Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen 70 %
70 Punkte möglich
Pflichtangaben: Unternehmensnamen, Leistungsgegenstand, -zeitraum, fachliche Ansprechperson mit Kontaktdaten nicht älter 5 Jahre
2 Nachweise von Erfahrung in der steuerlichen Beratung nach dem HGB von Immobilienunternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 100 Mio. EUR, wahlweise in einem Einzel- oder in einem Konzernabschluss Eigenerklärungen werden akzeptiert.
Gewichtung pro Referenz 7,5 %, insgesamt 15 %
2 Nachweise von Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Betrieben gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Eigenerklärungen werden akzeptiert.
Gewichtung pro Referenz 25 %, insgesamt 50 %
1 Nachweis von Erfahrung in der steuerlichen Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Be-trieben i. S. d. § 24 UStG. Eigenerklärungen werden akzeptiert.
Gewichtung 5 %
Bewertung nach Punkten:
— 3 = Mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz. Es wurden mehrere Steuererklärungen zur Ertrag- und Umsatzsteuer abgegeben und eine umfassende steuerliche Beratung durchgeführt,
— 2 = Mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz. Es wurde eine Steuererklärung zur Ertrags- oder Umsatzsteuer abgegeben und eine umfassende steuerliche Beratung in einem bestimmten Beratungsfeld durchgeführt,
— 1 = Mit dem Ausschreibungsgegenstand weitestgehend vergleichbare Referenz. Es wurde eine Steuererklärung zur Ertrags- und Umsatzsteuer abgegeben oder es ist eine Beratung in steuerlichen Einzelfällen erfolgt.
0 Punkte: Die Referenz ist nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar oder es erfolgte keine steuerliche Beratung.
Referenzen öffentlicher Auftraggebern erhalten einem zusätzlichen Punkt.
Die Punktzahl jeder Referenz wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und durch 4 dividiert. Die Punktzahlen werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl im Bereich Referenzen. Werden pro Bereich mehr als die geforderten Referenzen eingereicht, werden diejenigen mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Berufserfahrungen 30 %, 30 Punkte erreichbar
a) Berufserfahrung der Projektleitung
Gewichtungsanteil 12,5 %
Vor.: abgeschlossenes Staatsexamen als Steuerberater/-in und seit mindestens 2 Jahren als solche/r tätig sowie als Projektleiter/- in eingesetzt
Erfahrungen als Wirtschaftsprüfer/-in sind wünschenswert.
Bewertung nach Punkten:
1 = 2 Jahre – unter 5 Jahre
2 = 5 Jahre – unter 7 Jahre
3 = 7 Jahre – unter 10 Jahre
4 = ab 10 Jahre als Steuerberater/Steuerberaterin und Projektleiter/-in sowie zusätzlich die Qualifikation des Wirtschaftsprüfers
b) Berufserfahrung Steuerberater/-in/Rechtsanwalt/anwältin Gewichtungsanteil 12,5 %
Die Steuerberater/Rechtsanwälte müssen über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die durchschnittliche Anzahl der Jahre Berufserfahrung wird ermittelt durch Addition der Jahre Berufserfahrung pro Steuerberate/Rechtsanwalt, dividiert durch die Anzahl der Steuerberater/Rechtsanwälte.
Es dürfen maximal 3 Steuerberater/Rechtsanwälte benannt werden.
Bewertung nach Punkten:
1 = 2 Jahre – unter 3 Jahre
2 = 3 Jahre – unter 4 Jahre
3 = 4 Jahre – unter 5 Jahre
4 = ab 5 Jahre
c) Berufserfahrung Projektteam-Mitarbeiter
Gewichtungsanteil 5 %
Jeder Mitarbeiter des Projektteams muss über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung und über eine qualifizierte Ausbildung verfügen. Die durchschnittliche Anzahl der Jahre Berufserfahrung des Projektteams wird ermittelt durch Addition der Jahre Berufserfahrung pro Mitarbeiter, dividiert durch die Anzahl der Projektteam- Mitarbeiter.
Es dürfen maximal 8 Projektteam-Mitarbeiter benannt werden.
Bewertung nach Punkten:
1 = 1 Jahr – unter 2 Jahre
2 = 2 Jahren – unter 3 Jahre
3 = 3 Jahre – unter 4 Jahre
4 = ab 4 Jahre
Die Punktzahl jedes Unterkriteriums wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und durch 4 dividiert. Die so ermittelten Punktzahlen je Unterkriterium werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für das Kriterium „Berufserfahrung“.
Weiter unter VI.3.