Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und maximal 5 nicht ausgeschlossene und geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Falls mehr als 5 solcher Bewerber gegeben sind, erfolgt die Auswahl durch
Bewertungsmatrix anhand folgender Kriterien (§ 51 VgV):
1) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bewerbers in den
Vergangen 3 Kalenderjahren (2016-2018) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV); Bewertet
Wird die Anzahl der Fachkräfte:
Wertung:
— 2 Pkt.: = 1 Ingenieure,
— 4 Pkt.: = 2 Ingenieure,
— 6 Pkt.: = 3 Ingenieure,
— 8 Pkt.: = 4 Ingenieure,
— 10 Pkt.: > 5 Ingenieure,
— 2 Pkt.: = 2 staatlich geprüfte Techniker,
— 4 Pkt.: = 3 staatlich geprüfte Techniker,
— 6 Pkt.: = 4 staatlich geprüfte Techniker,
— 8 Pkt.: = 5 staatlich geprüfte Techniker,
— 10 Pkt.= > 6 staatlich geprüfte Techniker.
Wichtung:
Der Bewerber kann eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreichen.
2) Durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (2016-2018) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§
45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Wertung:
— 2 Pkt.: Umsatz/Jahr >= 350 000 EUR- 375 000 EUR,
— 5 Pkt.: Umsatz/Jahr > 375 000 EUR- 400 000 EUR,
— 7 Pkt.: Umsatz/Jahr > 400 000 EUR- 425 000 EUR,
— 10 Pkt.: Umsatz/Jahr > 425 000 EUR.
Wichtung:
Der Bewerber kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreichen.
3) Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte, mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 vergangenen Kalenderjahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV); hier Höhe der Herstellungskosten der KG 400 (DIN 276, 2018-12) in Euro:
— 10 Pkt.: Herstellungskosten = 250 000 EUR,
— 15 Pkt.: Herstellungskosten > 250 000 EUR-500 000 EUR,
— 30 Pkt.: Herstellungskosten > 500 000 EUR.
Wichtung:
Der Bewerber kann eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreichen.
4) Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte, mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 vergangenen Kalenderjahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV); hier Anzahl Referenzen für Freizeitbäder, Spa, Hotels, Kliniken:
— 10 Pkt.: 3 Referenzen,
— 15 Pkt.: 4-5 Referenzen,
— 30 Pkt.: > 5 Referenzen.
Wichtung:
Der Bewerber kann eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreichen.
5) Angaben zum Qualitätmanagementsystem (QMS) (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
Wertung:
0 Pkt.: QMS, das nicht nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist;
10 Pkt.: zertifiziertes QMS gemäß DIN EN ISO 9001
Wichtung:
Der Bewerber kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreichen.
Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden addiert. Der Bewerber kann insgesamt eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Die Reihenfolge der Bewerber bestimmt sich nach der höchsten Gesamtpunktzahl.
Soweit mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen an den Teilnahmewettbewerb erfüllen und die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl nicht auf die Höchstzahl beschränkt werden konnte, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.