Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) des Auftragnehmers im Kreis Heinsberg im Linien- und Sonderlinienverkehr gem. §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie im freigestellten Schülerverkehr. Die zu vergebenden Verkehrsleistungen umfassen jährlich insgesamt ca. 94 500 Vertragskilometer. Die Einzelheiten der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Fahrleistungsvertrag sowie dessen Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleistungen mit Omnibussen im Kreis Heinsberg
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Busverkehrsleistungen zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen) des Auftragnehmers im Kreis Heinsberg im Linien- und Sonderlinienverkehr gem. §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie im freigestellten Schülerverkehr. Die zu vergebenden Verkehrsleistungen umfassen jährlich insgesamt ca. 94 500 Vertragskilometer. Die Einzelheiten der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Fahrleistungsvertrag sowie dessen Anlagen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Heinsberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Heinsberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Busverkehrsleistungen im Kreis Heinsberg auf den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Linien und Fahrzeugarten.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum vorgesehenen Ablauftermin (zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum vorgesehenen Ablauftermin (zum jeweiligen Fahrplanwechsel) gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 der Sektorenverordnung (SektVO) mit einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Tagen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorlage der Konzession nach § 49 PBefG;
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorlage der Konzession nach § 49 PBefG;
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, ist der Nachweis einer Gewerbeanmeldung erforderlich;
3) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz im Bereich der Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, bezogen auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz im Bereich der Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, mind. 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannte Deckungssumme derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und einen neuen Nachweis beizubringen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Angabe von Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG mit Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Angabe von Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG mit Angaben zum Rechnungswert, zur Leistungszeit und zu den öffentlichen oder privaten Auftraggebern. Berücksichtigt werden nur Bieter, die mindestens eine Referenz im Zeitraum der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG angeben können (Mindestanforderung);
7) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Voll- und Teilzeit mit Angabe der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit;
8) Angaben über das Vorhandensein von Betriebsgebäuden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Er wird einen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Er wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung der Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird der Auftraggeber Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und — die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in§2Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-04
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport...”
1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E99395966 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht;
2) Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten;
3) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen bzw. Nachweise hinsichtlich der Teilnahmebedingungen nachzufordern. Die Nichterfüllung der in der Auftragsbekanntmachung unter Abschnitt III aufgeführten Teilnahmebedingungen führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren;
4) Enthalten Auftragsbekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
5) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland. c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 224-550631 (2019-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-03) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 224-550631
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 026-060089 (2020-02-03)