Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt für verschiedene NetApp Systeme, die an verschiedenen Standorten bayernweit installiert sind, den Instandhaltungsservice zu verlängern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerung Instandhaltung NetApp Systeme
2019CHO000005
Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Computeranlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt für verschiedene NetApp Systeme, die an verschiedenen Standorten bayernweit...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt für verschiedene NetApp Systeme, die an verschiedenen Standorten bayernweit installiert sind, den Instandhaltungsservice zu verlängern.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt für verschiedene NetApp Systeme, die an verschiedenen Standorten bayernweit...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt für verschiedene NetApp Systeme, die an verschiedenen Standorten bayernweit installiert sind, den Instandhaltungsservice zu verlängern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-31 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgenzurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgenzurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren /Liquidation, Eigenerklärungenzur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus demGewerbezentralregister
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-29
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-29
23:59 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 062-144158 (2019-03-25)
Ergänzende Angaben (2019-05-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 062-144158
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-04-29 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2019-06-11 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/05/2019
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/06/2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-04-29 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2019-06-11 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 100-242986 (2019-05-21)
Ergänzende Angaben (2019-06-13)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-06-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.6.2019
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.7.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-27 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 114-280715 (2019-06-13)