Durchführung der internen Transporte von Verstorbenen der Klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums Erlangen zum Pathologischen Institut bzw. zum Institut für Rechtsmedizin sowie die Belieferung des Universitätsklinikums mit Leichensäcken und Unterlegfolien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verstorbenentransporte
2019HTR000010
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der internen Transporte von Verstorbenen der Klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums Erlangen zum Pathologischen Institut bzw. zum...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der internen Transporte von Verstorbenen der Klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums Erlangen zum Pathologischen Institut bzw. zum Institut für Rechtsmedizin sowie die Belieferung des Universitätsklinikums mit Leichensäcken und Unterlegfolien.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 347 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung der internen Transporte von Verstorbenen der Klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung der internen Transporte von Verstorbenen der Klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums Erlangen zum Pathologischen Institut bzw. zum Institut für Rechtsmedizin sowie bei Bedarf und im Zusammenhang mit einem Transport die Versorgung des konkreten Transportes mit Leichensäcken und Unterlegfolien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 347 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung; Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Angabe der Berufsgenossenschaft” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum leitungsbezogenen Umsatz (Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre); Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum leitungsbezogenen Umsatz (Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre); Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vorlage von Referenzen aus dem Leistungsbereich
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-22
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-22
23:59 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 119-291857 (2019-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 347 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 119-291857
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Verstorbenentransporte
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALARA Gebäudereinigung
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 358 800 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 203-494769 (2019-10-17)