Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform – Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 2020 bis 2023
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleistungen im Linienverkehr 2020-2023
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform – Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform – Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 2020 bis 2023
1️⃣
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr durch den Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der NAHBUS Nordwestmecklenburg...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr durch den Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg. Die NAHBUS ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden.
Zum Leistungsumfang gehören auch Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus).
Die Leistungen sind vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitige zweifache Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils ein Jahr” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Eignungskriterien
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers (s. II.2.7)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen:
— den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag nach dem elektronisch abrufbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen:
— den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag nach dem elektronisch abrufbaren Muster nebst den dort vorgesehenen Anlagen;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, bei Unternehmen in Gründung Vorlage des Gesellschaftsvertrages bzw. sonstiger Gründungsdokumente,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine Verstöße nach § 1 Abs. 2 PBZugV vorliegen (im Muster für den Teilnahmeantragent-halten),
— Eigenerklärung (im Muster für den Teilnahmeantrag enthalten) sowie aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung,
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen),
— aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (6.3.2).
Bei Bewerbergemeinschaften müssen sich die genannten Nachweise auf alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge (11 Fahrzeuge) beziehen.
Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnahmeantrags beziehen.
Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein.
Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.
2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind – soweit vorhanden – die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Eigenkapitalnachweis gemäß den vorstehend genannten Anforderungen (1.)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Kap. II der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Kap. II der Leistungsbeschreibung (11 Fahrzeuge) für die angebotenen Leistungen verfügen wird.
2) Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.
3) Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen.
Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten 10 Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen.
Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. 6.3.2) innerhalb der letzten 10 Jahre für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe vorstehende Anforderungen 1. bis 3.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. § 17 der Besonderen Vertragsbedingungen (Verkehrsvertrag)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Leistungsbeschreibung und Besondere Vertragsbedingungen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
15:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekollegium”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38558813📞
E-Mail: vergabekamer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885873 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 ff. GWB und weisen insbesondere darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 ff. GWB und weisen insbesondere darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 109-266927 (2019-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Nahbus Nordwestmecklenburg GmbH
Kontaktperson: Nahbus Nordwestmecklenburg GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform – Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform – Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 2020 bis 2023.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr durch den Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der Nahbus Nordwestmecklenburg...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr durch den Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der Nahbus Nordwestmecklenburg GmbH im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg. Die Nahbus ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden.
Zum Leistungsumfang gehören auch Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus).
Die Leistungen sind vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 zu erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers (s. II.2.7).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 109-266927
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SB Verkehrsbetriebe GMbH
Postanschrift: Rambower Weg 8
Postort: Dorf Mecklenburg
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Quelle: OJS 2019/S 216-531430 (2019-11-06)
Ergänzende Angaben (2019-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform — Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (einschließlich alternativer Bedienform — Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 2020 bis 2023.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 216-531430
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: V.2.1)
Ort des zu ändernden Textes: Tag des Vertragsabschlusses
Alter Wert
Datum: 2019-10-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-11-06 📅
Zeit: 00:00
Quelle: OJS 2019/S 217-533740 (2019-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH
Reference number: NAHBUS-003-2025
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (ohne alternative Bedienform - Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (ohne alternative Bedienform - Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Verlängerung eines bestehenden Vertrags)
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Art des Vertrags: services
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden.
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Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen bestehenden Vertrag mit der SB...”
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen bestehenden Vertrag mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH (Rambower Weg 8F, 23972 Dorf Mecklenburg, Telefon: +49 3841 79 04 40, E-Mail: info@sbv-dm.de) um ein Jahr (Laufzeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026) zu verlängern. Der bestehende Vertrag hat eine vorgesehene Laufzeit von sechs Jahren (einschließlich Verlängerungsoptionen). Leistungsgegenstand des bestehenden Vertrags sowie der Ergänzungsvereinbarung, mit welcher die Vertragsverlängerung vereinbart werden soll, ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden. Die Ergänzungsvereinbarung, mit welcher die Vertragsverlängerung vereinbart werden soll, wurde noch nicht geschlossen. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung soll frühestens nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig. Bei der beabsichtigen Vertragsverlängerung handelt es sich um eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit. Diese kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da sie nicht wesentlich ist. Nur wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern gemäß § 132 Abs. 1 GWB ein neues Vergabeverfahren. Mit der Änderung erfolgt eine Ausweitung des Umfangs des öffentlichen Auftrags, die jedoch nicht erheblich ist. Nur erhebliche Ausweitungen des Umfangs des öffentlichen Auftrags sind gemäß § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB wesentliche Änderungen i. S. d. § 132 Abs. 1 GWB. Auch sind weder die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 4 GWB erfüllt, noch liegt aus sonstigen Gründen eine wesentliche Änderung des Auftrags vor. Im Verhältnis zu der Gesamtlaufzeit des Vertrages von sechs Jahren erfolgt mit der Verlängerung um ein weiteres Jahr nur eine kurzzeitige Verlängerung des Dauerschuldverhältnisses mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH. Die Vertragsverlängerung hat den Zweck, den Zeitraum bis zu einer Gesamtausschreibung aller im Landkreis Nordwestmecklenburg an Unterauftragnehmer zu vergebenen Verkehrsleistungen im Linienverkehr (Leistungsbeginn 01.01.2027) zu überbrücken. Andere Unternehmen hatten an dem Auftrag kein Interesse. Die SB Verkehrsbetriebe GmbH war das einzige Unternehmen, das in dem dem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren (Bekanntmachungsnummer: 2019-266927) einen Teilnahmeantrag eingereicht hat. Weitere Unternehmen hätten sich auch nicht beworben, wenn die Laufzeit des Vertrags sieben statt sechs Jahre (einschließlich drei statt zwei Verlängerungsoptionen) betragen hätte. Die Vertragsverlängerung um ein Jahr stellt keinen "neuen" Auftrag dar. Eine Vergabe von Linienverkehrsleistungen erfolgt üblicherweise für eine Laufzeit von mehreren (häufig fünf oder zehn) Jahren. Eine Laufzeit von nur einem Jahr wäre in einer regulären Ausschreibung unüblich und entspricht eher einer Interimsvergabe. Weiterhin ist der Gesamtumfang des Auftrags einschließlich der Ausweitung marktüblich. Sowohl eine Vertragslaufzeit von insgesamt sieben Jahren (einschließlich Verlängerungsoptionen) als auch eine Aufteilung in eine feste Laufzeit von vier Jahren plus einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ist eine übliche Leistung auf dem entsprechenden Markt für Fahrleistungen im Linienverkehr. Auch in Bezug auf den Wert der Ausweitung des Auftragsumfangs um 16,67 % (sechs Vertragsjahre plus ein weiteres = Verlängerung um 1/6 des ursprünglichen Auftrags) kann eine Erheblichkeit ausgeschlossen werden. Eine eindeutige Grenze für eine erhebliche Ausweitung besteht erst ab einer Verdoppelung des Auftragsvolumens, die der Sache nach den gleichen Auftrag noch einmal vergibt (Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Auflage 2024, § 132 GWB, Rn. 25). Eine Verdopplung des Auftragsumfangs wird durch die Vertragsverlängerung um ein Jahr jedoch noch lange nicht erreicht. Aus diesen Gründen stellt die beabsichtigte Vertragsverlängerung um ein Jahr eine nur unerhebliche Ausweitung des Auftragsumfangs dar, weshalb keine wesentliche Änderung des Auftrags erfolgt, die ein neues Vergabeverfahren erfordern würde. Schließlich sind weder die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 4 GWB erfüllt, noch liegt aus sonstigen Gründen eine wesentliche Änderung des Auftrags vor.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg zu erbringen.” Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: NAHBUS-003-2025
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SB Verkehrsbetriebe GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 324 062 265
Postanschrift: Rambower Weg 8F
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
E-Mail: info@sbv-dm.de📧
Telefon: +493841 7904 40📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE137437588
E-Mail: m.freytag@nahbus.de📧
Telefon: (03881) 78 88 48📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local Agency/Office
Haupttätigkeit
Urban railway/light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV53FE
Unter der vorgenannten Bekanntmachungsnummer 533740-2019 ist die letzte diesem Auftrag zugehörige Bekanntmachung, eine...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV53FE
Unter der vorgenannten Bekanntmachungsnummer 533740-2019 ist die letzte diesem Auftrag zugehörige Bekanntmachung, eine Änderungsbekanntmachung zur Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag mit der Bekanntmachungsnummer 2019/S 216-531430, veröffentlicht worden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpom-mern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385 588 15164📞
Fax: +49 385 588 485 15817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richtet sich nach den Vorschriften der §§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richtet sich nach den Vorschriften der §§ 135, 155, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB gilt: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB gilt: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 135 Abs. 3 GWB gilt: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Gemäß § 155 GWB gilt: Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 182 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt: Soweit ein Beteiligter im Verfahren unterliegt, hat er die Kosten zu tragen.
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Quelle: OJS 2025/S 125-432442 (2025-07-02)