1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter elektr. zu signieren.
(3) Angebote können elektronisch übermittelt werden. Elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per Fax, per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich vor Ort ist unzulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
(4) Elektronische Angebote, Form bei elektronischem Angebot:
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform;
Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0)
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/ mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0)
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur/ mit qualifiziertem elektronischen Siegel;
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anhang 0)
Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei elektr. Angebotsabgabe muss das Angebotsschreiben in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d. h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(7) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 053-19 entweder über die e-Vergabe-Plattform (
www.evergabe-online.de) oder per E-Mail
verdingung@bundesimmobilien.de einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.3.2019 eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw. E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Der Auftraggeber bietet eine freiwillige Besichtigung der Liegenschaft an (sh. Angebotsaufforderungsschreiben).
(9) Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich.