Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zu Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, umfang, Abfallherkunft und Auftragswert netto pro Jahr. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in Summe der Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Behandlung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Folgende Mindestreferenzen sind nachzuweisen:
Los 1 – Übernahme, Transport und Behandlung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall und Restabfällen aus öffentlichen Papierkörben:
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Behandlung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 20 000 Mg pro Jahr. Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in Summe einer Leistungsmenge von 20 000 Mg entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Behandlung können sich aus mehreren Referenzen zusammensetzen.
Los 2 – Übernahme, Transport und Behandlung von Restsperrmüll:
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Behandlung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 3.000 Mg pro Jahr. Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in Summe einer Leistungsmenge von 3.000 Mg entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Behandlung können sich aus mehreren Referenzen zusammensetzen,
— Eigenerklärung, dass eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) für das „Behandeln“, „Verwerten“ oder „Beseitigen“ der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Zertifikat(e) nachzureichen,
— Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Transporte vorgesehenen Unternehmen eine Transportgenehmigung für die auftragsgegenständlichen Abfallfraktionen vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Transportgenehmigung(en) nachzureichen. Sofern das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb eine Transportgenehmigung umfasst, ist eine Erklärung über eine gültige Transportgenehmigung nicht erforderlich und entfällt,
— Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Transporte vorgesehenen Unternehmen eine Güterkraftverkehrsgenehmigung für die auftragsgegenständlichen Abfallfraktionen vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Güterkraftverkehrsgenehmigung(en) nachzureichen.
Für alle Lose:
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2016 bis 2018 nachzureichen,
— Eigenerklärung über einen Ausfallverbund in Höhe von 1/12 der jeweiligen Jahresmenge je Los. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist, eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber beizubringen.