Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 8. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 2,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2022 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit (Bruttovertrag) beträgt voraussichtlich 13 Jahre. Die Fahrzeuge (Neufahrzeuge), die durch eine innovative Antriebstechnik betrieben werden, werden durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) beschafft und dem EVU beigestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-31.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
“Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 8. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 2,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die...”
Kurze Beschreibung
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 8. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rund 2,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2022 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit (Bruttovertrag) beträgt voraussichtlich 13 Jahre. Die Fahrzeuge (Neufahrzeuge), die durch eine innovative Antriebstechnik betrieben werden, werden durch die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) beschafft und dem EVU beigestellt.
“1) Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt;”
Quelle: OJS 2019/S 025-055668 (2019-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Aufgabenträger hat sich aufgrund von veränderten Grundlagen der Ausschreibung entschlossen, das bisherige Verfahren zur Vergabe der SPNV-Leistungen im...”
Der Aufgabenträger hat sich aufgrund von veränderten Grundlagen der Ausschreibung entschlossen, das bisherige Verfahren zur Vergabe der SPNV-Leistungen im Netz 8 im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufzuheben und ein neues Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
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Quelle: OJS 2021/S 240-632956 (2021-12-07)