Das Projekt Phoenix ist ein strategisches Projekt bei DB Training, dem Bildungsanbieter der Deutschen Bahn. In dessen Rahmen sollen: — moderne Software-Standardkomponenten zur verbesserten administrativen Unterstützung des Kerngeschäftes eingeführt und — Unterstützungsleistung bei der Einführung der Softwarekomponenten beschafft werden. Die geschäftlichen Abläufe bei DB Training sollen auf ein modernes und zukunftsgerichtetes IT-System umgestellt werden. Das erklärte Ziel ist die Einführung einer IT-Anwendungslandschaft, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten. Ein weiteres Projektziel ist die Ablösung und Konsolidierung der aktuellen Anwendungslandschaft und somit auch eine Reduzierung der Anzahl von Schnittstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 19FEA42780
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Phoenix ist ein strategisches Projekt bei DB Training, dem Bildungsanbieter der Deutschen Bahn.
In dessen Rahmen sollen:
— moderne Software-Standardkomponenten zur verbesserten administrativen Unterstützung des Kerngeschäftes eingeführt und
— Unterstützungsleistung bei der Einführung der Softwarekomponenten beschafft werden.
Die geschäftlichen Abläufe bei DB Training sollen auf ein modernes und zukunftsgerichtetes IT-System umgestellt werden. Das erklärte Ziel ist die Einführung einer IT-Anwendungslandschaft, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten.
Ein weiteres Projektziel ist die Ablösung und Konsolidierung der aktuellen Anwendungslandschaft und somit auch eine Reduzierung der Anzahl von Schnittstellen.
Das Projekt Phoenix ist ein strategisches Projekt bei DB Training, dem Bildungsanbieter der Deutschen Bahn.
In dessen Rahmen sollen:
— moderne Software-Standardkomponenten zur verbesserten administrativen Unterstützung des Kerngeschäftes eingeführt und
— Unterstützungsleistung bei der Einführung der Softwarekomponenten beschafft werden.
Die geschäftlichen Abläufe bei DB Training sollen auf ein modernes und zukunftsgerichtetes IT-System umgestellt werden. Das erklärte Ziel ist die Einführung einer IT-Anwendungslandschaft, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten.
Ein weiteres Projektziel ist die Ablösung und Konsolidierung der aktuellen Anwendungslandschaft und somit auch eine Reduzierung der Anzahl von Schnittstellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Phoenix ist ein strategisches Projekt bei DB Training, dem Bildungsanbieter der Deutschen Bahn.
In dessen Rahmen sollen:
— moderne Software-Standardkomponenten zur verbesserten administrativen Unterstützung des Kerngeschäftes eingeführt und
— Unterstützungsleistung bei der Einführung der Softwarekomponenten beschafft werden.
Die geschäftlichen Abläufe bei DB Training sollen auf ein modernes und zukunftsgerichtetes IT-System umgestellt werden. Das erklärte Ziel ist die Einführung einer IT-Anwendungslandschaft, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten.
Die geschäftlichen Abläufe bei DB Training sollen auf ein modernes und zukunftsgerichtetes IT-System umgestellt werden. Das erklärte Ziel ist die Einführung einer IT-Anwendungslandschaft, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten.
Ein weiteres Projektziel ist die Ablösung und Konsolidierung der aktuellen Anwendungslandschaft und somit auch eine Reduzierung der Anzahl von Schnittstellen.
DB Training ist der Dienstleister für Qualifizierung und Beratung im DB-Konzern mit über 1 000 Mitarbeitern. Das erklärte Ziel der Beschaffung ist die Realisierung einer IT-Anwendungslandschaft auf Basis einer Standardsoftware, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten.
DB Training ist der Dienstleister für Qualifizierung und Beratung im DB-Konzern mit über 1 000 Mitarbeitern. Das erklärte Ziel der Beschaffung ist die Realisierung einer IT-Anwendungslandschaft auf Basis einer Standardsoftware, welche die Ablauf- und Aufbauorganisation mittels Workflows an allen Arbeitsplätzen durchgängig unterstützt. Dabei sind insbesondere die Anforderungen aus einer datenschutzkonformen Datenhaltung und Datenanwendung zu beachten.
Die neue IT-Landschaft soll die Abwicklung der Geschäftsvorfälle sowie die Verwaltung von DB Training mindestens, aber nicht ausschließlich, in folgenden Bereichen unterstützen bzw. verbessern:
— Systemgestützte Erfassung, Steuerung und Bearbeitung von Kundenanfragen/-aufträgen entlang des Geschäftsprozesses von DB Training,
— Definition, Kalkulation und Verwaltung der Leistungen von DB Training,
— Die Planung, Terminierung und Vorbereitung der durch die Produkt- bzw. Leistungsdefinition beschriebenen Inhalte,
— Management und Steuerung von Teilnehmern zu geplanten Veranstaltungen,
— Das Management der Kundenbeziehung von der Kundenanfrage bis zum detaillierten Auftrag sowie nach der Leistungserbringung und -Abrechnung,
— Die Erfassung der für die Rechnungslegung notwendigen Daten der Leistungserbringung in unterschiedlichen Geschäftsmodellen,
— Die Übermittlung der Rechnungsdaten an das SAP-System des DB-Konzern.
Das Ziel ist ein durchgängiges Auftragsmanagement von der Kundenanfrage bis zur Initiierung der Abrechnung (Kundenanfrage, Ressourcenprüfung und -reservierung, Angebotslegung, Auftragserteilung, Durchführungsvorbereitung inklusive Teilnehmermanagement, Disposition, Durchführung, Rückmeldung der Durchführung, Erfassung der Abrechnungsdaten).
Das Ziel ist ein durchgängiges Auftragsmanagement von der Kundenanfrage bis zur Initiierung der Abrechnung (Kundenanfrage, Ressourcenprüfung und -reservierung, Angebotslegung, Auftragserteilung, Durchführungsvorbereitung inklusive Teilnehmermanagement, Disposition, Durchführung, Rückmeldung der Durchführung, Erfassung der Abrechnungsdaten).
Dauer: 96 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1) Erklärungen
a) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
c) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann;
d) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
e) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
f) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat;
g) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention;
h) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde;
h) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde;
i) Erklärung zu §§ 122-124 GWB;
j) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens;
k) Erklärung zu schweren Verfehlungen;
l) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen;
m) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
n) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn;
o) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen;
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1.a.-o. mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
2) Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate;
3) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages;
4) Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 5 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5) Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments Lieferantenselbstauskunft“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ (Anhang B1) entnommen werden.
Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ (Anhang B1) entnommen werden.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 6-8 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 6-8 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
6) Der Bewerber verfügt über einen Supportstandort (Service Desk und Experten) in Deutschland. Erwartet wird der Nachweis Anhand der Angabe des Supportstandortes inkl. Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner am Standort
7) Der Hersteller der Software verfügt über ein eingeführtes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) entsprechend ISO/IEC 27001 oder neuer. Entsprechende Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Managementsystem für Informationssicherheit entsprechend ISO/IEC 27001 oder neuer beim Hersteller der Software durch Vorlage des Zertifikats nach;
7) Der Hersteller der Software verfügt über ein eingeführtes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) entsprechend ISO/IEC 27001 oder neuer. Entsprechende Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Managementsystem für Informationssicherheit entsprechend ISO/IEC 27001 oder neuer beim Hersteller der Software durch Vorlage des Zertifikats nach;
Oder aber der Bewerber legt alternativ dazu eine unterschriebene Eigenerklärung vor, in der er versichert, dass seine, oder die beim Hersteller der Software dokumentierten und implementierten Prozesse den Anforderungen eines ISMS entsprechen und dass sein ISMS, oder das ISMS des Herstellers, dem eines Managementsystem für Informationssicherheit“ entsprechend ISO/IEC 27001 oder neuer entspricht. Zusätzlich belegt er dies durch eine aussagekräftige Darstellung bzw. Beschreibung seiner Prozesse oder den Prozessen des Herstellers. Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt.
Oder aber der Bewerber legt alternativ dazu eine unterschriebene Eigenerklärung vor, in der er versichert, dass seine, oder die beim Hersteller der Software dokumentierten und implementierten Prozesse den Anforderungen eines ISMS entsprechen und dass sein ISMS, oder das ISMS des Herstellers, dem eines Managementsystem für Informationssicherheit“ entsprechend ISO/IEC 27001 oder neuer entspricht. Zusätzlich belegt er dies durch eine aussagekräftige Darstellung bzw. Beschreibung seiner Prozesse oder den Prozessen des Herstellers. Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt.
8) Der Bewerber verfügt über entsprechende Mitarbeiter, um eine Projektumsetzung in deutscher Sprache zu gewährleisten.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 9-10 handelt es sich um Anforderungen, die sich positiv in der Bewertung der Eignung niederschlagen. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und kann der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 9-10 handelt es sich um Anforderungen, die sich positiv in der Bewertung der Eignung niederschlagen. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und kann der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung.
9) Angaben zu 4 bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekten, aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer II.1.1) und II.2.4) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen und mit einem Volumen von mindestens 1 000 Nutzern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (davon mindestens 500 Nutzer aus Deutschland), pro Projekt durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
9) Angaben zu 4 bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekten, aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer II.1.1) und II.2.4) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen und mit einem Volumen von mindestens 1 000 Nutzern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (davon mindestens 500 Nutzer aus Deutschland), pro Projekt durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Managementsummary) und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang (z. B.: Auftragssumme, aufgeteilt nach Lizenz- und Beratungsaufwand, Anzahl Nutzer, Anzahl der implementierten Geschäftsprozesse),
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Managementsummary) und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang (z. B.: Auftragssumme, aufgeteilt nach Lizenz- und Beratungsaufwand, Anzahl Nutzer, Anzahl der implementierten Geschäftsprozesse),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in einer sonstigen Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in einer sonstigen Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
10. Angaben zur maximalen Installationsgröße (Nutzer des Produkts pro Kunde) innerhalb eines Projektes mit den vorliegenden ausgeschriebenen Leistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s. u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Siehe Ziffer III.1.3)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s. u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Siehe Ziffer III.1.3)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.