit besteht, dieses mindestens 100 000 EUR bzgl. Tätigkeitsschäden an fremden Sachen betragen muss.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs.4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es kann der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW (6.5) verwendet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs.4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es kann der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW (6.5) verwendet werden.
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Mindeststandards:
Ohne die ErfĂĽllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung (FĂĽr Lose 1-6):
Losübergreifend: mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), wobei sofern ein Sublimit besteht, dieses mindestens 100 000 EUR bzgl. Tätigkeitsschäden an fremden Sachen betragen muss.
Losübergreifend: mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), wobei sofern ein Sublimit besteht, dieses mindestens 100 000 EUR bzgl. Tätigkeitsschäden an fremden Sachen betragen muss.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs.4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es kann der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6 VgVTNW (6.5) verwendet werden.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs.4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es kann der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6 VgVTNW (6.5) verwendet werden.
Mindestgesamtumsatz:
— Los 1: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 1 500 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 2: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 300 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 3: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 20 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 4: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 300 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 5: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 600 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 6: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 90 000 EUR netto pro Jahr.
Der Gesamtumsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die allgemeinen AusfĂĽhrungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— pro Los: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— pro Los: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— pro Los: Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre über erbrachte vergleichbare Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max.10 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV).
Im Übrigen: Siehe im Detail jeweils die Beschränkungskriterien bei dem jeweiligen Los.
— pro Los: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
— pro Los: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Mindeststandards:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
— Los 1: Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 2: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 3: Mindestens 1 techn. Fachkraft oder techn. Stellen
— Los 4: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 5: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 6: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Planungsanforderungen:
Die Mindestanforderungen an die Referenzen können auch kumuliert nachgewiesen werden. Mithin können mehrere bzw. sämtliche Mindestanforderungen bereits durch eine Referenz nachgewiesen werden. Auf das Einreichen weiterer Referenzen käme es dann nicht mehr an.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen können auch kumuliert nachgewiesen werden. Mithin können mehrere bzw. sämtliche Mindestanforderungen bereits durch eine Referenz nachgewiesen werden. Auf das Einreichen weiterer Referenzen käme es dann nicht mehr an.
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
— mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume…
… mind. LPH 2-8
… mit Planungsanforderungen mind. HZ III
… mit brutto BK in der Kostengruppe 300 in Höhe von 5 Mio. Euro,
… mit Bezug Neubau Schulgebäude
Los 2: Objektplanung Freianlagen
— mind. 1 Referenz Objektplanung Freianlagen mit erbrachten Lph. 2-8
— mind. 1 Referenz Beratungsleistung Raumakustik mit Bezug Neubau Schulgebäude
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten fĂĽr die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamt des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV) (Gewichtungsfaktor 30),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10),
— geeignete Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind) des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 60), davon,
— Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 2-8 (Gewichtungsfaktor 15),
— brutto BK/KGr 300 (Gewichtungsfaktor 7,5),
— Objektplanung Gebäude und Innenräume – Planungsanforderungen HOAI (Gewichtungsfaktor 7,5),
— Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 20).
Die Anforderungen an die Kumulierung sind erfĂĽllt, wenn die Referenz die nachfolgenden Parameter kumulativ mit mindestens
Den genannten Werten aufweist:
— mind. Lph 2-8,
— mind. HZ III,
— Objektplanung Gebäude – Bezug Neubau Schulgebäude mit Sporthalle,
— brutto BK/KGr 300 mind. 5 Mio EUR.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max.10 Jahre Zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV).
Im Rahmen der Erreichung der Erfüllungsgrade können die Anforderungen an die jeweiligen Unterkriterien auch kumuliert durch eine Referenz nachgewiesen werden. Erfüllt mithin eine Referenz bereits mehrere bzw. alle Anforderungen der Unterkriterien (bspw. erbrachte Leistungsphase sowie Bezug Schulneubau), so wird durch diese einzelne Referenz bei den jeweiligen Unterkriterien Punkte erreicht.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Erreichung der Erfüllungsgrade können die Anforderungen an die jeweiligen Unterkriterien auch kumuliert durch eine Referenz nachgewiesen werden. Erfüllt mithin eine Referenz bereits mehrere bzw. alle Anforderungen der Unterkriterien (bspw. erbrachte Leistungsphase sowie Bezug Schulneubau), so wird durch diese einzelne Referenz bei den jeweiligen Unterkriterien Punkte erreicht.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix.
Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.1-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 1“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW- Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.1-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 1“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW- Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
— Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV) (Gewichtungsfaktor 30)
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
— Geeignete Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind) des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 60), davon:
— Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 2-8 (Gewichtungsfaktor 15)
— Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 20)
Die Anforderungen an die Kumulierung sind erfĂĽllt, wenn die Referenz die nachfolgenden Parameter kumulativmit mindestens den genannten Werten aufweist:
— mind. Lph 2-8
— mind. HZ IV
— Objektplanung Freianlagen - Bezug Neubau Schulgebäude mit Sporthalle
— brutto BK/KGr 500 mind. 1.500.000 EUR
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als drei und max.10 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.2-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 2") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.2-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 2") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
— Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 2-6 (Gewichtungsfaktor 15)
Die Anforderungen an die Kumulierung sind erfĂĽllt, wenn die Referenz die nachfolgenden Parameter kumulativ mit mindestens den genannten Werten aufweist:
— mind. Lph 2 - 6
— mind. HZ III
— Fachplanung Tragwerksplanung - Bezug Schulneubau mit Sporthalle
— brutto BK/KGr 300-400 mind. 5.000.000 EUR
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 4") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 4") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
— Fachplanung TGA- Bezug Schulneubau mit Sporthalle
— brutto BK/KGr 500 mind. iHv 1.500.000 EUR
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.5-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 5") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.5-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 5") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten fĂĽr die Auswahl folgende Auswahlkriterien
(und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV)
(Gewichtungsfaktor 30)
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
Eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
— Geeignete Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)
Leistung vergleichbar sind) des Bewerbers (Gewichtungsfaktor 60), davon:
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als drei und max.10 Jahre
Zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV).
Im Rahmen der Erreichung der Erfüllungsgrade können die Anforderungen an die jeweiligen Unterkriterien auch kumuliert
Durch eine Referenz nachgewiesen werden. ErfĂĽllt mithin eine Referenz bereits mehrere bzw. alle Anforderungen der
Unterkriterien (bspw. erbrachte Leistungsphase sowie Bezug Schulneubau), so wird durch diese einzelne Referenz bei den
Jeweiligen Unterkriterien Punkte erreicht.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix.
FĂĽr jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.6-VgV-TNW-Bewertungsmatrix
Los 6") je nach ErfĂĽllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten MaĂźgabeneine Bepunktung vorgenommen. Weitere
Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW
Informationsunterlage" zu entnehmen.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den
Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-31 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
(1) Hinsichtlich der Planungsgegenstände „Gebäude Oberschulcampus mit einer Mensa und Ausgabeküche“ sowie „3-FeldSporthalle“ sind folgende Planungserweiterungen potenziell vorgesehen:
— Gebäude Oberschulcampus mit einer Mensa und Ausgabeküche Erweiterung „Vollküche“:
—— ggf. Erweiterung der Planung mit 2-zügiger Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 11 bis 13),
—— ggf. Erweiterung der Warmhalteküche (Ausgabeküche) auf eine Vollküche.
— 3-Feld-Sporthalle:
—— ggf. Erweiterung der Sporthalle angrenzend um eine Zuschauerplätze mit 800 Plätzen.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Ein Anspruch auf einen Abruf der Planungserweiterung (Planungsalternativen) besteht explizit nicht.
(2) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3) FĂĽr die finalen Angebote sind die folgenden Fristen vorgesehen:
Ergänzende Angaben (2019-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Oberschulcampus mit 3-Feld-Sporthalle Altlandsberg:
Die Stadt Altlandsberg plant die Erweiterung der Oberschule zentral an einem neuen Standort.
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Die Flächengröße für das Baugebiet beträgt 75 621 m
Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Planungsleistungen Oberschulcampus mit 3-Feld-Sporthalle Altlandsberg:
Die Stadt Altlandsberg plant die Erweiterung der Oberschule zentral an einem neuen Standort.
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Die Flächengröße für das Baugebiet beträgt 75 621 m
Das Baugelände für die Oberschule liegt unmittelbar an einem Sportplatz, deren Anlagen für den Schulsport der Oberschule genutzt werden können. Bei der Planung der zu realisierenden Bauten sind höchste Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienzstandards zu prüfen und sofern im Budget realisierbar umzusetzen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Änderungsbekanntmachung betrifft losübergreifend lediglich die Referenzkriterien:
Das bisher geltende Kriterium (Planungsleistung mit) „Bezug Schulneubau bzw. Neubau Schulgebäude“ wird erweitert: Nunmehr genügt für die Erfüllung der entsprechenden Kriterien der Bezug zu einem Schulneubau oder einem Neubau einer Bildungseinrichtung.
Diese Änderungsbekanntmachung betrifft losübergreifend lediglich die Referenzkriterien:
Das bisher geltende Kriterium (Planungsleistung mit) „Bezug Schulneubau bzw. Neubau Schulgebäude“ wird erweitert: Nunmehr genügt für die Erfüllung der entsprechenden Kriterien der Bezug zu einem Schulneubau oder einem Neubau einer Bildungseinrichtung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dieser befindet sich in Altlandsberg, zwischen der Fredersdorfer Chaussee und der Sportanlage „Am Bollensdorfer Weg“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Das zu beplanende und zu bebauende Gelände ist Eigentum der Stadt Altlandsberg und die Flurstücke tragen die Bezeichnung 244, 485, 486, 519, 523 (alle Flur 19) der Gemarkung Altlandsberg.
Quelle: OJS 2019/S 243-598402 (2019-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 224-549713
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2013/Anlage 10.1. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Vorläufige anrechenbare Kosten – Gebäude und Innenräume:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2013/Anlage 10.1. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Vorläufige anrechenbare Kosten – Gebäude und Innenräume:
— KG 300: 8 655 462,18 EUR;
— KG 400: 2 720 588,24 EUR;
— KG 300: 2 100 840,34 EUR;
— KG 400: 682 773,11 EUR;
— KG 600:450 000,00 EUR.
Los 2: Leistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 (nur für das Gebäude „Oberschulcampus“). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: KG 500 (ohne Planungsänderung/Planungserweiterung). Oberschule: 2 605 042,02 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen
Los 2: Leistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 (nur für das Gebäude „Oberschulcampus“). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: KG 500 (ohne Planungsänderung/Planungserweiterung). Oberschule: 2 605 042,02 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder
Einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Bezeichnung des Loses: Aufhebung: Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 41 ff. HOAI 2013) Verlegung eines Grabens
Kurze Beschreibung:
Los 3: Leistungen der Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI 2013/Anlage 12.1. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) (Baukonstruktion): 125 000,00 EUR (netto).
Los 3: Leistungen der Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI 2013/Anlage 12.1. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Lph 1-4. Lediglich optional werden die Lph 5-9 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) (Baukonstruktion): 125 000,00 EUR (netto).
Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2013). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Im Rahmen der Tragwerksplanung werden die Lph 1-4 fest beauftragt. Lediglich optional werden die Lph 5-6 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung, bzw. nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018): KG 300-400 (netto). Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300 4 760 504,20 EUR, KG 400: 327 731,09 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Los 4: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2013). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Im Rahmen der Tragwerksplanung werden die Lph 1-4 fest beauftragt. Lediglich optional werden die Lph 5-6 beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung, bzw. nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. (Vorläufige) anrechenbare Kosten: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018): KG 300-400 (netto). Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300 4 760 504,20 EUR, KG 400: 327 731,09 EUR. Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Im Rahmen der Tragwerksplanung werden die Lph 1-4 Fest beauftragt. Lediglich optional werden die Lph 5-6 beauftragt.
Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung, bzw. nicht abgerufen werden.
Kurze Beschreibung:
Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden bei Anlagengruppe 1 die Lph 5-9 werden optional beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung oder nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Wärmeversorgungslösung, Energieversorgung via Photovoltaik sowie ein Lüftungskonzept ist ebenso Bestandteil des TGA-Loses und soll umfänglich durch den TGA Planer erbracht werden. (Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude „Oberschulcampus“: Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche (Unter den dargestellten Kosten sind diejenigen zu verstehen, welche geschätzt wurden, sofern keine Planungserweiterung erfolgt):
Los 5: Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2013) mit den Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden bei Anlagengruppe 1 die Lph 5-9 werden optional beauftragt. Die Leistungsstufen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung oder nicht abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Die Wärmeversorgungslösung, Energieversorgung via Photovoltaik sowie ein Lüftungskonzept ist ebenso Bestandteil des TGA-Loses und soll umfänglich durch den TGA Planer erbracht werden. (Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude „Oberschulcampus“: Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche (Unter den dargestellten Kosten sind diejenigen zu verstehen, welche geschätzt wurden, sofern keine Planungserweiterung erfolgt):
— KG 410: 478 487,39 EUR;
— KG 420: 662 016,81 EUR;
— KG 430: 367 058,82 EUR;
— KG 440: 1 074 957,98 EUR;
— KG 450: 196 638,66 EUR;
— KG 460: 104 873,95 EUR;
— KG 470:219 579,83 EUR;
— KG 480: 114 705,88 EUR und KG 490: 58.991,60 EUR.
Der Auftraggeber hat sich bestimme Planungserweiterungen vorbehalten. Zu den Erweiterungen und den dann erhöhten anrechenbaren Kosten siehe Vergabeunterlagen.
Vorläufige) anrechenbare Kosten für das Gebäude „3-Feld-Sporthalle“: 3. Feld-Halle: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden.
— KG 410 208 403,36 EUR;
— KG 420: 243 697,48 EUR;
— KG 430: 148 739,50 EUR;
— KG 440:176 470,59 EUR;
— KG 450: 31 092,44 EUR;
— KG 460: 15 126,05 EUR;
— KG 470 3 361,34 EUR;
— KG 480: 9 243,70 EUR;
— KG 490: 4 201,68 EUR.
1. Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik jeweils: KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300: 8 655.462,18 EUR, KG 400: 2 720 588,24 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden: KG 300: 2 100 840,34 EUR und KG 400: 682 773,11 EUR.
1. Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik jeweils: KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche KG 300: 8 655.462,18 EUR, KG 400: 2 720 588,24 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: Die hier dargestellten Kosten sind die zusätzlichen anrechenbaren Kosten welche bzgl. der 3-Feld-Sporthalle geschätzt wurden: KG 300: 2 100 840,34 EUR und KG 400: 682 773,11 EUR.
2. Raumakustik: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche: Bei nachfolgenden Werte jeweils noch Abzug von 50 % anzubringen: KG 300: 8 655 462,18 EUR, KG 400: 2 720 588,24 EUR, KG 600: 1 100 000,00 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: KG 300: 2 100 840,34 EUR, KG 400: 682 773,11 EUR, KG 600: 450 000,00 EUR.
2. Raumakustik: (Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 300-400 (netto): Neubau Oberschule inkl. Mensa mit Warmhalteküche: Bei nachfolgenden Werte jeweils noch Abzug von 50 % anzubringen: KG 300: 8 655 462,18 EUR, KG 400: 2 720 588,24 EUR, KG 600: 1 100 000,00 EUR. 3-Feld-Sporthalle ohne Tribüne: KG 300: 2 100 840,34 EUR, KG 400: 682 773,11 EUR, KG 600: 450 000,00 EUR.
Hinweis zu – Ziff. II.1.7) sowie Ziff. V.2.4) – die hier angegebenen Auftragssummen entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Die Angaben erfolgten zum Schutz von Bieterrechten gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Die Aufhebung von Los 3 erfolgte gemäß § 63 Abs.1 Nr. 1 VgV.
Hinweis zu – Ziff. II.1.7) sowie Ziff. V.2.4) – die hier angegebenen Auftragssummen entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Die Angaben erfolgten zum Schutz von Bieterrechten gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Die Aufhebung von Los 3 erfolgte gemäß § 63 Abs.1 Nr. 1 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium fĂĽr Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
1. Der [Nachprüfungs]antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB].