Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen. Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen. Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen. Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§ 17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 2019004950
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und
Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§ 17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und
Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§ 17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-21 📅
Datum des Beginns: 2020-02-16 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 203-494579
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit Zugehörigen Anlagen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren.
Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 12.11.2019, 12:00 Uhr.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag, Zuschlagskriterien und Ablauf der Verhandlungsgespräche.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit Zugehörigen Anlagen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren.
Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 12.11.2019, 12:00 Uhr.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag, Zuschlagskriterien und Ablauf der Verhandlungsgespräche.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und
Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§ 17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI 2013 Objektplanung Ingenieurbauwerke im Bereich des Baugebiets Kleineschholz.
Freiburg ist durch eine akute Wohnungs- und Flächenknappheit geprägt. Die Innen-entwicklung mit dem Bau neuer Wohnungen soll einen wichtigen Beitrag leisten, um dem entgegenzuwirken.
Im Stadtteil Stühlinger sollen im Gebiet Kleineschholz zwischen Lehener Straße, Fehrenbachallee, Wannerstraße (Stadtbahntrasse) und Güterbahnlinie auf einer heute überwiegend von Kleingärten geprägten Fläche ca. 550 neue Wohneinheiten entstehen, ergänzt durch ca. 560 kleine Wohneinheiten der Uniklinik nördlich der Lehener Straße. Im Bereich zwischen den genannten Straßen und der Güterbahnlinie befinden sich die Agentur für Arbeit sowie das Rathaus im Stühlinger, in dem in Zukunft eine Konzentration der städtischen Verwaltung erfolgen soll. Einer von 3 geplanten Baukörpern des Rathauses wurde bereits realisiert.
Im Stadtteil Stühlinger sollen im Gebiet Kleineschholz zwischen Lehener Straße, Fehrenbachallee, Wannerstraße (Stadtbahntrasse) und Güterbahnlinie auf einer heute überwiegend von Kleingärten geprägten Fläche ca. 550 neue Wohneinheiten entstehen, ergänzt durch ca. 560 kleine Wohneinheiten der Uniklinik nördlich der Lehener Straße. Im Bereich zwischen den genannten Straßen und der Güterbahnlinie befinden sich die Agentur für Arbeit sowie das Rathaus im Stühlinger, in dem in Zukunft eine Konzentration der städtischen Verwaltung erfolgen soll. Einer von 3 geplanten Baukörpern des Rathauses wurde bereits realisiert.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die vorhandene Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die Sundgauallee verschwenkt von Westen kommend nach der Güterbahnbücke in einer engen Linkskurve nach Norden, erschließt als Hauptsammelstraße das neue Quartier und den Quartiersplatz. An die Lehener Straße wird sie als rechtwinklige Einmündung angebunden. Der signalisierte Knotenpunkt Sundgauallee/Fehrenbachallee wird nach dem Rückbau der Sundgauallee entsprechend an die vorhandene Lehener Straße angepasst und umgebaut.
Die Sundgauallee verschwenkt von Westen kommend nach der Güterbahnbücke in einer engen Linkskurve nach Norden, erschließt als Hauptsammelstraße das neue Quartier und den Quartiersplatz. An die Lehener Straße wird sie als rechtwinklige Einmündung angebunden. Der signalisierte Knotenpunkt Sundgauallee/Fehrenbachallee wird nach dem Rückbau der Sundgauallee entsprechend an die vorhandene Lehener Straße angepasst und umgebaut.
Der private ruhende Verkehr des Wohnquartiers wird zum einen über ein Parkhaus, das direkt an die Sundgauallee angeschlossen ist und zum anderen über eine Tiefgarage im Norden des Quartiers gebündelt, so dass das Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen nur gering mit Kfz-Verkehr belastet sein wird.
Der private ruhende Verkehr des Wohnquartiers wird zum einen über ein Parkhaus, das direkt an die Sundgauallee angeschlossen ist und zum anderen über eine Tiefgarage im Norden des Quartiers gebündelt, so dass das Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen nur gering mit Kfz-Verkehr belastet sein wird.
Zu planen ist auch die Anbindung an das übergeordnete Radwegenetz und eine stimmige Erschließung für Fußgänger. Neben den Verkehrsflächen sind die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen zu planen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor. Zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit auf Basis des vorliegenden städtebaulichen Konzepts wird im Vorfeld des VgV-Verfahrens eine Entwässerungskonzeption und Überflutungsprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse mit Beginn der zu vergebenden Planungen zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor. Zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit auf Basis des vorliegenden städtebaulichen Konzepts wird im Vorfeld des VgV-Verfahrens eine Entwässerungskonzeption und Überflutungsprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse mit Beginn der zu vergebenden Planungen zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Aufgabenstellung und Zielsetzung der Verkehrsanlagen – und Entwässerungsplanung:
Unter Berücksichtigung und in enger Abstimmung mit dem Städtebau und der Freiraumplanung sind die Verkehrsanlagen sowie deren Niederschlagsentwässerung und die Verlegung eines Fließgewässers zu planen.
Der Ausgangspunkt für die zukünftige verkehrliche Erschließung des neuen Wohngebietes ist die Umverlegung der Sundgauallee.
Hierbei sind folgende Eckpunkte bei der Planung zu berücksichtigen:
— Kfz-Erschließung,
— Rad – und Fußverkehr,
— Entwässerung,
— Verlegung Fließgewässer.
Zu erbringende (Planungs-) Leistungen:
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags,
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPh 1 bis 4 nach §§ 41 ff HOAI 2013, LPh 5-9 optional) zzgl. bes. Leistungen (Hydraulische Vordimensionierung des Fließgewässers, örtliche Bauüberwachung).
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen bzw. Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung bis LPh 4. Die folgenden Leistungsphasen hängen von der Genehmigungsplanung ab.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR
Deckungssumme für Personenschäden und 100 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden,
— § 45 (1) Nr. 1, (4) Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über bisherige Umsätze netto der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff HOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff HOAI)
— § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftragbezogene Zusammenarbeit mit anderen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angabe Gesamtprojektleitung und stellvertretende Gesamtprojektleitung, der Objektplanung Verkehrsanlagen, der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der Hauptsachbearbeitenden Ingenieur_Innen Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke,
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe,
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmeroder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
— § 46 (3) Nr. 3 VgV: Eigenerklärung zur Einhaltung der technischen Ausstattung (Vorgaben des Auftraggebers: Die Ergebnisse in digitaler Form müssen beim Auftraggeber direkt weiter bearbeitbar sein und mindestens in AutoCAD-Dateiformaten und DWG/DXF-Dateiformaten georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach UTM Koordinatensystem vorgelegt werden.)
— § 46 (3) Nr. 3 VgV: Eigenerklärung zur Einhaltung der technischen Ausstattung (Vorgaben des Auftraggebers: Die Ergebnisse in digitaler Form müssen beim Auftraggeber direkt weiter bearbeitbar sein und mindestens in AutoCAD-Dateiformaten und DWG/DXF-Dateiformaten georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach UTM Koordinatensystem vorgelegt werden.)
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Ingenieuren
(einschließlich Inhaber(n) und Freien Mitarbeitern, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) der letzten 3
Abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich der Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken.
— Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen,
— Eigenerklärung gemäß § 75 (1) VgV, dass die Berechtigung vorliegt, nach den Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder
In der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu sein.
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreueund Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaftanhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen. Es wird die Angabe zu wesentlichen in den letzten 7 Jahren (2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertiggestellten Leistungen in Form von Referenzprojekten gefordert.
Referenzkriterium (1)
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten im innerstädtischen Bereich einschließlich des Fuß- und Radverkehrs in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 1,5 Mio. EUR (netto). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI 2013.
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten im innerstädtischen Bereich einschließlich des Fuß- und Radverkehrs in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 1,5 Mio. EUR (netto). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI 2013.
Referenzkriterium (2)
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten im innerstädtischen Bereich einschließlich des Fuß- und Radverkehrs in Städten mit > 25.000 Einwohnern und vorzugsweise einem Bauvolumen > 1,5 Mio. EUR (netto). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 47 HOAI 2013.
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten im innerstädtischen Bereich einschließlich des Fuß- und Radverkehrs in Städten mit > 25.000 Einwohnern und vorzugsweise einem Bauvolumen > 1,5 Mio. EUR (netto). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 47 HOAI 2013.
Referenzkriterium (3)
Koordinierter Leitungsplan für Erschließungsmaßnahmen.
Referenzkriterium (4)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtunge n für Wohngebiete im Innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 200 000 EUR (netto). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtunge n für Wohngebiete im Innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 200 000 EUR (netto). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (5)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtunge n für Wohngebiete im Innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 200 000 EUR (netto). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche von Erschließungseinrichtunge n für Wohngebiete im Innerstädtischen Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 200 000 EUR (netto). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (6)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Verlegung von Fließgewässern (l >50 m). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (7)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Verlegung von Fließgewässern (l >50 m). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (8)
Örtliche Bauüberwachung im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (Entwässerung und Gewässerausbau).
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix
Angegeben. Für jede Referenz sind geeignete Unterlagen beizufügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach-und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach-und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach der Auswahlphase (1. Stufe) für die 2. Stufe berücksichtigt.
Sollten mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis der Bewertungskriterien, Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit.
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Bewertungskriterien (1) bis (8) insgesamt erreichte Punktzahl als Entscheidungskriterium
Herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen, so erfolgt die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:40
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-12-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit Zugehörigen Anlagen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren.
Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 12.11.2019, 12:00 Uhr.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag, Zuschlagskriterien und Ablauf der Verhandlungsgespräche.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer
2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2019/S 203-494579 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und
Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3)Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und
Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3)Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3)Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Die Sundgauallee verschwenkt von Westen kommend nach der Güterbahnbücke in einer engen Linkskurve nach Norden, erschließt als Hauptsammelstraße das neue Quartier und den Quartiersplatz. An die Lehener Straße wird sie als rechtwinklige Einmündung angebunden. Der signalisierte Knotenpunkt Sundgauallee/ Fehrenbachallee wird nach dem Rückbau der Sundgauallee entsprechend an die vorhandene Lehener Straße angepasst und umgebaut.
Die Sundgauallee verschwenkt von Westen kommend nach der Güterbahnbücke in einer engen Linkskurve nach Norden, erschließt als Hauptsammelstraße das neue Quartier und den Quartiersplatz. An die Lehener Straße wird sie als rechtwinklige Einmündung angebunden. Der signalisierte Knotenpunkt Sundgauallee/ Fehrenbachallee wird nach dem Rückbau der Sundgauallee entsprechend an die vorhandene Lehener Straße angepasst und umgebaut.
— Kfz-Erschließung;
— Rad – und Fußverkehr;
— Entwässerung;
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags;
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags;
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung der aufgrund der Organisationsstruktur des Projektteams zu erwartenden Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung der Sicherstellung der Bearbeitungszeiten für die Planungsleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung der aufgrund der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu erwartenden Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung der Fachkompetenz des Projektteams hinsichtlich der zu vergebenden Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Höhe des endgültigen Honorarangebotes
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-20 📅
Name: Fichtner Water & Transportation GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 084-199414 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugebiet Kleineschholz Freiburg, Verkehrsanlagenplanung mit Entwässerungsplanung. NT 5-6
Referenznummer: 2019004950
Kurze Beschreibung:
Baugebiet Kleineschholz Freiburg, Verkehrsanlagenplanung mit Entwässerungsplanung. NT 5-6
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Baugebiet Kleineschholz Freiburg, Verkehrsanlagenplanung mit Entwässerungsplanung. NT 5-6
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes. Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-01-26 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: LOT-000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fichtner Water & Transportation GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE225412374
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@fwt.fichtner.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen an das Büro Fichtner ist sinnvoll, da durch die erfolgte Erschließungsplanung dem Büro sämtliche Daten, Informationen und Grundlagen vorliegen, die für eine schnelle und fachlich einwandfreie Umsetzung notwendig sind. Die Beauftragung Dritter hätte einen unverhältnismäßigen hohen Mehraufwand und Kosten gebunden.
Die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen an das Büro Fichtner ist sinnvoll, da durch die erfolgte Erschließungsplanung dem Büro sämtliche Daten, Informationen und Grundlagen vorliegen, die für eine schnelle und fachlich einwandfreie Umsetzung notwendig sind. Die Beauftragung Dritter hätte einen unverhältnismäßigen hohen Mehraufwand und Kosten gebunden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT5: Rückbau CEF-Fläche; Abstimmung und Koordination LpH 7-8 sowie örtliche Bauüberwachung .
NT6: Beschilderungs- und Markierungsplanung