Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Personelle Ausstattung:
— Mindestens 2 Architekten und/oder Ingenieure mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
2) Technische Leistungsfähigkeit zu Planungsleistungen:
— Mindestens 3 Referenzen über erbrachte Planungsleistungen des Bewerbers für Sonderbauten im Sinne von § 50 BauO NRW, die der Unterbringung und/oder dem gleichzeitigen Aufenthalt von mindestens 750 Menschen dienen:
—— Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Leistungsbilder Hochbau, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik abdecken.
—— Von den Mindestreferenzen muss eine Referenz eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von größer-oder-gleich 10 000 qm aufweisen und die anderen beiden Mindestreferenzen von größer-oder-gleich 5 000 qm. Es können weitere Referenzen mit einer BGF gemäß DIN277/2016 von größer-oder-gleich 5 000 qm eingereicht werden. Es werden jedoch höchstens 5 Referenzen bewertet.
—— Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte) Referenzen gewertet.
— Nachweis des planenden Architekten und/oder Ingenieurs, die Berufsbezeichnung „Architekt" und/oder „Ingenieur" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
3) Technische Leistungsfähigkeit zu Bauleistungen
— Mindestens 3 Referenzen über erbrachte Bauleistungen des Bewerbers für Sonderbauten im Sinne von § 50 BauO NRW, die der Unterbringung und/oder dem gleichzeitigen Aufenthalt von mindestens 750 Menschen dienen:
—— Von den Mindestreferenzen muss eine Referenz eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von größer-oder-gleich 10 000 qm aufweisen und die anderen beiden Referenzen von größer-oder-gleich 5 000 qm. Es können weitere Referenzen mit einer BGF gemäß DIN277/2016 von größer-oder-gleich 5 000 qm eingereicht werden. Es werden jedoch höchstens 5 Referenzen bewertet.
—— Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte) Referenzen gewertet.
4) Technische Leistungsfähigkeit zu langfristigen Vermietungsleistungen
— 1 Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mind. 10 Jahre Laufzeit) von Sonderbauten im Sinne der Ziffer III.1.3) 2. oder III.1.3) 3 mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von mindestens 3 000 qm. Es werden höchstens 5 Referenzen gewertet,
— Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 1.4.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens 10 Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten,
— Es ist nicht erforderlich, dass die 10-jährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge vollendet ist.
Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für mehrere Kategorien (Ziffer III.1.3)2., III.1.3)3. bzw. III.1.3)4. vorzulegen.
Mindestanforderungen an die Wertbarkeit jeder einzelnen Referenz:
— Das Referenzprojekt wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz realisiert, das heißt, die bauliche Fertigstellung wurde erreicht,
— Die bauliche Fertigstellung der Referenzprojekte muss für die Planungs- und Bauleistungen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein. Zu den langfristigen Vermietungsleistungen siehe oben unter Ziffer III. 1.3) 4,
— Weitere Einzelheiten zur Wertung der Referenzen sind den Vergabeunterlagen und insbesondere der Matrix Eignungskriterien (Anlage C1) zu entnehmen.