1) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter
https://www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
5) Von Bewerbergemeinschaften ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, der von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
6) Der Teilnahmeantrag ist unterschrieben und vollständig eingescannt über den Projektraum der elektronischen Vergabeplattform (
https://www.dtvp.de, dort im Bereich „Teilnahmeantrag“) nebst den in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.
7) Im Vergabeportal sind zunächst nur diejenigen Unterlagen verfügbar, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlich sind. Aus Geheimhaltungsgründen werden die vollständigen, zur Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
8) Die Vergabegespräche werden in deutscher Sprache durchgeführt. Vertragssprache ist deutsch.
9) Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 1 höchstens 4 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Eignungsprüfung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
b) Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/ sie auf Verlangen innerhalb von 5 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 47 SektVO).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVDY80