Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
— keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, i. S. d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist oder dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten: Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel,
— die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen des Unternehmens die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an die zuständige/n Krankenkasse/n bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt werden,
— für sämtliche Arbeitnehmer/innen des Unternehmens die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) bis zum heutigen Tag erfüllt wird,
— weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt noch eröffnet wurden und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
— keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
— keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
— die behördliche Genehmigung bzw. Zulassung zur Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet gemäß der § 8 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG-BAFIN vorliegt,
— insbesondere in Hinsicht auf das Feuerrisiko und der Höchstentschädigungssummen ausreichenden Rückversicherungsschutz bei großen leistungsfähigen Rückversicherern abgeschlossen wurden und die Anordnungen und Grundsätze des Solvency II zur Prüfung und Leistungsfähigkeit des Rückversicherungsunternehmens stets beachtet werden,
— für das Unternehmen ein aktuelles Rating einer anerkannten Ratingagentur (zum Beispiel: Moody´s, Fitch, Franke & Bornberg, M&M, Standard &Poors) vorliegt (Mindestbedingung: Ratingstufe A) oder für das Unternehmen ein Testat eines anerkannten Wirtschaftsunternehmens oder eine Solvabilitätsbescheinigung der BaFin vorliegt.