Vergabeverfahren Interaktive Displays und PC-Systeme

Große Kreisstadt Dachau

Lieferung und Installation von Interaktiven Displays mit Dokumentenkameras sowie didaktischer Software (Los 1) sowie Lieferung und Installation von PC-Systemen mit Monitoren (Los 2) in einer Mittelschule.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-26 Auftragsbekanntmachung
2019-04-15 Ergänzende Angaben
2019-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation von Interaktiven Displays mit Dokumentenkameras sowie didaktischer Software (Los 1) sowie Lieferung und Installation von PC-Systemen mit Monitoren (Los 2) in einer Mittelschule.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten 📦
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Postleitzahl: 85221
Postort: Dachau
Kontakt
Internetadresse: http://www.dachau.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dachau.de 📧
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=161487 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-29 📅
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2019-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 063-145985
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1: Lieferung und Installation Interaktive Displays mit Dokumentenkameras
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— 38 Stück Interaktives Display 86“ UHD inkl. höhenverstellbarer Wandhalterung (Pylonenmechanik); davon 12 Displays inklusive Montage von Seitenflügeln rechts und links, die übrigen 26 Displays mit Vorbereitung für eine eventuelle Nachrüstung von Seitenflügeln rechts und links,
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— Didaktische Flipchartsoftware,
— Didaktische Software zur bidirektionalen Einbindung mobiler Endgeräte,
— Dokumentenkamera (38 Stück),
— Public Info Display 42- 46 Zoll (1 Stück),
— Public Info Display 65 Zoll (2 Stück).
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Installation von PC-Systemen mit Monitoren
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— 150 Stück Personal Computer Tower Gehäuse,
— 120 Stück Bildschirm 24",
— 33 Stück Laptop/Notebook Business Gerät,
— 2 Stück mobiler Notebookschrank/Notebookwagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dachau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I) Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
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2) BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen;
3) BI/MB erklärt, dass er:
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird;
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in an gem Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt;
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o. er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben:
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– für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
– bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o. deren Mitgl. (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
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II) Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung):
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– Einverständn. mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden,
– für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden,
– Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl. gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt,
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– Vgl. auch nach III.1.2 u III.1.3 erf Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2016-2018 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2016); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr.
Vgl. auch nach Ziff.III.1.1 u III.1.3 erf Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I.• Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, nämlich f Los 1: kurzfristige Lieferg u Installation Interaktiver Displays mit Dokumentenkamera in ähnl Stückzahlen f Los 2: kurzfristige Lieferg u Installation PC-Systeme mit Monitoren in ähnl Stückzahlen, jew aus den letzten drei Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbbkt. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
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• Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
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II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr.
Vgl. auch nach Ziff. III.1.1 u III.1.2 erf Angaben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.dachau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=161487 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB, auf den hier verwiesen wird, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 063-145985 (2019-03-26)
Ergänzende Angaben (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 063-145985
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 813175-335 📞
Fax: +49 81317544982 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 076-180788
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 063-145985
ABl. S-Ausgabe: 76
Quelle: OJS 2019/S 076-180788 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 063-145985 und 2019/S 076-180788
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation von interaktiven Displays mit Dokumentenkameras sowie didaktischer Software (Los 1) sowie Lieferung und Installation von PC-Systemen mit Monitoren (Los 2) in einer Mittelschule.
Gesamtwert des Auftrags: 496 661 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 813175-44982 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 126-308119
ABl. S-Ausgabe: 126

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Termin- und Qualitätssicherung im Pflichtenheft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Maßnahmen im Pflichtenheft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 60 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-07 📅
Name: Elektronanlagen Seifriedsberger & Gruber GmbH
Postort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland 🇩🇪
Dachau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 326 455 EUR 💰
Name: MR-Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 170 206 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 2-6
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 126-308119 (2019-07-01)