Die Kaimauer des Containerterminals Tollerort (CTT), im Hamburger Hafen, soll verlängert werden. Durch die Verlängerung des 5. Liegeplatzes, um ca. 205 m sowie einer anschließenden Flügelwand von ca. 60 m Länge, sollen zukünftig Schiffe mit einer Länge von bis zu 430 m anlegen können. Zeitgleich sollen am 4. Liegeplatz 400-m lange Schiffe abgefertigt werden. Die vorhandene Kaimauer mit ihren Vertäueinrichtungen ist dafür in erforderlichem Umfang zu ertüchtigen. Der Ausbau/Vertiefung der vorhandenen Liegewanne am 5. Liegeplatz ist nicht Gegenstand der hier abgefragten Planungsleistungen. Die vorhandene Kaimauerkonstruktion des Liegeplatzes 5 (LP5) besteht aus dem typischen Hamburger Kaimauerquerschnitt, in Form einer überbauten Böschung. Der Geländesprung von OK-Kaimauer (NHN ca. +5,6 m) bis zur geplanten Hafensohle (NHN -17,4 m) beträgt rund 23,0 m. Die Kaimauer ist mit einer ca. 18 m breiten Kranspur für Containerbrücken ausgestattet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-15.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: EC-0000-19-V-EU
Kurze Beschreibung:
Die Kaimauer des Containerterminals Tollerort (CTT), im Hamburger Hafen, soll verlängert werden. Durch die Verlängerung des 5. Liegeplatzes, um ca. 205 m sowie einer anschließenden Flügelwand von ca. 60 m Länge, sollen zukünftig Schiffe mit einer Länge von bis zu 430 m anlegen können. Zeitgleich sollen am 4. Liegeplatz 400-m lange Schiffe abgefertigt werden. Die vorhandene Kaimauer mit ihren Vertäueinrichtungen ist dafür in erforderlichem Umfang zu ertüchtigen.
Der Ausbau/Vertiefung der vorhandenen Liegewanne am 5. Liegeplatz ist nicht Gegenstand der hier abgefragten Planungsleistungen.
Die vorhandene Kaimauerkonstruktion des Liegeplatzes 5 (LP5) besteht aus dem typischen Hamburger Kaimauerquerschnitt, in Form einer überbauten Böschung. Der Geländesprung von OK-Kaimauer (NHN ca. +5,6 m) bis zur geplanten Hafensohle (NHN -17,4 m) beträgt rund 23,0 m. Die Kaimauer ist mit einer ca. 18 m breiten Kranspur für Containerbrücken ausgestattet.
Die Kaimauer des Containerterminals Tollerort (CTT), im Hamburger Hafen, soll verlängert werden. Durch die Verlängerung des 5. Liegeplatzes, um ca. 205 m sowie einer anschließenden Flügelwand von ca. 60 m Länge, sollen zukünftig Schiffe mit einer Länge von bis zu 430 m anlegen können. Zeitgleich sollen am 4. Liegeplatz 400-m lange Schiffe abgefertigt werden. Die vorhandene Kaimauer mit ihren Vertäueinrichtungen ist dafür in erforderlichem Umfang zu ertüchtigen.
Der Ausbau/Vertiefung der vorhandenen Liegewanne am 5. Liegeplatz ist nicht Gegenstand der hier abgefragten Planungsleistungen.
Die vorhandene Kaimauerkonstruktion des Liegeplatzes 5 (LP5) besteht aus dem typischen Hamburger Kaimauerquerschnitt, in Form einer überbauten Böschung. Der Geländesprung von OK-Kaimauer (NHN ca. +5,6 m) bis zur geplanten Hafensohle (NHN -17,4 m) beträgt rund 23,0 m. Die Kaimauer ist mit einer ca. 18 m breiten Kranspur für Containerbrücken ausgestattet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016;
2) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben;
3) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt;
4) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind ab dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind;
5) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen;
6) Nachunternehmer: s. Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen;
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden;
8) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen;
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die am besten geeigneten Bewerber (max.4) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren;
10) Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Das weitere Verfahren wird im Kapitel 11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben.
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016;
2) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben;
3) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt;
4) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind ab dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind;
5) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen;
6) Nachunternehmer: s. Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen;
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden;
8) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen;
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die am besten geeigneten Bewerber (max.4) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren;
10) Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Das weitere Verfahren wird im Kapitel 11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kaimauer des Containerterminals Tollerort (CTT), im Hamburger Hafen, soll verlängert werden. Durch die Verlängerung des 5. Liegeplatzes, um ca. 205 m sowie einer anschließenden Flügelwand von ca. 60 m Länge, sollen zukünftig Schiffe mit einer Länge von bis zu 430 m anlegen können. Zeitgleich sollen am 4. Liegeplatz 400-m lange Schiffe abgefertigt werden. Die vorhandene Kaimauer mit ihren Vertäueinrichtungen ist dafür in erforderlichem Umfang zu ertüchtigen.
Die Kaimauer des Containerterminals Tollerort (CTT), im Hamburger Hafen, soll verlängert werden. Durch die Verlängerung des 5. Liegeplatzes, um ca. 205 m sowie einer anschließenden Flügelwand von ca. 60 m Länge, sollen zukünftig Schiffe mit einer Länge von bis zu 430 m anlegen können. Zeitgleich sollen am 4. Liegeplatz 400-m lange Schiffe abgefertigt werden. Die vorhandene Kaimauer mit ihren Vertäueinrichtungen ist dafür in erforderlichem Umfang zu ertüchtigen.
Der Ausbau/Vertiefung der vorhandenen Liegewanne am 5. Liegeplatz ist nicht Gegenstand der hier abgefragten Planungsleistungen.
Die vorhandene Kaimauerkonstruktion des Liegeplatzes 5 (LP5) besteht aus dem typischen Hamburger Kaimauerquerschnitt, in Form einer überbauten Böschung. Der Geländesprung von OK-Kaimauer (NHN ca. +5,6 m) bis zur geplanten Hafensohle (NHN -17,4 m) beträgt rund 23,0 m. Die Kaimauer ist mit einer ca. 18 m breiten Kranspur für Containerbrücken ausgestattet.
Die vorhandene Kaimauerkonstruktion des Liegeplatzes 5 (LP5) besteht aus dem typischen Hamburger Kaimauerquerschnitt, in Form einer überbauten Böschung. Der Geländesprung von OK-Kaimauer (NHN ca. +5,6 m) bis zur geplanten Hafensohle (NHN -17,4 m) beträgt rund 23,0 m. Die Kaimauer ist mit einer ca. 18 m breiten Kranspur für Containerbrücken ausgestattet.
1.1) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (Leistungsphasen 1 und 2, Grundlagenermittlung und Vorplanung, Besondere Leistungen);
1.2) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 und 2, Grundlagenermittlung und Vorplanung, Besondere Leistungen);
1.3) Kampfmittelplanung im Zuge der Leistungsphasen 1 und 2;
1.4) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo-Leistungen gem. Baustellenverordnung für die Planungsphase (Begleitung der HOAI-Leistungsphasen 1 und 2).
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Alle folgenden Planungsleistungen sollen optional vergeben werden. Eine Fortführung des Projektes ist von den Ergebnissen der Grundleistungen und anschließender Entscheidung des Betreibers abhängig:
2) Optionale Leistungen:
2.1) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (Leistungsphase 3, Entwurfsplanung);
2.4) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe);
2.5) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe);
2.6) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Leistungsphase 3, Entwurfsplanung);
2.7) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Leistungsphase 4 und 5, Genehmigungs- und Ausführungsplanung anteilig);
2.8) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe);
2.9) Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe);
2.10) Kampfmittelplanung (Fortführung der Grundleistungen);
2.11) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo-Leistungen gem. Baustellenverordnung für die Planungsphase (Fortführung der Grundleistungen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Kategorie A.5 im Bewerberbogen);
1) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Kategorie A.5 im Bewerberbogen);
2) Darstellung der Unternehmensstruktur, der Standorte und der Niederlassungen (Kategorie A.6 im Bewerbogen). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen;
3) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Kategorie A.8 im Bewerberbogen);
4) Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB 2016 vorliegen (Kategorie A.9 im Bewerberbogen);
5) Nachweis Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kategorie A.10 im Bewerberbogen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahre (Kategorie D.1 im Bewerberbogen);
2) Umsatz des Unternehmens während der letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen (Kategorie D.2 im Bewerberbogen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Umsatz des Unternehmens während der letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen (Kategorie D.2 im Bewerberbogen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste der wesentlichen in den letzten zehn Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber (Hinweis: keine personenbezogenen Referenzen; Kategorie E.8 im Bewerberbogen);
2) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten zehn Geschäftsjahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist (Kategorie E.9 im Bewerberbogen);
3) Beschreibung zur Gewährleistung der Qualität, Erklärung zur Qualitätssicherung (Kategorie A.12 im Bewerberbogen);
4) Nachweis zur Qualifikation des SiGeKo gem. Baustellenverordnung (Kategorie E.13 im Bewerberbogen).
Mindestanforderungen: Aktuelle Anzahl der Beschäftigten:
— 3 Beschäftigte für Objektplanung,
— 3 Beschäftigte für Tragwerksplanung,
— 2 Beschäftigte für Kampfmittelplanung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bewertung des Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 20 %;
2) Technische Leistungsfähigkeit: 80 %.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage „Erläuterung zur Bewertung der Eignungskriterien".
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016;
2) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben;
3) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt;
3) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt;
4) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind ab dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind;
4) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind ab dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind;
5) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen;
5) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen;
6) Nachunternehmer: s. Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen;
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden;
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden;
8) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen;
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die am besten geeigneten Bewerber (max.4) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren;
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die am besten geeigneten Bewerber (max.4) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren;
10) Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Das weitere Verfahren wird im Kapitel 11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben.
10) Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Das weitere Verfahren wird im Kapitel 11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nichtmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nichtmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.