Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen (Generalplanung einschließlich Abrissplanung) für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg. Die Baukostenobergrenze für Abriss und Neubau (einschließlich Nebenleistungen) ist gem. Haushaltsplanung auf 7 880 000 EUR festgesetzt. Die Beauftragung folgender Planungsleistungen ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens: — Abrissplanung, — Objektplanung Gebäude und Innenräume, — Freianlagenplanung, — Fachplanung Tragwerk, — Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, — besondere Leistungen. Der vorgesehene Neubau ist in Ergänzung des Gebäudebestands des Technologie- und Gründerzentrums zu konzipieren. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und beabsichtigt ein ressourcenschonendes Gebäude zu errichten. Die Leistungen werden als Generalplanung vergeben. Die Bildung von Einzellosen ist nicht vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 65.12.04
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen (Generalplanung einschließlich Abrissplanung) für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg. Die Baukostenobergrenze für Abriss und Neubau (einschließlich Nebenleistungen) ist gem. Haushaltsplanung auf 7 880 000 EUR festgesetzt.
Die Beauftragung folgender Planungsleistungen ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens:
— Abrissplanung,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Freianlagenplanung,
— Fachplanung Tragwerk,
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung,
— besondere Leistungen.
Der vorgesehene Neubau ist in Ergänzung des Gebäudebestands des Technologie- und Gründerzentrums zu konzipieren. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und beabsichtigt ein ressourcenschonendes Gebäude zu errichten.
Die Leistungen werden als Generalplanung vergeben. Die Bildung von Einzellosen ist nicht vorgesehen.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen (Generalplanung einschließlich Abrissplanung) für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg. Die Baukostenobergrenze für Abriss und Neubau (einschließlich Nebenleistungen) ist gem. Haushaltsplanung auf 7 880 000 EUR festgesetzt.
Die Beauftragung folgender Planungsleistungen ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens:
— Abrissplanung,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Freianlagenplanung,
— Fachplanung Tragwerk,
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung,
— besondere Leistungen.
Der vorgesehene Neubau ist in Ergänzung des Gebäudebestands des Technologie- und Gründerzentrums zu konzipieren. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und beabsichtigt ein ressourcenschonendes Gebäude zu errichten.
Die Leistungen werden als Generalplanung vergeben. Die Bildung von Einzellosen ist nicht vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-05 📅
Datum des Beginns: 2019-12-31 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 128-313369
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDK89
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen (Generalplanung einschließlich Abrissplanung) für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg. Die Baukostenobergrenze für Abriss und Neubau (einschließlich Nebenleistungen) ist gem. Haushaltsplanung auf 7 880 000 EUR festgesetzt.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen (Generalplanung einschließlich Abrissplanung) für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg. Die Baukostenobergrenze für Abriss und Neubau (einschließlich Nebenleistungen) ist gem. Haushaltsplanung auf 7 880 000 EUR festgesetzt.
Die Beauftragung folgender Planungsleistungen ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens:
— Abrissplanung,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Freianlagenplanung,
— Fachplanung Tragwerk,
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung,
— besondere Leistungen.
Der vorgesehene Neubau ist in Ergänzung des Gebäudebestands des Technologie- und Gründerzentrums zu konzipieren. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und beabsichtigt ein ressourcenschonendes Gebäude zu errichten.
Die Leistungen werden als Generalplanung vergeben. Die Bildung von Einzellosen ist nicht vorgesehen.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt zur Erweiterung des Technologie- und Gründerzentrums Strausberg die Errichtung eines zusätzlichen Bürogebäudes. Der vorgesehene Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 1 600 m
Mit dem Neubau soll das STIC Strausberg eine attraktive Adresse erhalten und die augenblicklich nicht zufriedenstellende Eingangssituation städtebaulich neu gefasst werden. Von den Auftragnehmern wird die umfassende Auseinandersetzung mit dem Gebäudebestand des Technologie- und Gründerzentrums erwartet. Zur Freimachung des Baufeldes für den Neubau sind ungenutzte Gebäude bzw. Gebäudeteile niederzulegen. Das Gesamtvorhaben zur Standorterweiterung wird in den kommenden Jahren in mehreren aufeinander folgenden, selbstständigen Bauabschnitten realisiert.
Mit dem Neubau soll das STIC Strausberg eine attraktive Adresse erhalten und die augenblicklich nicht zufriedenstellende Eingangssituation städtebaulich neu gefasst werden. Von den Auftragnehmern wird die umfassende Auseinandersetzung mit dem Gebäudebestand des Technologie- und Gründerzentrums erwartet. Zur Freimachung des Baufeldes für den Neubau sind ungenutzte Gebäude bzw. Gebäudeteile niederzulegen. Das Gesamtvorhaben zur Standorterweiterung wird in den kommenden Jahren in mehreren aufeinander folgenden, selbstständigen Bauabschnitten realisiert.
Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen ist die Abrissplanung für die Niederlegung des ehemaligen Kantinengebäudes TP 5 und die Objekt- und Fachplanung für die Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes für das Technologie- und Gründerzentrum am Standort des Kantinengebäudes (1.BA - STIC - Generalplanung). Der Auftraggeber beabsichtigt für die Bauvorhaben Mittel der Wirtschaftsförderung einzuwerben.
Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen ist die Abrissplanung für die Niederlegung des ehemaligen Kantinengebäudes TP 5 und die Objekt- und Fachplanung für die Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes für das Technologie- und Gründerzentrum am Standort des Kantinengebäudes (1.BA - STIC - Generalplanung). Der Auftraggeber beabsichtigt für die Bauvorhaben Mittel der Wirtschaftsförderung einzuwerben.
Ein energie- und ressourcenschonendes Gebäude ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Für das Neubauvorhaben sind konstruktive Lösungen zu entwickeln und passive Systeme zu konzipieren, die zur Vermeidung aufwendiger technischer Lösungen mit hohen Betriebs- und Wartungskosten (bei gleichzeitiger Störanfälligkeit) beitragen. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und strebt die Errichtung eines nach DGNB zertifizierten Gebäuses an.
Ein energie- und ressourcenschonendes Gebäude ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Für das Neubauvorhaben sind konstruktive Lösungen zu entwickeln und passive Systeme zu konzipieren, die zur Vermeidung aufwendiger technischer Lösungen mit hohen Betriebs- und Wartungskosten (bei gleichzeitiger Störanfälligkeit) beitragen. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und strebt die Errichtung eines nach DGNB zertifizierten Gebäuses an.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden geeignete Fachplaner als Generalplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht, die auf Erfahrungen im Bereich des nachhaltigen, energiesparenden Bauen verweisen können. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden geeignete Fachplaner als Generalplaner für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gesucht, die auf Erfahrungen im Bereich des nachhaltigen, energiesparenden Bauen verweisen können. Es werden sowohl Bewerber zugelassen, die alle Planungsleistungen im eigenen Unternehmen oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen können.
Folgende Planungsleistungen sind in Form eines Generalplanervertrages zur Beauftragung vorgesehen:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI,
— Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI,
— Fachplanung Tragwerk gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI,
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI in Verbringung mit Anlage 15 HOAI.
Für die Technische Ausrüstung wird der Auftraggeber die Grundleistungen für folgenden Anlagengruppen übertragen: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, nutzungsspezifische Anlagen und Verfahrenstechnische Anlagen, Gebäudeautomation.
Für die Technische Ausrüstung wird der Auftraggeber die Grundleistungen für folgenden Anlagengruppen übertragen: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, nutzungsspezifische Anlagen und Verfahrenstechnische Anlagen, Gebäudeautomation.
Zudem werden die folgenden besonderen Leistungen beauftragt:
— Nachweis Wärmeschutz EnEV 2016,
— Bau- und Raumakustik,
— Erstellung Brandschutzkonzept,
— konstruktiver Brandschutz,
— LPH 8 – Objektüberwachung Tragwerksplanung gem. Anlage 14 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Der Bauherr möchte den innovativen Charakter des Standorts in die Architektur und den Esprit der neu entstehenden Gebäude einfließen lassen. Dabei stehen Ökologie, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei gleichzeitigem Kostenbewusstsein im Zentrum seines Handelns.
Der Bauherr möchte den innovativen Charakter des Standorts in die Architektur und den Esprit der neu entstehenden Gebäude einfließen lassen. Dabei stehen Ökologie, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei gleichzeitigem Kostenbewusstsein im Zentrum seines Handelns.
Die Vergabe erfolgt in Generalplanung, die losweise Vergabe ist nicht möglich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 945 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
STIC Strausberg Garzauer
Chaussee 1 a
15344 Strausberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren steht Bewerbern und Bewerbergemeinschaften offen, die ihre Qualifikation durch entsprechende Nachweise belegen. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen, die Nichtvorlage einzelner Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
Das Verfahren steht Bewerbern und Bewerbergemeinschaften offen, die ihre Qualifikation durch entsprechende Nachweise belegen. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen, die Nichtvorlage einzelner Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Die Kammereintragung/Eintragung Handelsregister ist durch Kopie der Urkunde nachzuweisen:
— Nachweis über die Eintragung Handelsregister (sofern anwendbar),
— Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" durch Nachweis Kammereintrag,
— Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 Bauordnung Brandenburg,
— Nachweis über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für…
… Tragwerksplanung nach § 66 Absatz 2 BbgBO,
… Brandschutzplanung nach § 66 Absatz 2 BbgBO.
b) Berufshaftpflicht:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in folgender Höhe: mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Bei einer Bewerbergemeinschaft: darüber hinaus die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist. Diese hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung des Nachunternehmens bedient. Die geforderten Deckungssummen sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden;
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in folgender Höhe: mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Bei einer Bewerbergemeinschaft: darüber hinaus die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der ARGE mitversichert ist. Diese hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die ARGE selbst richtet. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung des Nachunternehmens bedient. Die geforderten Deckungssummen sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden;
c) Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB;
d) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV – Neutralitätserklärung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bauvorlageberechtigung gem. §65 BbgBO
Tragwerksplanung gem. §66 Absatz 2 BbgBO
Brandschutzplanung nach §66 Absatz 2 BbgBO
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" oder „beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" oder „beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt (siehe VgV § 44).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt (siehe VgV § 44).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Bewerber beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich geforderter Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen, die Nichtvorlage einzelner Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich geforderter Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen, die Nichtvorlage einzelner Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien):
Es finden maßgebende Mindeststandards Berücksichtigung, die vom Bewerber zu erfüllen sind. Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistungen für die letzten 3 Jahre nachzuweisen. Für die Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind die Erklärungen zu Unteraufträgen/Eignungsleihe und Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen gefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es finden maßgebende Mindeststandards Berücksichtigung, die vom Bewerber zu erfüllen sind. Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistungen für die letzten 3 Jahre nachzuweisen. Für die Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind die Erklärungen zu Unteraufträgen/Eignungsleihe und Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen gefordert.
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre;
b) Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen der Objektplanung „Gebäude und Innenräume" (HOAI § 34) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre;
c) Jahresumsatz im Bereich Objektplanung „Freianlagen" (HOAI § 39) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre;
d) Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Fachplanung „Tragwerksplanung" (HOAI § 51) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre;
e) Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Fachplanung „Technische Ausrüstung" (HOAI § 55) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, gesondert nach HLS/ELT;
f) Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich „Abrissplanung" (in Anlehnung an HOAI §34) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Nachweis Techische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Geeignet sind nur Bewerber, die an Hand von Referenzen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen können. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird durch Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und durch Referenzprojekte, die mit der hier vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbar sind, erbracht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Geeignet sind nur Bewerber, die an Hand von Referenzen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen können. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird durch Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und durch Referenzprojekte, die mit der hier vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbar sind, erbracht.
Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft während der letzten 3 Jahre in den Bereichen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS-ELT und Abrissplanung (Beschäftigte im Sinne von § 46 Abs. 3 Punkt 8 VgV). Die Angaben erfolgen durch Bewerber fachbereichsspezifisch (siehe Bewerbungsbogen).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft während der letzten 3 Jahre in den Bereichen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS-ELT und Abrissplanung (Beschäftigte im Sinne von § 46 Abs. 3 Punkt 8 VgV). Die Angaben erfolgen durch Bewerber fachbereichsspezifisch (siehe Bewerbungsbogen).
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Bewerbungsbogen dargestellten Bewertungskriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der im Bewerbungsbogen dargestellten Bewertungskriterien:
— Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen,
— Anzahl der qualifizierten technischen Mitarbeiter insgesamt und nach Leistungsbereichen,
— Qualität der detaillierten Referenzprojekte.
Die in der Eignungsprüfung erreichbare Punktzahl wird auf Grundlage der bekanntgemachten Kriterien ermittelt: Die durch die qualifizierten Bewerber maximal erreichbare Punktzahl beträgt 2 500 Punkte.
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-08-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Alle 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 128-313369 (2019-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grund der hohen Auslastung des Technologie- und Gründerzentrums in Strausberg (STIC) beabsichtigt der Land-kreis Märkisch-Oderland die Erweiterung des Standorts. Zu diesem Zweck soll an Stelle des derzeit ungenutzten Kantinengebäudes TP 5 nach Abriss ein Neubau im Frontbereich des STIC an der Garzauer Chaussee errichtet werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beauftragt nach Durchführung des mit Veröffentlichung vom 2.7.2019 EU-weit bekanntgemachten VgV-Verfahrens die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg.
Die Leistungen wurden als Generalplanung vergeben.
Das STIC Strausberg ist im Landkreis Märkisch-Oderland und in der Region Ostbrandenburg mit der Umsetzung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt. Den Arbeitsschwerpunkt bildet der Bereich der Existenzgründerförderung. Die Förderung von Unternehmensgründungen im innovativen Bereich ist eine Säule der Brandenburger Wirtschaftspolitik.
Auf Grund der hohen Auslastung des Technologie- und Gründerzentrums in Strausberg (STIC) beabsichtigt der Land-kreis Märkisch-Oderland die Erweiterung des Standorts. Zu diesem Zweck soll an Stelle des derzeit ungenutzten Kantinengebäudes TP 5 nach Abriss ein Neubau im Frontbereich des STIC an der Garzauer Chaussee errichtet werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beauftragt nach Durchführung des mit Veröffentlichung vom 2.7.2019 EU-weit bekanntgemachten VgV-Verfahrens die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg.
Die Leistungen wurden als Generalplanung vergeben.
Das STIC Strausberg ist im Landkreis Märkisch-Oderland und in der Region Ostbrandenburg mit der Umsetzung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt. Den Arbeitsschwerpunkt bildet der Bereich der Existenzgründerförderung. Die Förderung von Unternehmensgründungen im innovativen Bereich ist eine Säule der Brandenburger Wirtschaftspolitik.
Gesamtwert des Auftrags: 859 333 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auf Grund der hohen Auslastung des Technologie- und Gründerzentrums in Strausberg (STIC) beabsichtigt der Land-kreis Märkisch-Oderland die Erweiterung des Standorts. Zu diesem Zweck soll an Stelle des derzeit ungenutzten Kantinengebäudes TP 5 nach Abriss ein Neubau im Frontbereich des STIC an der Garzauer Chaussee errichtet werden.
Auf Grund der hohen Auslastung des Technologie- und Gründerzentrums in Strausberg (STIC) beabsichtigt der Land-kreis Märkisch-Oderland die Erweiterung des Standorts. Zu diesem Zweck soll an Stelle des derzeit ungenutzten Kantinengebäudes TP 5 nach Abriss ein Neubau im Frontbereich des STIC an der Garzauer Chaussee errichtet werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beauftragt nach Durchführung des mit Veröffentlichung vom 2.7.2019 EU-weit bekanntgemachten VgV-Verfahrens die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beauftragt nach Durchführung des mit Veröffentlichung vom 2.7.2019 EU-weit bekanntgemachten VgV-Verfahrens die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg.
Die Leistungen wurden als Generalplanung vergeben.
Das STIC Strausberg ist im Landkreis Märkisch-Oderland und in der Region Ostbrandenburg mit der Umsetzung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt. Den Arbeitsschwerpunkt bildet der Bereich der Existenzgründerförderung. Die Förderung von Unternehmensgründungen im innovativen Bereich ist eine Säule der Brandenburger Wirtschaftspolitik.
Das STIC Strausberg ist im Landkreis Märkisch-Oderland und in der Region Ostbrandenburg mit der Umsetzung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt. Den Arbeitsschwerpunkt bildet der Bereich der Existenzgründerförderung. Die Förderung von Unternehmensgründungen im innovativen Bereich ist eine Säule der Brandenburger Wirtschaftspolitik.
Mit dem Neubau soll das STIC Strausberg eine attraktive Adresse erhalten und die augenblicklich nicht zufriedenstellende Eingangssituation städtebaulich neu gefasst werden. Zur Freimachung des Baufeldes für den Neubau sind ungenutzte Gebäude bzw. Gebäudeteile niederzulegen. Das Gesamtvorhaben zur Standorterweiterung wird in den kommenden Jahren in mehreren aufeinander folgenden, selbstständigen Bauabschnitten realisiert.
Mit dem Neubau soll das STIC Strausberg eine attraktive Adresse erhalten und die augenblicklich nicht zufriedenstellende Eingangssituation städtebaulich neu gefasst werden. Zur Freimachung des Baufeldes für den Neubau sind ungenutzte Gebäude bzw. Gebäudeteile niederzulegen. Das Gesamtvorhaben zur Standorterweiterung wird in den kommenden Jahren in mehreren aufeinander folgenden, selbstständigen Bauabschnitten realisiert.
Gegenstand der vergebenen Leistungen ist die Abrissplanung für die Niederlegung des ehemaligen Kantinengebäudes TP 5 und die Objekt- und Fachplanung für die Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes für das Technologie- und Gründerzentrum am Standort des Kantinengebäudes (1.BA - STIC - Generalplanung). Der Auftraggeber beabsichtigt für das Vorhaben Mittel der Wirtschaftsförderung einzuwerben.
Gegenstand der vergebenen Leistungen ist die Abrissplanung für die Niederlegung des ehemaligen Kantinengebäudes TP 5 und die Objekt- und Fachplanung für die Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes für das Technologie- und Gründerzentrum am Standort des Kantinengebäudes (1.BA - STIC - Generalplanung). Der Auftraggeber beabsichtigt für das Vorhaben Mittel der Wirtschaftsförderung einzuwerben.
Ein energie- und ressourcenschonendes Gebäude ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und strebt die Errichtung eines nach DGNB zertifizierten Gebäuses an.
Folgende Planungsleistungen wurden als Generalplanung vergeben:
— Abrissplanung;
— Objektplanung gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI;
— Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI;
— Fachplanung Tragwerk gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI;
Zudem sind die folgenden besonderen Leistungen beauftragt:
— Nachweis Wärmeschutz EnEV 2016;
— Bau- und Raumakustik;
— Erstellung Brandschutzkonzept;
— konstruktiver Brandschutz;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
STIC Strausberg
Garzauer Chaussee 1 a
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung in Bezug auf Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 700
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 600
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 📅
Name: Uli Krieg Architekten
Postanschrift: Kurstraße 14a
Postort: Brandenburg
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: architekten@ulikrieg.de📧
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.ulikrieg.de🌏
Name: Köber-Plan GmbH
Postanschrift: Wilhelmshorster Landstraße 41
Postleitzahl: 14476
Internetadresse: www.koeber-plan.de🌏
Name: Ecoplan GmbH
Postanschrift: Karlsbader Straße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Berlin🏙️
Internetadresse: www.eco-plan.net🌏
Gesamtwert des Auftrags: 859 333 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.,