Erstellung des Aufmaßes sämtlicher Außenanlagen der LWB mbH mittels grafischer Darstellung in Form von GIS-Daten im GIS-System der LWB mbH nebst alphanumerischer Dokumentation der GIS-Daten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Wintergartenstraße 4
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
E-Mail: einkauf@lwb.de📧
Fax: +49 34199229009 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lwb.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH (juristische Person des Privatrechts)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermessung von Außenanlagen in Leipzig
LWB_2019_01_VGIS
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Erstellung des Aufmaßes sämtlicher Außenanlagen der LWB mbH mittels grafischer Darstellung in Form von GIS-Daten im GIS-System der LWB mbH nebst...”
Kurze Beschreibung
Erstellung des Aufmaßes sämtlicher Außenanlagen der LWB mbH mittels grafischer Darstellung in Form von GIS-Daten im GIS-System der LWB mbH nebst alphanumerischer Dokumentation der GIS-Daten.
Der Auftraggeber bewirtschaftet und verwaltet ca. 35 000 Wohneinheiten im Stadtgebiet von Leipzig. Es soll ein komplettes Aufmaß sämtlicher Außenanlagen des Auftraggebers einschließlich der Gebäudeaußenkanten mittels grafischer Darstellung in Form von GIS-Daten (GIS-Zeichnungen bzw. Außenanlagenplänen) und alphanumerischer Dokumentation der grafischen GIS-Daten durch den Auftragnehmer erfolgen. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 260 Hektar mit ca. 4 500 Abrechnungseinheiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Zentralen Einkauf vorgegebenen Formulare zuverwenden und ausgefüllt, und wo nötig unterzeichnet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Zentralen Einkauf vorgegebenen Formulare zuverwenden und ausgefüllt, und wo nötig unterzeichnet, abzugeben. Notwendige Anlagen sind beizufügen.
Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist; Nachweis nicht älter als 1 Jahr;
2) Nachweis über Eintrag in Archtitekten-/Ingenieurkammer
3) Eigenerklärung 124 LD;
4) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüberhinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (siehe Teilnahmeantragsformular).
5) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische,wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung einzureichen, auf Abforderung).
7) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Zentralen Einkauf vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt, und wo nötig unterzeichnet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Zentralen Einkauf vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt, und wo nötig unterzeichnet, abzugeben. Notwendige Anlagen sind beizufügen.
Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
1) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
2) Kapazitätsnachweis durch Darstellung mindestens folgender Daten: personelle Kapazität an technisch qualifizierten Mitarbeitern, Anzahl Mitarbeiter für organisatorische Tätigkeiten, technische Ausstattung (Anlage 3);
3) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß III.1.1, 5)-6) vorzulegen.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Zentralen Einkauf vorgegebenen Formulare zuverwenden und ausgefüllt, und wo nötig unterzeichnet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Zentralen Einkauf vorgegebenen Formulare zuverwenden und ausgefüllt, und wo nötig unterzeichnet, abzugeben. Notwendige Anlagen beizufügen.
Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
1) mindestens 3 Referenzen mit Nennung eines Ansprechpartners für vergleichbare Leistungen nach Art und Umfang innerhalb der letzten 5 Jahre;
2) Vorstellung eines qualifizierten Projektteams anhand von Qualifizierungsnachweisen und Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen;
3) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß III.1.1, 5)-6) vorzulegen.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung Ihres Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden...”
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung Ihres Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden haben;
2) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes;
3) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
4) Teilnahmeanträge, Angebote und sonstige Erklärungen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Hier ist zwingend der vollständige Name eines bevollmächtigten Vertreters, welcher die jeweilige Erklärungen abgibt, zu nennen;
5) Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet;
6) Die Teilnahme der Bewerber/ Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen;
7) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern bzw. Bietern nachzufordern;
8) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
9) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.evergabe.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Vermessung von Außenanlagen in Leipzig“ zu stellen. Für Fragen, die nach dem 1.2.2019 Ortszeit: 16.00 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
10) Für Fragen zu der Plattform www.evergabe.de nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten gemäß folgendem Link: https://www.evergabe.de/hilfe-und-service;
11) Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 010-019050 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
Deutschland
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterbietung der Leistungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektteams und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 010-019050
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vermessung von Außenanlagen in Leipzig
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Trigis Geoservices GmbH
Postanschrift: Heidelbergstraße 7
Postort: Korbußen
Postleitzahl: 07554
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@trigis.de📧
Region: Greiz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 170-415902 (2019-08-30)