Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt zwischen Westerngrund – Gelnhausen – Somborn an den Betriebstagen Montag-Freitag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verstärkerfahrten Einzellinie „AB-30" (A)
4351
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt...”
Kurze Beschreibung
Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt zwischen Westerngrund – Gelnhausen – Somborn an den Betriebstagen Montag-Freitag.
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Kinzig-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt zwischen Westerngrund – Gelnhausen – Somborn an den Betriebstagen Montag-Freitag. Die Orte Horbach, Geislitz und Eidengesäß sowie der Bahnhof Gelnhausen (über den Busbahnhof) werden mit angebunden.
Die Leistung kann ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 1 Fahrzeug (15 m-Bus oder Gelenkbus zzgl. 1 Ersatzfahrzeug gleicher Kapazität) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 77 720 Nkm. p. a. sowie gerundeten 2 178 Fahrplanstunden erbracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): „Konzept zur Durchführung des Verkehrs", Details s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2026-12-12 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 3 x 1 Jahren bis zum 11.12.2027, 9.12.2028 sowie 8.12.2029.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV,
— vgl. ergänzend Ziffer VI.3
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 14.11.2019,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 14.11.2019
— vgl. ergänzend Ziffer VI.3.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe von selbst im „Rollgeschäft" erbrachten Busverkehrsleistungen (keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft" erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte An-zahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft". Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung", § 4 „Fachkundeprüfung", § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit"). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird,
— vgl. ergänzend Ziffer VI.3.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 229-563294
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen nicht anwesend sein.
“— Sofern einschlägig: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum...”
— Sofern einschlägig: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Sofern einschlägig: Anforderungen an eine Erklärung zur Eignungsleihe s. Vergabeunterlagen
— Zuschlagskriterium: Der Bieter hat ein aus 3 Teilen bestehendes Konzept zur Durchführung des Verkehrs vorzulegen. Die Nichtvorlage des Konzeptes kann zum Angebotsausschluss führen. Das Konzept wird als Anlage zum Vertrag aufgenommen. Das Konzept muss in Textform erstellt werden und mindestens zu folgenden Themen Ausführungen enthalten (Mindestanforderungen an das Konzept), die sich auf die vertragsgegenständliche Leistung beziehen: Personal- und Ausbildungskonzept, Kundendienst und Betriebsqualitätskonzept, Qualitätssicherungskonzept; Details s. Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 001-000460 (2019-12-29)
Ergänzende Angaben (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verstärkerfahrten Einzellinie „AB-30“ (A)
4351
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 001-000460
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-02-14 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-02-28 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-02-14 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-02-28 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-04-20 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-05-15 📅
Quelle: OJS 2020/S 027-062726 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Einzellinie umfasst Verstärkerfahrten auf der Buslinie AB-30 (A) in der Hauptverkehrszeit zzgl. zum bestehenden 120-Minuten-Takt im Streckenabschnitt zwischen Westerngrund – Gelnhausen – Somborn an den Betriebstagen Montag-Freitag. Die Orte Horbach, Geislitz und Eidengesäß sowie der Bahnhof Gelnhausen (über den Busbahnhof) werden mit angebunden.
Die Leistung kann ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 1 Fahrzeug (15m-Bus oder Gelenkbus zzgl. 1 Ersatzfahrzeug gleicher Kapazität) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 77.720 Nkm. p. a. sowie gerundeten 2.178 Fahrplanstunden erbracht werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 001-000460
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4351
Titel: Verstärkerfahrten Einzellinie „AB-30" (A)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stroh Bus-Verkehrs GmbH
Postanschrift: Goethestraße 1-5
Postort: Altenstadt
Postleitzahl: 63674
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wetteraukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe...”
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 + 4 VgV).