Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vernichtung/Entsorgung datengeschützter Informationsträger
VG-0437-2019-0014
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Vernichtung/Entsorgung datengeschützter Informationsträger (Schriftgut, sonstige Informationsträger) – Rahmenvereinbarung.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ca. 160 Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier
Geschätztes Aufkommen pro Jahr:
Altpapier: ca. 995 t
Altakten: ca. 730 t
Verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt
Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm oder Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche
— durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300C liegen, die Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen,
oder
— durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 480 mm groß sein) zu vernichten;
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder, Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm, 10 des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein) zu vernichten;
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein) zu vernichten;
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und Materialteilchenfläche = 30 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90 mm groß sein) zu vernichten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenschutz- und Sicherheitskonzept/Ablaufbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rolloutkonzept für die Lieferung und Einweisung der Container/Behälter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abhol-/Wechselkonzept für die Container/Behälter
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ca. 30 Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk Gießen
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier
Geschätztes Aufkommen pro Jahr:
Altpapier: ca. 185 t
Altakten: ca. 95 t
Verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm oder Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche
— durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300C liegen, die Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen,
oder
— durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 480 mm groß sein) zu vernichten;
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder, Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm, 10 des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein) zu vernichten;
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein) zu vernichten;
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und Materialteilchenfläche = 30 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90 mm groß sein) zu vernichten.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ca. 35 Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk Kassel
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier
Geschätztes Aufkommen pro Jahr:
Altpapier: ca. 270 t
Altakten: ca. 30 t
Verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm oder Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche
— durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300C liegen, die Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen,
oder
— durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 480 mm groß sein) zu vernichten;
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder, Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm, 10 des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein) zu vernichten;
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm groß sein) zu vernichten;
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und Materialteilchenfläche = 30 mm, 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90 mm groß sein) zu vernichten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung betr. „Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen“ (Erklärung Vergabesperre), Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung betr. „Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen“ (Erklärung Vergabesperre), Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (nicht älter als 6 Monate seit Bekanntmachung dieses Verfahrens)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Bieters und/oder Nachunternehmers und/oder der Bietergemeinschaft der vergangenen 3 Jahre (2016-2018), bezogen auf den Gesamtumsatz sowie auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Bieters und/oder Nachunternehmers und/oder der Bietergemeinschaft der vergangenen 3 Jahre (2016-2018), bezogen auf den Gesamtumsatz sowie auf die vorliegende Leistungsart
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den Angaben Art der Leistung, Umfang, Empfänger...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den Angaben Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, Erbringungszeitpunkt, Wert
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese durch den Bieter zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer einzureichen; bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.
Vorlage eines gültigen Ensorgungsfachbetriebszertifikats (Efb) mit Anlage (oder vergleichbar), Nachweis Vernichtungszertifikat eines Sicherheits- oder Datenschutzaudits oder Zertifikat ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) betreffend die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Beschreibung der technischen Ausstattung des Bieters und/oder Nachunternehmers und/oder der Bietergemeinschaft
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärungen beziehen sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe
i. H. v. 1 % der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Besondere Umstände:
1. hohe Investitionskosten des Auftragnehmers durch Bereitstellung der Container/Behälter
2. in der Start-up-Phase hohe Aufwendungen...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Besondere Umstände:
1. hohe Investitionskosten des Auftragnehmers durch Bereitstellung der Container/Behälter
2. in der Start-up-Phase hohe Aufwendungen beim Roll-Out für Lieferung und Einweisung der Container/Behälter bei den ca. 225 Dienststellen
3. erheblicher Aufwand der Dienststellen durch die Einweisung (Abstimmung mit gebäudeverwaltender Stelle über Stellplatz, Abholturnus, Behältertyp)
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-28
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Mit...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Mit dem Angebot sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen:
— Erklärung Unternehmensdaten; bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist diese durch den Bieter zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer einzureichen; bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen,
— Vorlage eines aktuellen, nachvollziehbaren Datenschutz- und Sicherheitskonzepts, das den Vorgaben der DIN 66399 Teile 1-3 entspricht,
— Ablaufbeschreibung: Beschreibung der Vernichtung und Entsorgung der datengeschützten Informationsträger,
— Rolloutkonzept für die Lieferung und Einweisung der Container/Behälter,
— Abhol-/Wechselkonzept für die Container/Behälter,
— Formular „Eigenerklärung“ bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung.
Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss nach Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung folgende Belege in Kopie vorlegen:
— Bestätigung der zuständigen Krankenkasse und/oder Minijobzentrale bzw. Knappschaft, dass das Beitragskonto keine offenen Beiträge aufweist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, aus der hervor geht, dass eine Mitgliedschaft besteht und das die Zahlungsverpflichtungen zur Gesetzlichen Unfallversicherung aktuell erfüllt sind,
— Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Können entsprechende Dokumente nicht zeitnah vorgelegt werden, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Die Nachweise bzw. Bescheinigungen zu den Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung müssen gültig bzw. aktuell und dürfen nicht abgelaufen sein.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern sind die Erklärungen von jedem Nachunternehmer in der erforderlichen Form vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft solche Erklärungen in der geforderten Form abzugeben.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck 236) ist erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung betreffend der Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Vordruck 632 EU/Ziffer 5) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – Zentrale Beschaffung – (HCC-ZB)”
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 611 / 6939-0📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL: www.vergabe.hessen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 077-183539 (2019-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung- (HCC-ZB)”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vernichtung/Entsorgung datengeschützter Informationsträger (Schriftgut, sonstige Informationsträger) -Rahmenvereinbarung-”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ca. 160 Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt:
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier Geschätztes Aufkommen pro Jahr: Altpapier: ca. 995 t Altakten: ca. 730 t verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm² oder Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche - durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300C liegen, die Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen. oder - durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm² groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 480 mm² groß sein) zu vernichten.
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder, Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm², 10 des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein) zu vernichten.
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein) zu vernichten.
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und Materialteilchenfläche = 30 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90 mm² groß sein) zu vernichten.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk Gießen:
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier Geschätztes Aufkommen pro Jahr: Altpapier: ca. 185 t Altakten: ca. 95 t verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm² oder Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche - durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300C liegen, die Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen. oder - durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm² groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 480 mm² groß sein) zu vernichten.
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder, Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm², 10 des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein) zu vernichten.
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein) zu vernichten.
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und Materialteilchenfläche = 30 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90 mm² groß sein) zu vernichten.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung und Vernichtung von Informationsträgern (Schriftgut, sonstige Informationsträger) bei den hessischen Landesdienststellen im Regierungsbezirk Kassel:
1) Vernichtung von datengeschütztem Papier Geschätztes Aufkommen pro Jahr: Altpapier: ca. 270 t Altakten: ca. 30 t verteilt auf die Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel Die Informationsträger auf Papierbasis sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm² oder Streifenbreite = 2 mm) zu vernichten. 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein. Die Angaben zur Partikelgröße beziehen sich auf die tatsächliche Partikelgröße nach DIN 66399-2 Sicherheitsstufe P-3.
2) Vernichtung von Mikrofilm und Mikrofiche - durch Verbrennung. Die Temperatur muss über 300C liegen, die Verweildauer mindestens 60 Minuten betragen. oder - durch Zerkleinerung. Die Informationsträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe F-4 (Materialteilchenfläche = 2,5 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 7,5 mm² groß sein) zu vernichten.
3) Vernichtung von optischen Datenträgern (CD/DVD) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe O-3 (Materialteilchenfläche = 160 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 480 mm² groß sein) zu vernichten.
4) Vernichtung von magnetischen Datenträgern (Disketten, Magnetbänder, Streamerbänder) durch vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe T-3 (Materialteilchenfläche = 320 mm², 10 des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein) zu vernichten.
5) Vernichtung von Informationen auf Festplatten mit magnetischem Datenträger durch Zerstörung. Vollständige physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung) des Mediums. Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe H-5 (Datenträger mehrfach zerteilt und verformt sowie Materialteilchenfläche = 320 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 800 mm² groß sein) zu vernichten.
6) Vernichtung von elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarten, Halbleiterfestplatten (SSD)) durch physische Zerstörung (mechanische Zerkleinerung). Die Datenträger sind mindestens gemäß DIN 66399-2 Sicherheitsstufe E-4 (Datenträger (Chip) zerteilt und Materialteilchenfläche = 30 mm², 10 % des Materials dürfen die geforderte Materialteilchenfläche überschreiten, jedoch höchstens 90 mm² groß sein) zu vernichten.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 077-183539
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Dienststellen im Regierungsbezirk Darmstadt
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gauer Daten- und Aktenvernichtungs GmbH
Postanschrift: Paul-Friedländer-Straße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@gauer.de📧
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Dienststellen im Regierungsbezirk Gießen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REISSWOLF Akten- und Datenvernichtung GmbH
Postanschrift: Schmickstraße 33
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
E-Mail: m.hafemann@reisswolf-frankfurt.de📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Dienststellen im Regierungsbezirk Kassel
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: documentus GmbH Göttingen
Postanschrift: Im Rinschenrott 2 f
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37079
E-Mail: info@documentus-goettingen.de📧
Region: Göttingen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung- (HCC-ZB)”
Quelle: OJS 2019/S 156-385720 (2019-08-12)