Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur
— Los 1 Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung, Danziger Str. 1, 97318 Kitzingen,
— Los 2 Grundschule St. Hedwig, Schulhof 3, 97318 Kitzingen mit Außenstelle in Sulzfeld, Sparkassen-Schul-Straße 24, 97320 Sulzfeld am Main und D. -Paul-Eber-Mittelschule, Hindenburgring Nord 8, 97318 Kitzingen.
Und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien der Hauptleistungen umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 40 000 Fahrplankilometern pro Schuljahr (Los 1: ca. 25 000 Fahrplankilometer/Schuljahr; Los 2 ca. 15 000 Fahrplankilometer pro Schuljahr), d. h., bezogen auf beide Lose, von insgesamt ca. 160 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen der Stadt Kitzingen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen)...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur
— Los 1 Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung, Danziger Str. 1, 97318 Kitzingen,
— Los 2 Grundschule St. Hedwig, Schulhof 3, 97318 Kitzingen mit Außenstelle in Sulzfeld, Sparkassen-Schul-Straße 24, 97320 Sulzfeld am Main und D. -Paul-Eber-Mittelschule, Hindenburgring Nord 8, 97318 Kitzingen.
Und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien der Hauptleistungen umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 40 000 Fahrplankilometern pro Schuljahr (Los 1: ca. 25 000 Fahrplankilometer/Schuljahr; Los 2 ca. 15 000 Fahrplankilometer pro Schuljahr), d. h., bezogen auf beide Lose, von insgesamt ca. 160 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Grund- und Mittelschule Siedlung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenbeförderung mit Fuhrwerken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Kitzingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kitzingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung, Danziger Str. 1, 97318 Kitzingen und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien des Los 1 umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 25.000 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d. h. von insgesamt ca. 100 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
Das Los 1 umfasst die folgenden Linien:
— Linie 1: Etwashausen, Corlette Circle und Richthofen Circle – Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung,
— Linie 2: Sickershausen und Hohenfeld – Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung,
— Linie 3: Alemannenstr. und Marshall Heights – Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung,
— Linie 4: Hoheim – Grundschule Kitzingen Siedlung,
— Linie 5: Schwimmbadfahrten Grundschule Kitzingen Siedlung,
— Linie 6: Schwimmbadfahrten Mittelschule Kitzingen Siedlung.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-08 📅
Datum des Endes: 2024-07-26 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese erforderlich sein werden. Zusätzliche Fahrleistungen können aus der Notwendigkeit ergänzender Fahrten auf bestehenden Linien, Linienverlängerungen und/oder der Einführung neuer Linien resultieren. In Bezug auf diese zusätzlichen Fahrleistungen besteht keine Abnahmepflicht des Auftraggebers, es handelt sich vielmehr um optionale Leistungen. Zum Abruf der optionalen Leistungen genügt jeweils eine einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vor dem beabsichtigten Ausführungsbeginn erfolgen muss. Einer etwaigen Zustimmung des Auftragnehmers zur Erbringung der optionalen Leistungen bedarf es nicht; die Leistungspflicht des Auftragnehmers entsteht vielmehr jeweils mit dem einseitigen Abruf durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, optionale Leistungen mit einem Volumen von maximal 500 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d. h. von insgesamt maximal 2 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit abzurufen. Die vorgenannte Höchstmenge optionaler Fahrleistungen bezieht sich auf alle einzusetzenden Fahrzeugarten. Diese zusätzlichen Fahrplankilometer sind im Abruffall in einem Radius von maximal 50 Kilometer um die Stadtmitte von Kitzingen zu erbringen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Grundschule St. Hedwig und D-Paul-Eber-Mittelschule
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur Grundschule St. Hedwig, Schulhof 3, 97318 Kitzingen sowie deren Außenstelle in Sulzfeld, Sparkassen-Schul-Straße 24, 97320 Sulzfeld am Main und D.-Paul-Eber-Mittelschule, Hindenburgring Nord 8, 97318 Kitzingen und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien des Los 2 umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 15.000 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d. h. von insgesamt ca. 60 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
Das Los 2 umfasst die folgenden Linien:
— Linie 1: Feldrain und Marshall Heights – Grundschule St. Hedwig,
— Linie 2: Innopark – Grundschule St. Hedwig,
— Linie 3: Westtangente – Außenstelle Sulzfeld,
— Linie 4: Sport- und Schwimmbadfahrten der Außenstelle Sulzfeld,
— Linie 5: Schwimmbadfahrten Grundschule St. Hedwig,
— Linie 6: Schwimmbadfahrten D.Paul-Eber-Mittelschule.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese erforderlich sein werden. Zusätzliche Fahrleistungen können aus der Notwendigkeit ergänzender Fahrten auf bestehenden Linien, Linienverlängerungen und/oder der Einführung neuer Linien resultieren. In Bezug auf diese zusätzlichen Fahrleistungen besteht keine Abnahmepflicht des Auftraggebers, es handelt sich vielmehr um optionale Leistungen. Zum Abruf der optionalen Leistungen genügt jeweils eine einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vor dem beabsichtigten Ausführungsbeginn erfolgen muss. Einer etwaigen Zustimmung des Auftragnehmers zur Erbringung der optionalen Leistungen bedarf es nicht; die Leistungspflicht des Auftragnehmers entsteht vielmehr jeweils mit dem einseitigen Abruf durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, optionale Leistungen mit einem Volumen von maximal 1.000 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d. h. von insgesamt maximal 4 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit abzurufen. Die vorgenannte Höchstmenge optionaler Fahrleistungen bezieht sich auf alle einzusetzenden Fahrzeugarten. Diese zusätzlichen Fahrplankilometer sind im Abruffall in einem Radius von maximal 50 Kilometer um die Stadtmitte von Kitzingen zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
— Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3,
— Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
— soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: aktuelle/r Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister (der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt) oder bei Bietern/Bietergemeinschaften von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/-geben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Schülerbeförderungsverkehr, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018), jeweils von mindestens 600 000 EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben;
2) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und Sachschäden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzte Kraftfahrzeug mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Im Falle einer geringeren Deckungssumme als vorstehend genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Deckungssumme angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
“1) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Schülerbeförderungsverkehr in den letzten 3 abgeschlossenen...”
1) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Schülerbeförderungsverkehr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) von jeweils mindestens 600 000 EUR netto;
2) Mindestanforderung ist eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und Sachschäden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzte Kraftfahrzeug mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und Sachschäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
1) Eigenerklärungen über mindestens 1, höchstens 3 vergleichbare Referenzprojekte (Schülerbeförderungsverkehr) des Bewerbers aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung;
2) Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der technischen Mitarbeiter (Fahrer) und der kaufmännischen Mitarbeiter des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) ersichtlich sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2016-2018) die jeweiligen jährlichen Mittel der entsprechenden Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Mindestanforderung ist mindestens 1, höchstens 3 vergleichbare Referenzprojekte (Schülerbeförderungsverkehr) des Bewerbers aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Mindestanforderung ist mindestens 1, höchstens 3 vergleichbare Referenzprojekte (Schülerbeförderungsverkehr) des Bewerbers aus dem Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung;
2) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 8 Beschäftigten in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018), davon jeweils mindestens 5 technische Mitarbeiter (Fahrer) und jeweils mindestens 3 kaufmännische Mitarbeiter.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber hat gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass bestimmte kritische Aufgaben direkt vom Bieter bzw. im Fall einer Bietergemeinschaft von einem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber hat gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass bestimmte kritische Aufgaben direkt vom Bieter bzw. im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen; hierzu zählen insbesondere die zu erbringenden Fahrleistungen. Der vorgenannte Aufgabenbereich muss direkt vom Bieter bzw. im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden, weshalb eine diesbezügliche Unterauftragsvergabe unzulässig ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 244-600631 (2019-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen)...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur
— Los 1 Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung, Danziger Str. 1, 97318 Kitzingen
— Los 2 Grundschule St. Hedwig, Schulhof 3, 97318 Kitzingen mit Außenstelle in Sulzfeld, Sparkassen-Schul-Straße 24, 97320 Sulzfeld am Main und D.-Paul-Eber-Mittelschule, Hindenburgring Nord 8, 97318 Kitzingen und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien der Hauptleistungen umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 40 000 Fahrplankilometern pro Schuljahr (Los 1: ca. 25 000 Fahrplankilometer/Schuljahr; Los 2 ca. 15 000 Fahrplankilometer Pro Schuljahr), d. h., bezogen auf beide Lose, von insgesamt ca. 160 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 573 151 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen der Stadt Kitzingen – Los 1: Grund- und Mittelschule Siedlung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 01
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung, Danziger Str. 1, 97318 Kitzingen und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien des Los 1 umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 25 000 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d.h. von insgesamt ca. 100 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
Das Los 1 umfasst die folgenden Linien:
— Linie 1: Etwashausen, Corlette Circle und Richthofen Circle – Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung;
— Linie 2: Sickershausen und Hohenfeld – Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung;
— Linie 3: Alemannenstr. und Marshall Heights – Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung;
— Linie 4: Hoheim – Grundschule Kitzingen Siedlung;
— Linie 5: Schwimmbadfahrten Grundschule Kitzingen Siedlung;
— Linie 6: Schwimmbadfahrten Mittelschule Kitzingen Siedlung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese erforderlich sein werden. Zusätzliche Fahrleistungen können aus der Notwendigkeit ergänzender Fahrten auf bestehenden Linien, Linienverlängerungen und/oder der Einführung neuer Linien resultieren. In Bezug auf diese zusätzlichen Fahrleistungen besteht keine Abnahmepflicht des Auftraggebers, es handelt sich vielmehr um optionale Leistungen. Zum Abruf der optionalen Leistungen genügt jeweils eine
Einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vor dem beabsichtigten Ausführungsbeginn erfolgen muss. Einer etwaigen Zustimmung des Auftragnehmers zur Erbringung der optionalen Leistungen bedarf es nicht; die Leistungspflicht des Auftragnehmers entsteht vielmehr jeweils mit dem einseitigen Abruf durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, optionale Leistungen mit einem Volumen von maximal 500 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d.h. von insgesamt maximal 2 000 Fahrplankilometern während der
Gesamten Vertragslaufzeit abzurufen. Die vorgenannte Höchstmenge optionaler Fahrleistungen bezieht sich auf alle einzusetzenden Fahrzeugarten.
Diese zusätzlichen Fahrplankilometer sind im Abruffall in einem Radius von maximal 50 Kilometer um die Stadtmitte von Kitzingen zu erbringen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schüler/-innen, wohnhaft im Stadtgebiet Kitzingen vom jeweiligen Wohnort (fest definierte Sammelhaltestellen) zur Grundschule St. Hedwig, Schulhof 3, 97318 Kitzingen sowie deren Außenstelle in Sulzfeld, Sparkassen-Schul-Straße 24, 97320 Sulzfeld am Main und D.-Paul-Eber-Mittelschule, Hindenburgring Nord 8, 97318 Kitzingen und zurück sowie sonstige Fahrten der Schulen vom und zum Unterricht beginnend mit Schuljahr 2020/2021 und endend bis einschließlich Schuljahr 2023/2024.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien des Los 2 umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 15 000 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d. h. von insgesamt ca. 60 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit.
Das Los 2 umfasst die folgenden Linien:
— Linie 1: Feldrain und Marshall Heights – Grundschule St. Hedwig;
— Linie 2: Innopark – Grundschule St. Hedwig;
— Linie 3: Westtangente – Außenstelle Sulzfeld;
— Linie 4: Sport- und Schwimmbadfahrten der Außenstelle Sulzfeld;
— Linie 5: Schwimmbadfahrten Grundschule St. Hedwig;
— Linie 6: Schwimmbadfahrten D.Paul-Eber-Mittelschule.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber wird im Bedarfsfall zusätzliche Fahrleistungen abrufen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht feststeht, ob diese erforderlich sein werden. Zusätzliche Fahrleistungen können aus der Notwendigkeit ergänzender Fahrten auf bestehenden Linien, Linienverlängerungen und/oder der Einführung neuer Linien resultieren. In Bezug auf diese zusätzlichen Fahrleistungen besteht keine Abnahmepflicht des Auftraggebers, es handelt sich vielmehr um optionale Leistungen. Zum Abruf der optionalen Leistungen genügt jeweils eine
Einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vor dem beabsichtigten Ausführungsbeginn erfolgen muss. Einer etwaigen Zustimmung des Auftragnehmers zur Erbringung der optionalen Leistungen bedarf es nicht; die Leistungspflicht des Auftragnehmers entsteht vielmehr jeweils mit dem einseitigen Abruf durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, optionale Leistungen mit einem Volumen von maximal 1 000 Fahrplankilometern pro Schuljahr, d. h. von insgesamt maximal 4 000 Fahrplankilometern während der gesamten Vertragslaufzeit abzurufen. Die vorgenannte Höchstmenge optionaler Fahrleistungen bezieht sich auf alle einzusetzenden Fahrzeugarten.
Diese zusätzlichen Fahrplankilometer sind im Abruffall in einem Radius von maximal 50 Kilometer um die Stadtmitte von Kitzingen zu erbringen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 244-600631
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: A 01
Los-Identifikationsnummer: 01
Titel:
“Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen der Stadt Kitzingen – Los 1: Grund- und Mittelschule Siedlung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dietmar Zimmermann Busunternehmen GmbH
Postanschrift: Lochweg 22a
Postort: Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 93214907📞
E-Mail: info@zimmermann-kitzingen.de📧
Fax: +49 93214917 📠
Region: Kitzingen🏙️
URL: http://www.zimmermann-kitzingen.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 909 119 💰
2️⃣
Vertragsnummer: A 02
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen der Stadt Kitzingen – Los 2 Grundschule St. Hedwig und D-Paul-Eber-Mittelschule” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 664 031 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 091-217654 (2020-05-06)