Vergabe von Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Velbert

Stadt Velbert

Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6, OV7 und OV8 in Velbert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-10 Auftragsbekanntmachung
2019-06-03 Ergänzende Angaben
2019-09-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 2019-OV
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6, OV7 und OV8 in Velbert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Velbert
Postanschrift: Thomasstr. 1
Postleitzahl: 42551
Postort: Velbert
Kontakt
Internetadresse: https://www.velbert.de 🌏
E-Mail: wilfried.szuczies@vgv-velbert.de 📧
Telefon: +49 2051955218 📞
Fax: +49 2051955378 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXY29X/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXY29X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 092-222750
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 067-149770
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen; 2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgGNRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXY29X.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6, OV7 und OV8 in Velbert. Der Umfang der zu erbringenden Verkehrsleistungen beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung (Fahrplankilometer pro Jahr):
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— Linie OV1: ca. 139 000,
— Linie OV2: ca. 264 000,
— Linie OV3: ca. 30 000,
— Linie OV4: ca. 144 000,
— Linie OV6: ca. 302 000,
— Linie OV7: ca. 189 000,
— Linie OV8: ca. 158 000.
Insgesamt also rund 1 226 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Die Betriebsaufnahme der Linien OV1 und OV4 erfolgt zum 1.1.2020, die Betriebsaufnahme der Linien OV2, OV3, OV6, OV7 und OV8 zum 4.12.2019. Der ÖDA hat eine Laufzeit von 8 Jahren und enthält die Möglichkeit, den Auftrag 2-mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der ÖDA ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Betreiber erhält vom Auftraggeber kalenderjährlich eine Gesamtzahlung (Zuschuss), mit der sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die vom Betreiber vereinnahmten Fahrgeldeinnahmen werden von dem Zuschuss abgezogen.
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Während der Laufzeit des ÖDA können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA.
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Der ÖDA umfasst insbesondere folgende Leistungspflichten:
(1) Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen einschl. Fahrzeugvorhaltung sowie ggf. Organisation alternativer Bedienungsformen auf der Grundlage der erteilten Liniengenehmigungen. Die Anforderungen des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann sind in der jeweils gültigen Fassung zwingend zu beachten. Die Fahrpläne sind mit dem gesamten Linienweg einzuhalten. Die Fahrplanangebote des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind zu beachten, etwaige Änderungen sind in der Fahrplanerstellung umzusetzen. Die bisherige Vernetzung der Angebote muss mindestens erhalten bleiben. Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des VRR inkl. aller Übergangstarife sind anzuwenden. Das gesamte Fahrkartensortiment des VRR inkl. aller Übergangstarife ist in allen Bussen zu vertreiben. Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte inkl. aller Übergangstarife können unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen/ eingesehen werden;
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(2) Unterhaltung und Wartung von Haltestellenmasten und Fahrplanaushängen sowie Tarifinformationen in Abstimmung mit anderen Verkehrsunternehmen;
(3) Netz- und Kundenmanagement (insbesondere Angebots- und Betriebsplanung, Marketing und Vertrieb, Einsatz eines rechnergestützten Betriebsleitsystems).
Hinsichtlich der Einzelheiten der von dem Betreiber zu erbringenden Leistungen wird auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers 2-mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags berechtigt, Änderungen der vertraglichen Leistungen, insbesondere Leistungsausweitungen, Leistungseinschränkungen oder Ergänzungsleistungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers zu verlangen. Die Einzelheiten sind in den Vertragsunterlagen geregelt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Velbert

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung;
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2) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens;
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2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. EUR 5 Mio.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung, Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers;
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2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
3) Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens, insbesondere Angaben zu den bei der Durchführung des Auftrags zum Einsatz kommenden Fahrzeugen;
4) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
5) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche auftragsspezifische Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Betreiber hat dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie dem VRR-Einnahmenaufteilungsvertrag und dem VRR-Verbundgrund- und Kooperationsvertrag beizutreten. Die Ausübung der dem Betreiber als Verbundunternehmen zustehenden Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten im Einnahmeaufteilungsverfahren überträgt der Betreiber unentgeltlich auf den Auftraggeber mit der Befugnis, seinerseits einen Dritten mit deren Ausübung zu beauftragen. Der Betreiber unterstützt den Auftraggeber bei allen im Zusammenhang mit dem Einnahmeaufteilungsverfahren anfallenden Tätigkeiten und führt auf Weisung des Auftraggebers mit der Einnahmeaufteilung im Zusammenhang stehende Handlungen aus.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBXY29X/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen;
2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgGNRW) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXY29X.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3053 📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 092-222750 (2019-05-10)
Ergänzende Angaben (2019-06-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 107-261815
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 092-222750
ABl. S-Ausgabe: 107
Quelle: OJS 2019/S 107-261815 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Stadt Velbert

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 180-438971
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % deröffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6,OV7 und OV8 in Velbert.
Zusätzliche Informationen:
Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % deröffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Anforderungen des Mindestlohngesetzes sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-24 📅
Name: BVR Busverkehr Rheinland GmbH
Postanschrift: Graf-Adolf-Str. 67 - 69
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Quelle: OJS 2019/S 180-438971 (2019-09-13)
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