Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Digitalisierung. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung können von der AOK Baden-Württemberg Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Rahmenvereinbarungspartner beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: AOKBW-Digitalisierung-2019
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Erbringung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Digitalisierung. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung können von der AOK Baden-Württemberg Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Rahmenvereinbarungspartner beauftragt werden.
“Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung...”
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
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Quelle: OJS 2019/S 098-237369 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 4 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge